…Belastung mit € 50 pro Monat und Kind - ohne Abzug eines Selbstbehaltes - zu schätzen. Die beantragten Unterhaltszahlungen für das nicht haushaltszugehörige, in Bosnien und Herzegowina lebende Kind ***1***, geb. ***2*** wurden daher nach ständiger Verwaltungspraxis und Rechtsprechung in Höhe von geschätzt € 50,00 monatlich…
…wird durch Abzug eines Pauschbetrages von 110 Euro pro Monat der Berufsausbildung berücksichtigt. (9) Aufwendungen für die Betreuung von Kindern bis höchstens 2 300 Euro pro Kind und Kalenderjahr gelten unter folgenden Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastung: 1. Die Betreuung betrifft - ein Kind im Sinne des…
…wird durch Abzug eines Pauschbetrages von 110 Euro pro Monat der Berufsausbildung berücksichtigt. (9) Aufwendungen für die Betreuung von Kindern bis höchstens 2 300 Euro pro Kind und Kalenderjahr gelten unter folgenden Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastung: 1. Die Betreuung betrifft – ein Kind im Sinne des…
…Belastung wird durch Abzug eines Pauschbetrages von 110 Euro pro Monat der Berufsausbildung berücksichtigt. (9) Aufwendungen für die Betreuung von Kindern bis höchstens 2300 Euro pro Kind und Kalenderjahr gelten unter folgenden Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastung: 1. Die Betreuung betrifft - ein Kind im Sinne des …
…im Ausmaß von € 1.800,-- als außergewöhnliche Belastungen, die beantragten Kinderfreibeträge kamen nicht zum Abzug. Die in der Folge am 11. Februar 2015 eingebrachte Beschwerde, die sich gegen den Abzug der geleisteten Unterhaltszahlungen lediglich im Betrag von € 50.-- pro Kind und Monat richtete…
…Dies in Form der Nichtanerkennung eines Teiles der geltend gemachten Unterhaltskosten aufgrund der Begrenzung von höchstens € 50,00 pro Kind und Monat als außergewöhnliche Belastung. Eine neue rechtliche Beurteilung von Sachverhaltselementen ist aber wie bereits dargelegt kein Wiederaufnahmegrund. Das Bundesfinanzgericht stellt daher zweifelsfrei fest…
…wird durch Abzug eines Pauschbetrages von 110 Euro pro Monat der Berufsausbildung berücksichtigt. (9) Aufwendungen für die Betreuung von Kindern bis höchstens 2 300 Euro pro Kind und Kalenderjahr gelten unter folgenden Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastung: 1. Die Betreuung betrifft - ein Kind im Sinne des…
…zugesagt und gleichzeitig ein Kostenbeitrag vorgeschrieben wurde, welcher sich aus dem aus Pflegegeld zu tragenden Teil von € 295,50 pro Monat und dem aus den Alimenten zu tragenden Teil von € 171,00 pro Monat zusammensetzt. Die Berechnung des Kostenbeitrages erfolgte in Anwendung von…
…Belastung wird durch Abzug eines Pauschbetrages von 110 Euro pro Monat der Berufsausbildung berücksichtigt. Erwägungen Mehrkindzuschlag: Familien mit mindestens drei Kindern haben - neben dem Kinderabsetzbetrag - auch Anspruch auf einen Mehrkindzuschlag von 36,40 € monatlich für das dritte und jedes weitere Kind. Obwohl der Mehrkindzuschlag…
…Diese außergewöhnliche Belastung wird durch Abzug eines Pauschbetrages von 110 Euro pro Monat der Berufsausbildung berücksichtigt. (9) Aufwendungen für die Betreuung von Kindern bis höchstens 2 300 Euro pro Kind und Kalenderjahr gelten unter folgenden Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastung: | | | | | |…
…Belastung wird in den Streitjahren 2012, 2013 und 2014 - bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen - durch Abzug eines Pauschbetrages von 110,00 € pro Monat der Berufsausbildung berücksichtigt. Dieser Pauschbetrag soll höhere Unterbringungs- oder höhere Fahrtkosten abdecken. Nach der Verordnung zu § 34 Abs 8 des Einkommensteuergesetzes…
…wird durch Abzug eines Pauschbetrages von 110 Euro pro Monat der Berufsausbildung berücksichtigt." Ein Kind im Sinne des § 34 Abs. 8 EStG 1988 ist nach ständiger Lehre und Judikatur (siehe etwa für Viele Jakom/Vock EStG. 2016, § 34 Rz 76 und die dort zitierten Fundstellen…
…916,01 €, für Heilmittel für die Tochter ***T*** iHv 81,93 € sowie das pauschale für auswärtige Berufsausbildung der Tochter ***T*** für vier Monate. Es wurde darauf hingewiesen, dass der Beschwerdeführer die Kosten im Ausmaß von 50 % tragen würde und das Kind zu 50 …
…Belastung wird durch Abzug eines Pauschbetrages von 110 Euro pro Monat der Berufsausbildung berücksichtigt. Gemäß § 231 Abs. 1 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) haben die Eltern zur Deckung der ihren Lebensverhältnissen angemessenen Bedürfnisse des Kindes unter Berücksichtigung seiner Anlagen, Fähigkeiten, Neigungen und Entwicklungsmöglichkeiten nach ihren Kräften…
…werden. Ohne weitere Nachweise schätzt die Finanzverwaltung dabei 50 € pro Monat und Kind bis zu dessen vollendetem 15. Lebensjahr (ab dann wird von Selbsterhaltungsfähigkeit ausgegangen) als angemessenen Abzug. Höhere oder länger andauernde Unterhaltsverpflichtungen sind in derartigen Fällen also von den Steuerpflichtigen selbst nachzuweisen. Die…
…9 ohne Berücksichtigung des Selbstbehaltes abgezogen werden. (9) Aufwendungen für die Betreuung von Kindern bis höchstens 2 300 Euro pro Kind und Kalenderjahr gelten unter folgenden Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastung: | | | | | | | | | | | | 1. | Die…
…Pauschbetrages von 110 Euro pro Monat der Berufsausbildung berücksichtigt. Der Bf. beantragte die Berücksichtigung außergewöhnlicher Belastungen i.H.v. gesamt € 440 für die Ausbildung seines Sohnes D. in Wien betreffend die Studien Soziologie und Spanisch. Das ausgewiesene Einkommen des Bf. für 2013 beträgt (ohne…
…Bildung und Integration (städtische Schulen inkl. Tagesbetreuung) der Stadt Graz haben ergeben, dass die beiden Kinder des Beschwerdeführers ab 9. März 2015 für 3 Tage in der Woche in der Tagesbetreuung angemeldet waren. Dafür wurden Elternbeiträge von EUR 116,80 pro Kind und Monat entrichtet…
…dann ist beim anderen Steuerpflichtigen der Pauschbetrag um die nachgewiesenen Mehraufwendungen zu kürzen." Das bedeutet, dass der Freibetrag in Höhe von € 262 pro Monat für eine behinderte Person nur einmal in Anspruch genommen werden kann und bei mehreren Unterhaltsverpflichteten entsprechend ihrer Unterhaltsleistung aufgeteilt werden…
…ausgefertigt, aus dem eine Gutschrift von 1.357,00 € resultierte. Hierbei berücksichtigte das Finanzamt ein Pendlerpauschale von 600,00 €, sonstige Werbungskosten ohne Anrechnung auf den Pauschbetrag von 144,00 €, ein Viertel der Aufwendungen für Personenversicherungen, Wohnraumschaffung und -sanierung von 462,50 €…