…088,00 € berücksichtigt. Das Pendlerpauschale blieb mit der Begründung, dass bei bestmöglicher Kombination von Massenbeförderungs- und Individualverkehrsmittel ("Park & Ride") an den überwiegenden Arbeitstagen die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels für die Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bzw. retour durchaus möglich und zumutbar sei, außer Ansatz.…
…zwischen 62 und 64 km. Die Ermittlung der Wegzeiten inkl. Park & Ride habe er in Anlage 3 dargestellt. Die Fahrt von der Wohnung zur Arbeitsstätte könne auch ausschließlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln bewerkstelligt werden. Da es aber nur selten zu einem Arbeitsende vor 16:43 Uhr…
…AG***, dann ***A2-GmbH***) um 21.329.000 € mit der Errichtung einer Park & Ride-Anlage auf dem der ***X-GmbH_alt*** gehörenden "mit Teilungsplan GZ 5889 vom 08.05.2002 neu geschaffenen Bauplatz D (Grundstück **** neu) im Ausmaß von ca. 6.467 m2 derzeit…
…ist für die Zumutbarkeit des öffentlichen Verkehrsmittels und der Länge der Fahrtstrecke von einer idealen Kombination der Verkehrsmittel auszugehen (Park & Ride). Wie ich Ihnen in meinem Schreiben vom 9.7. mitgeteilt habe, befindet sich in Hof kein Park & Ride Parkplatz und sind keine öffentlichen Parkplätze…
…40 Minuten (Hinfahrt) bzw. 30 Minuten (Rückfahrt) Sie überschreitet auch auf der Hinfahrt bei Benützung der öffentlichen Verkehrsmittel in Kombination von Park & Ride 90 Minuten (92 min). Allerdings beträgt die Wegzeit unter Benützung der öffentlichen Verkehrsmittel (92 min) nicht einmal das Doppelte der Wegzeit bei…
…nicht das Abschleppen des Fahrzeuges und eine Verwaltungsstrafe zu riskieren - an einem zulässigen Parkplatz abgestellt werden. Im konkreten Fall sei dies eine gut 1 km entfernte Park & Ride-Anlage. Aufgrund der von Deutschland durchgeführten Grenzkontrollen am Genzübergang *Grenzübergang* sei es im Jahr 2017 außerdem zu…
…in ***AG1-Ort*** betrug mit öffentlichen Verkehrsmitteln zirka 86 km, wobei bei dieser Wegstrecke die Benützung von Massenbeförderungsmitteln (öffentliche Verkehrsmittel mit Park & Ride) aufgrund der Fahrzeit mit dem Massenbeförderungsmittel zumutbar war. Der Bf legte die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte in den Monaten Jänner bis…
…ca. 32 bis 47 Minuten zurückgelegt werden. Da bei bestmöglicher Kombination von Massenbeförderungs-und Individualverkehrsmitteln ("Park & Ride") an den überwiegenden Arbeitstagen die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels für die Strecke Wohnung-Arbeitsstätte-Wohnung somit durchaus möglich und zumutbar sei, könne das beantragte Pendlerpauschale nicht berücksichtigt werden…
…Generalunternehmervertrag vom 01.04.2005 (OZ 72/58) beauftragte die ***X1-GmbH*** die ***A-AG*** um 21.329.000 € mit der Errichtung einer Park & Ride Anlage auf dem der ***X1-GmbH*** gehörenden "mit Teilungsplan GZ **** vom 08.05.2002 neu geschaffenen Bauplatz D (Grundstück ****…
…jährlich / EUR 11,17 monatlich ergaben. Die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel sei jeweils auf der überwiegenden Strecke möglich und zumutbar. Die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte betrage (mit öffentlichen Verkehrsmitteln und Park & Ride) gerundet 67 km. Die Abfrage für den Mo, 02.06.2014 erfolgte am…
…würde für Inhaber eines gültigen ÖBB-Zugtickets keine anfallen. In seiner Beschwerde vom 13.9.2018 brachte der Beschwerdeführer weiter vor, dass der er bei der im Pendlerrechner vorgeschlagenen Variante ohne Park & Ride 2 Stunden und 17 Minuten unterwegs sei, weshalb diese Variante Unzumutbarkeit begründe…
…Sohnes (Schule-X) in der Stadtgemeinde Leoben: | Öffentliches Verkehrsmittel mit Park & Ride - Hinfahrt | 06:31 bis 08:05 | 62,5 km | 94 min | Öffentliches Verkehrsmittel mit Park & Ride - Rückfahrt | 16:00 bis 17:22 | 62,5 km |…
…nicht grundsätzlich unzumutbar ist. Demnach ist die Zurücklegung unter Einbeziehung öffentlicher Verkehrsmittel (öffentliches Verkehrsmittel kombiniert mit Park & Ride) etwa bei einer regelmäßigen Arbeitszeit von 8:00 - 16:00 Uhr oder von 8:00 - 17:00 Uhr selbst mit den Zug-/Busverbindungen lt. Ferienfahrplan zumutbar (bei…
…2 Abs 1 Z 2 lit c der Pendlerverordnung, BGBl II Nr 276/2013) von 85 Minuten bei Kombination von Park & Ride mit öffentlichen Verkehrsmitteln ab dem Bahnhof D tatsächliche Wegzeiten von lediglich 75 Minuten für den Hinweg, nämlich 3 Minuten Fahrtzeit zum Bahnhof D…
…Klimaschutzgemeinde" erworben zu haben, und da wäre es widersinnig und geradezu unglaubwürdig, das Autofahren zum Park&Ride Platz des Nachbarortes (wie es der Pendlerrechner vorsehe) ins Kalkül zu ziehen, oder zu Fuß neben der Straße in den Nachbarort zu gehen, um dort in den Zug…
…Rückweg ab 17:00 dauere ungefähr gleich lang (Bus- und Zugzeiten wurden angegeben). Da dem Beschwerdeführer daher bei bestmöglicher Kombination von Massenbeförderungs- und Individualverkehrsmittel ("Park&Ride") an den überwiegenden Wochentagen die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels für die Strecke Wohnung-Arbeitsort-Wohnung möglich und zumutbar sei…
…Vertretung einen Antrag auf Vorlage seiner Beschwerde an das Bundesfinanzgericht ein. Er hielt das bereits Vorgebrachte aufrecht und führte ergänzend aus, dass in C kein Park & Ride-System bestehe. Es gäbe dort nur Kurzparkzonen oder auf Jahre hinaus ausgebuchte Privatparkplätze, auf denen entgeltlich geparkt werde…
…Kilometer dazu. Die Fahrtdauer betrage demnach 87 Minuten zuzüglich 44 Minuten, insgesamt somit 131 Minuten und sei daher unzumutbar. Selbst dann, wenn sie Park & Ride nützte, würde die zumutbare Fahrtdauer überschritten werden. In der Begründung der Beschwerdevorentscheidung werde von der ersten Zugverbindung ausgegangen. Um diese…
…durch das Pendlerpauschale abgegolten. Die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels sei auch dann zumutbar, wenn ein Teil der Wegstrecke (weniger als die Hälfte) mit dem PKW zurückgelegt werden müsse (Park & Ride), und die Gesamtwegzeit von 90 Minuten in einer Richtung nicht überschritten werde. Diese Voraussetzungen seien…
…oder später (idR vor 8,00). Vom Finanzamt (FA) wurde durch Abfragen elektronischer Routenplaner und Fahrpläne der öffentlichen Verkehrsmittel folgendes Pendeln unter zumutbarer Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel festgestellt: Es sei im gegenständliche Fall auf eine optimale Kombination von Individual- und Massenverkehrsmittel abzustellen (sogenanntes Park+Ride-Pendeln)…