…Gesellschafter-Geschäftsführer erhält dafür von der Gesellschaft, neben einem Geschäftsführerbezug, Lizenzzahlungen. Darüberhinaus trägt die Beschwerdeführerin jährlich Kosten für Patentgebühren in unterschiedlicher Höhe (lt. einer gesonderten Beilage zum BP-Bericht: Konto 6390: 2007 83.749,90 €; 2008: 78.229,15 €; 2009: 125.660 €…
… 37 iVm 38 EStG zustehen. Ab dem Kalenderjahr 2022 wäre eine Einschränkung der Bemessungsgrundlage für den halben Durchschnittsteuersatz jedoch zu akzeptieren. Da irrtümlich Patentgebühren nicht mehr entrichtet worden wären, wäre es Ende 2021 zum Auslaufen eines Patents gekommen, wodurch der aufrechte Patenschutz für bestimmte Produktgruppen…
…als unrichtig bekämpft wird (vgl. Seite 5 der Beschwerde: "Ab dem Kalenderjahr 2022 ist eine Einschränkung der Bemessungsgrundlage für den halben Durchschnittssteuersatz jedoch zu akzeptieren. Da irrtümlich Patentgebühren nicht mehr entrichtet wurden, kam es Ende 2021 zum Auslaufen eines Patents, wodurch der aufrechte Patenschutz für…
…richte sich dagegen, dass die in den Feststellungsbescheiden vom 23. Oktober 2018 anerkannten Provisionen, Lizenzgebühren (richtigerweise Patentgebühren) und übrigen Aufwendungen in den Berichtigungsbescheiden vom 25. Oktober 2018 infolge Qualifikation der Tätigkeit als Liebhaberei aberkannt worden sind. Ing. ***NN*** sei im Jahr 2014 verstorben und Dr. *…
…50 % des Personalaufwandes (gesamt 16.418,79 Euro, wovon 15.720 Euro auf die Vergütung des Gesellschafter-Geschäftsführers entfallen); 50 % des sonstigen Aufwandes ohne Patentgebühren (gesamt 58.423,64 Euro), dessen größte Positionen Werbung (13.687,79 Euro), Fahrzeug-/Transportkosten/Kfz-Leasing (16.926,30…
…legte deshalb eine Aufstellung der von ihr für die Erzielung der Patenteinnahmen getragenen Patentgebühren- und Kosten einschließlich Rechts- und Beratungsaufwand der Jahre 2008 bis 2011 (in EUR) vor. | 2008 | 2009 | 2010 | 2011 | 44.586,42 | 78.274,08 |…
…welche prozentuell auf den Erlös aufbauten. Es würden jährliche Patentgebühren und Bearbeitungsspesen anfallen. Durch diese Vorgehensweise würden Weiterentwicklungsschritte für die Produkte von den Lizenznehmern verantwortet und durchgeführt werden. Zu Frage 4: Diese - Antworten mit einer breiten Spanne zulassende - Frage sollte mit der Antwort zu Frage…
…von den Lizenznehmern in Eigenverantwortung durchgeführt werden. Auf Grund vorgenannter Gestionen verbleibe den Patentinhabern die Bestreitung der jährlich anfallenden Patentgebühren und Bearbeitungsspesen. Was nun die Einschätzbarkeit des Ertragsrisikos der durchschnittlich zu erwartenden Jahresnettobeträge im Zeitpunkt des unentgeltlichen Erwerbs anlange, so sei grundsätzlich auf die zur…
…gehabt. Diese Rechte stellten einen Wert dar. Mit der Firma Jo**** sei vereinbart worden, dass die Patentgebühren weiter bezahlt würden und verstärkt am Markt weiter gearbeitet werde. Diese Zusammenarbeit mit der Firma Jo**** habe auch dazu geführt, dass in letzter Zeit mehrere Anfragen eingetroffen seien…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerden vom 30. März 2016 gegen den Bescheid des ***FA*** (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 9. März 2016 betreffend Gebühr zur Markenanmeldung vom 4.6.2013 und…
Bahnhofplatz 7 4020 Linz www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter M in der Beschwerdesache Bf, Adr. gegen den Bescheid des FA GVG vom 02.11.2012, ErfNr. x, StNr. y, betreffend Gebühr und Erbührenerhöhung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, Adresse, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 19. November 2012 betreffend Rechtsgebühr zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Eine…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache X, Adr gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 30. August 2011, betreffend Gebühren und Gebührenerhöhung, ErfNr. 123, zu Recht erkannt: Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen…
Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 29. April 2015, Erfassungsnummer zzz, betreffend Gebühren und Gebührenerhöhung zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die RichterinR in der Beschwerdesache Bf, Bf_Adr, über die Beschwerde vom 29. Oktober 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 17. Oktober 2019 betreffend Gebühren 2019 Steuernummer 10-StNr zu Recht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin Mag.Dr. Katrin Allram in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 28. Juni 2016 gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 22. Juni 2016, Steuernummer ***BF1StNr1***, Erfassungsnummer ***ErfNr…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache BF, gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 19.04.2012 zu StNr. 001 betreffend Festsetzung von Gebühren und Auslagenersätzen des Vollstreckungsverfahrens zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Beschwerdesache Bf, AdresseBf, über die Beschwerde vom 01.08.2014 gegen den Bescheid des Finanzamt Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 10.07.2014, 07 265/1177 betreffend Festsetzung von Gebühren und…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf, Adr. gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 23. September 2013, ErfNr. 123, betreffend Gebühren und Gebührenerhöhung zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen…