…Gestellung von Arbeitskräften zur inländischen Arbeitsausübung durch Steuerabzug erhoben. Da es sich im Falle der durch Bf. übernommenen Arbeitskräfte um kurzfristige und gewerbliche Personalgestellung handelte, wären diese Leistungen als inbound Passivleistungen einzustufen gewesen. Grundsätzlich wäre Bf. als Schuldner der Vergütung für diese Fälle zum Einbehalt…
…gilt, da alle anfallenden Kosten aus Frankreich in diesem Zeitraum an das Business in Österreich weiterverrechnet wurden und die von [Bf.] erbrachten Leistungen als Passivleistungen zu werten sind (siehe dazu E-Mailstellungnahme des [TL] vom 15.4.2015 AB Global Operations). Demzufolge ist erwiesen, dass…
…der ausländische Arbeitskräfteüberlasser selbst mangels inländischer Betriebsstätte weder gem. § 98 EStG noch nach DBA-rechtlichen Grundsätzen in Österreich steuerpflichtig ist (keine Betriebsstätte durch "Passivleistungen"), ist die Erhebung einer Quellensteuer auf die gesamte Gestellungsvergütung zu hoch gegriffen. Denn tatsächlich besteht die Vergütung für die Gestellung von…
…nicht mehr wirksam werden kann, weil der Arbeitgeber des überlassenen Dienstnehmers im Tätigkeitsstaat ansässig ist. Dies gilt jedoch nur für echte Fälle einer Arbeitskräfteüberlassung, also für eine reine "Passivleistung" des entsendenden Unternehmens, nicht hingegen für "Aktivleistungen" wie beispielsweise Beratungsleistungen, Schulungsleistungen, Überwachungsleistungen und andere Assistenzleistungen durch…
…die belangte Behörde per E-Mail am 18. Mai 2020 mit, dass sie davon ausgegangen sei, dass durch die konzerninterne Personalentsendung die Erbringung von Passivleistungen bezweckt wurde und die, die Arbeitgebereigenschaft begründenden Faktoren, bei der übernehmenden Konzerngesellschaft vorlägen, sodass demnach in 2010 zwei Arbeitgeber gegeben…
…weil nicht klar sei, welche Position der Bf. im Rahmen der Entsendung ausübe. Entsprechend seien derartige „Training on the Job“ Entsendungen nicht als Gestellungs- oder Passivleistungen zu werten. Das Risiko für die Ergebnisse, die durch die Arbeitnehmertätigkeit erzielt werden, würden durch den österreichischen Arbeitgeber getragen…
…Israel in Ort4/Israel) als "Entleiher" abgeschlossen hat, zur Arbeitsleistung nach Indien und Israel abgestellt. Aufgrund dieser konzerninternen Arbeitskräfteüberlassungen (die reine "Passivleistungen" der entsendenden X-AG darstellen) war der Bf. in Indien und Israel als "CT Technician Field Specialist" tätig, wobei er für den Service…
…anbei). Auch dieses Argument spricht also für einen Lebensmittelpunkt [offensichtlich zu ergänzen: nicht] in Österreich. Da die Gehaltskosten von Herrn (Bf.) an T... China weiterbelastet wurden und (der Bf.) Passivleistungen in China erbracht hat ist darüber hinaus T... China als Herrn (Bf.) wirtschaftlicher Arbeitgeber anzusehen…
…im Ausland dem deutschen Unternehmen weiterverrechnet worden seien und eine korrespondierende steuerliche Erfassung des BF in Deutschland erfolgt sei. Diese Umstände sprächen für eine Gestellungs- also Passivleistung. Da der BF als Entwicklungsleiter seine Leistung aber direkt der Konzernmuttergesellschaft erbracht habe, könne nicht zweifelsfrei festgestellt werden…
…Arbeitgebereigenschaft zunächst zu prüfen ist, für welches der an der Entsendung beteiligten Unternehmen die Tätigkeit des Dienstnehmers den primären Nutzen bringt; in weiterer Folge ist das Kriterium der wirtschaftlichen Kostentragung heranzuziehen (Abgrenzung von Aktiv- und Passivleistungen; siehe hiezu auch Novosel/Patloch in ASoK 2014, 369). …
…werden: ln einer schriftlichen Beantwortung diverser Fragestellungen iZm gegenständlichem Sachverhalt wurde der Prüferin mitgeteilt, dass es sich bei den in Rede stehenden Leistungen um Passivleistungen der Berufungswerberin (Überlassung von Dienstnehmern) handelt, was im erwähnten Bericht auch nicht in Abrede gestellt wurde. Die Inanspruchnahme der Personalgestellungsleistung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Silvia Gebhart in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***, über die Beschwerde vom 1. Dezember 2021 in der Fassung des Ergänzungsschriftsatzes vom 14. Oktober 2022 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 11. November…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke im Beschwerdeverfahren betreffend die Beschwerde des ***[1]*** ***[2]***, ***[3]***, vom 8. 3. 2019, gegen den Bescheid des Finanzamts Waldviertel, 3830 Waidhofen an der Thaya, Hauptplatz 23-26, vom 12. 2. 2019, wonach der Antrag vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke in der Beschwerdesache betreffend die Beschwerde der Alice-Ricarda N*****, *****Adresse_Wien*****, Österreich, vom 6. 4. 2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf, 1030 Wien…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Michael Mandlmayr in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 9. Oktober 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes Kirchdorf Perg Steyr vom 10. September 2019 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2018 zu Steuernummer ***BF1StNr1…
Die Meldungsdaten in Österreich stützen sich auf die aktenkundige Behördenabfrage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit, Abt. BA/2, vom 15.10.2012. Dass der Bf weiterhin der polnischen Sozialversicherung unterlag, folgt, neben den anderen Unterlagen, auch aus den Entscheidungen des Marszałek Województwa Śląskiego sowie…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat in den Beschwerdesachen Bf., gegen den Bescheid vom 22.9.2009 (Berichtigung gem § 293 BAO des Bescheids vom 4.6.2008) des ffff betreffend Differenzzahlung bezüglich Familienbeihilfe für Mai 2006 bis Dezember 2006 sowie gegen den Bescheid vom…
16c. Pauschale Reiseaufwandsentschädigungen, die von begünstigten Rechtsträgern im Sinne der §§ 34 ff BAO, deren satzungsgemäßer Zweck die Ausübung oder Förderung des Körpersportes ist, an Sportler, Schiedsrichter und Sportbetreuer (zB Trainer, Masseure) gewährt werden, in Höhe von bis zu 120 Euro pro Einsatztag, höchstens aber 720…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden Dr. Peter Steurer, die Richterin Mag. Natascha Gassner, die fachkundige Laienrichterin Mag. Renate Burtscher und den fachkundigen Laienrichter Bernd Feldkircher in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, vertreten durch die maier + partner Steuerberatung und Wirtschaftstreuhand GmbH…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Peter Bilger in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 14. Mai 2019 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 16. April 2019 betreffend Aufhebung des Einkommensteuerbescheides 2015 vom 17.1.2019…