…Ist der Rückkaufswert höher als das versicherungsmathematische Deckungskapital, kann der Rückkaufswert angerechnet werden. Soweit Wertpapiere oder Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen nicht ausschließlich der Besicherung von Pensionsanwartschaften oder Pensionsansprüchen dienen, erfüllen sie nicht das Deckungserfordernis. 2. Beträgt die Wertpapierdeckung nach Z 1 im Wirtschaftsjahr auch nur vorübergehend…
"Es ist davon auszugehen, dass es gerade (auch) die Abfindung von Pensionsanwartschaften ist, die der Gesetzgeber mit dieser Bestimmung begünstigen will. Ein Auslegungsergebnis, das die Abfindung von Pensionsanwartschaften von der Sonderregelung des § 124b Z 53 Satz 3 EStG 1988 ausnehmen würde, würde - wie das Bundesfinanzgericht…
…e EStG 1988 sowie gemäß § 124 b Z 53 EStG 1988 steht bei der Abfindung von Pensionsanwartschaften aus direkten Leistungszusagen des Arbeitgebers nur dann zu, wenn die Pensionszusage mindestens sieben Jahre zurückliegt." (vgl Rz 1110) "Übersteigt der Barwert der abzufindenden Pension den Betrag im Sinne…
…15/0003; VwGH 17.12.2020, Ra 2019/15/0028). Eine "Abfindung" iSd § 124b Z 53 EStG 1988 liegt nur im Falle der endgültigen Abfindung von Pensionsansprüchen (bzw. Pensionsanwartschaften) vor (vgl. VwGH 20.1.2021, Ra 2019/15/0047; VwGH 22.2.2023, Ra 2021…
…Wahl zwischen mehreren gleichwertigen (primären, aber alternativen) Ansprüchen trifft (vgl. VwGH 24.5.2012, 2009/15/0188). Auch die Abfindung von Pensionsanwartschaften wie beispielsweise eine Freizügigkeitsleistung, kann daher grundsätzlich von der Begünstigung des § 124b Z 53 EStG 1988 erfasst sein (vgl. VwGH 22.11.2018…
…Ra 2018/15/0086, weiters, dass es gerade (auch) die Abfindung von Pensionsanwartschaften ist, die der Gesetzgeber mit dieser Bestimmung begünstigen will, zumal ein Auslegungsergebnis, das die Abfindung von Pensionsanwartschaften von der Sonderregelung des § 124b Z 53 Satz 3 EStG 1988 ausnehmen würde, bewirken würde…
…2018, Ra 2018/15/0086, weiters, dass es gerade (auch) die Abfindung von Pensionsanwartschaften ist, die der Gesetzgeber mit dieser Bestimmung begünstigen will, zumal ein Auslegungsergebnis, das die Abfindung von Pensionsanwartschaften von der Sonderregelung des § 124b Z 53 3. Satz EStG 1988 ausnehmen würde, bewirken…
…Der Pensionsfonds gewährt den begünstigten Arbeitnehmern im Gegenzug einen Rechtsanspruch auf die Versorgungsleistungen. Eine Übertragung von Versorgungsverpflichtungen (Pensionsanwartschaften oder -verpflichtungen) auf den Pensionsfonds ist auch ohne Zustimmung der Arbeitnehmer möglich (§ 4 dBetrAVG). Das BFG geht mit Blick auf die angeführte Zusammenfassung von Aspekten der deutschen…
…zwischen den mehreren gleichwertigen (primären, aber alternativen) Ansprüchen trifft (vgl. VwGH 24.5.2012, 2009/15/0188). Auch die Abfindung von Pensionsanwartschaften wie beispielsweise eine Freizügigkeitsleistung, kann daher grundsätzlich von der Begünstigung des § 124b Z 53 EStG 1988 erfasst sein (vgl. VwGH 22.11.2018…
…mwN, und VwGH 4.6.2020, Ra 2019/15/0080, mwN). Auch die Abfindung von Pensionsanwartschaften - wie beispielsweise einer schweizerischen Freizügigkeitsleistung - kann daher grundsätzlich von der Begünstigung des § 124b Z 53 EStG 1988 erfasst sein, zumal der Sonderregelung des § 124b Z 53 dritter Satz EStG…
…Ra 2018/15/0086, klargestellt, dass es - grundsätzlich und ohne Relevanz für den vorliegenden Fall - gerade auch die Abfindung von Pensionsanwartschaften ist, die der Gesetzgeber mit dieser Bestimmung begünstigen will. Quellensteuer: Strittig ist: Steht für den Vorbezug für Wohneigentum der Schweiz bzw. dem Kanton ***1…
…mwN, und VwGH 4.6.2020, Ra 2019/15/0080). Klargestellt hat der Verwaltungsgerichtshof weiters, dass auch die Abfindung von Pensionsanwartschaften unter die Bestimmung des § 124b Z 53 EStG 1988 fällt, sofern der Anspruchsberechtigte keine andere Möglichkeit als die Inanspruchnahme der Abfindung hat (vgl. VwGH…
…1988 behandelt werden darf, aufgetragen, Feststellungen darüber zu treffen, ob der beschwerdegegenständliche "Vorbezug" seinem Wesen nach einer endgültigen Abfindung von Pensionsansprüchen (bzw. Pensionsanwartschaften) gleichzuhalten ist. Gemäß Art. 30a des Schweizer Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge vom 25. Juni 1982, im Folgenden: BVG…
…diesen Voraussetzungen war der beschwerdegegenständliche "Vorbezug" nach dem Erkenntnis vom 20. Jänner 2021, Ra 2019/15/0047, seinem Wesen nach keiner endgültigen Abfindung von Pensionsansprüchen (bzw. Pensionsanwartschaften) gleichzuhalten, sodass keine Rechtsfrage zu klären war. Es war demzufolge spruchgemäß zu entscheiden. Feldkirch, am 19…
…erkennbar, dass Hinterbliebene - die originär gar keinen Anspruch auf Rentenzahlungen bzw eine Pensionsabfindung haben - in den Genuss einer solchen Begünstigung kommen sollen. Im gegenständlichen Fall hatte der Bf. weder einen Pensionsanspruch, noch verfügte er über ein Pensionsanwartschaftsrecht. Pensionsabfindungen iSd § 67 Abs 8 lit e iVm …
…Rente und Kapital bestand) wiederholte Beurteilung von im Zusammenhang mit dem endgültigen Verlassen der Schweiz zuerkannten Austrittsleistungen als begünstigungsfähige Pensionsabfindungen im Sinne dieser Bestimmung hingewiesen und zum anderen festgehalten, dass es gerade (auch) die Abfindung von Pensionsanwartschaften sei, die der Gesetzgeber mit der Bestimmung des …
…Rente und Kapital bestand) wiederholte Beurteilung von im Zusammenhang mit dem endgültigen Verlassen der Schweiz zuerkannten Austrittsleistungen als begünstigungsfähige Pensionsabfindungen im Sinne dieser Bestimmung hingewiesen und zum anderen festgehalten, dass es gerade (auch) die Abfindung von Pensionsanwartschaften sei, die der Gesetzgeber mit der Bestimmung des …
…dass im Rahmen einer Drei-Parteien-Regelung das Pensionsverhältnis des Bf. mit der BankX auf einen neuen Schuldner mit schuldbefreiender Wirkung für die BankX übertragen werde; dieser neue Schuldner der Pensionsanwartschaften des Bf. hätte das Pensionskasseninstitut Pensionskasse sein sollen. Der Bf. vertrat weiters die Auffassung…
…Z 1 lit. a EStG 1988 für den Verlust eines Pensionsanspruches angesehen werden könne, wenn das Pensionsanwartschaftsrecht zur Gänze abgefunden wurde und somit für den Pensionsbezieher zur Gänze verloren ist. Eine Abfindung in Teilbeträgen falle nach Ansicht des Finanzamtes nicht unter die Progressionsermäßigung des § 37…
…nur eines Teils eines Anspruchs bewirkt, dass die Zusammenballung nur in einem geringeren Ausmaß eintritt. Eine Abfindung etwa von 10 % der Pensionsanwartschaften würde bewirken, dass bei einer Abfindung über einen Zeitraum von sieben Jahren lediglich 70 % eines Jahresbetrages zu besteuern wären. Eine ‚erhebliche Zusammenballung‘ läge…