…kann jedoch nicht von einer Vermittlungsleistung ausgegangen werden, weil sonst jede Leistung im Vorfeld oder Umfeld eines Vertragsabschlusses schon zu einer Vermittlungsleistung würde. Das grundlegende Merkmal der Vermietung von Grundstücken besteht nach der Rechtsprechung des EuGH darin, dass dem Betreffenden auf bestimmte Zeit gegen eine…
…ein Tablet-PC in Anspruch zu nehmen, so kann dies an jedem beliebigen Ort der Welt erfolgen unabhängig vom der Geschäftslokalität des Vermittlers erfolgen, wobei die Beschwerdeführerin noch immer eine Vermittlungstätigkeit erbringen würde. Somit stellen weder die durch den Vermittler erbrachten unmittelbar erforderlichen Nebenleistungen noch…
…der Ort der Unternehmensleitung unabhängig vom Ort der vom Unternehmer ausgeführten Lieferungen iSd § 3 Abs. 7 ff UStG 1994 und vom Ort seiner sonstigen Leistungen iSd § 3a UStG 1994 sei, nicht gefolgt (vgl. auch BFH 12.12.2019, V R 3/19, wonach "die Vermietung…
…welche in direktem Zusammenhang mit der Vermietung seiner Immobilie in *L* stünden, zu erledigen. So sei etwa die Fassadensanierung im Jahr 2019 von ihm persönlich in *L* in die Wege geleitet und die Ausführung der Arbeiten ebenfalls vor Ort überwacht worden und würden Tätigkeiten im…
…inländischen Sitzes der wirtschaftlichen Tätigkeit hinreichenden Inlandsbezug vermittelt dieser Umstand nicht (vgl. Achatz/ Ruppe, UStG Kommentar4, § 6 Tz 449). Ein Anknüpfen an Dienstleistungen, welche an die Bf im Inland im Zusammenhang mit der Vermietung erbracht werden, ist - wie ein Abstellen auf den Ort der vermieteten…
…147,69 €) tatsächlich monatlich entrichten. Trotzdem kommt das Bundesfinanzgericht auf Grund nachfolgender Feststellungen zum Ergebnis, dass die vertraglich vereinbarte "Vermietung" nicht marktkonform und daher nicht fremdüblich, sondern als Gebrauchsüberlassung zu beurteilen ist. Der vorliegende Mietvertrag enthält unklare Bestimmungen. Als Mietgegenstand ist "die Wohnung Nr…
…muss der Ort der effektiven unternehmerischen Tätigkeit, welcher vorliegend, wie gezeigt, ausschließlich in Österreich ist, erst recht für die Qualifikation als Betriebsstätte ausreichen. Dementsprechend begründet die Vermietungstätigkeit in Österreich eine österreichische Betriebsstätte. Auf Basis dieser systematischen Auslegung ist auch unerheblich, ob bezüglich der Vermietungstätigkeit eine…
…sind vor Ort gewesen. Die Nutzfläche hat ca. 80m² betragen. Der Grundtenor war das Thema Heizung und Infrastruktur. Das Haus eignet sich höchstens für die Vermietung an drei Personen bzw. Einkindfamilie." Zur Art und Weise, wie Mietinserenten Kenntnis vom Mietangebot erlangt hätten, brachte der Bf…
… 3a Abs. 12 UStG 1994 zur Anwendung. Demnach wird eine sonstige Leistung "an dem Ort ausgeführt, von dem aus der Unternehmer (d.i. im Revisionsfall die Revisionswerberin) sein Unternehmen betreibt", womit sich das angefochtene Erkenntnis als rechtswidrig erweist." Nach dieser Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes vom 23…
…80% die Vermietung erfolgt ist, nicht möglich ist. Ein von Rechtsprechung und Lehre gefordertes fortlaufend geführtes Fahrtenbuch, welches Eintragungen über Zweck der Fahrt, Ort der Übernahme bzw. Übergabe des PKW mit Kilometerstandsangabe enthält, lag weder für den PKW Volvo , noch Mercedes vor. Derjenige, der abgabenrechtliche…
…die Umsatzsteuerbescheide 2015-2017: Frage der Nutzung des Kfz durch einen ausländischen Unternehmer: Im Beschwerdeverfahren ist die Frage strittig, wo sich der Ort der Dienstleistung befunden hat, konkret wo die langfristigen Vermietung des Beförderungsmittels „Porsche Panamera“ erbracht wurde: Ist der Leistungsempfänger als ausländischer Unternehmer anzusehen…
…wird der Ort, an dem die wesentlichen Entscheidungen zur allgemeinen Leitung des Unternehmens getroffen werden, zum vorrangigen Kriterium. In diesem Zusammenhang führt die Bf. folgende wesentliche Entscheidungen im Zusammenhang mit der Vermietungstätigkeit an, welche nachweislich und ausschließlich in Österreich getroffen wurden: • die Ausschreibung der Vermietung…
…W.: Den Feststellungen in Tz 3 des BP-Berichtes betreffend Liebhaberei gemäß § 1 Abs. 2 Z 3 L-VO iZm der Vermietung des Einfamilienhauses in W. liegt der nachstehend bezeichnete Sachverhalt zu Grunde: Mit Nutzungsvertrag 2. März 2007 vermietete die Bf. an die verbundene Gesellschaft…
…die Absicht des Gesetzgebers bei Übernahme der LVO in das UStG 1994, dass Betätigungen iSd § 1 Abs 2 LVO weiterhin umsatzsteuerrechtlich nicht von Relevanz sind, weil sie keine unternehmerische Tätigkeit iSd Art 9 MwStSystRL sind oder, soweit die verlustträchtige Vermietung im Einzelfall eine unternehmerische Tätigkeit…
…Vermietung des gegenständlichen Wohneigentums hätten sie sich beim Finanzamt über die steuerlichen Gegebenheiten erkundigt. In einem Telefonat vom 16.7.2013 und später bei der Aufnahme durch einen Mitarbeiter des Finanzamtes vor Ort am 30.9.2013 wäre ihnen erläutert worden, dass Einnahmen aus Vermietung…
…Bank fremd zu finanzieren und die Wohnungen schließlich zu vermieten, von der Bf. in England getroffen. Die von bc.. B. in diesem Zusammenhang für die Bf. ausgeübten Tätigkeiten dienten lediglich der Umsetzung dieser Entscheidungen und waren somit nicht geeignet, den Ort der Geschäftsleitung der Bf…
…Vermietungen erfolgt sind, ist der Anfrage nicht zu entnehmen. Im April des Jahres 2016 sei das Boot der betrieblichen Sphäre entnommen worden. Das deutsche Finanzamt teilte dem Abgabepflichtigen mit Schreiben vom 4.5.2017 mit, dass aus deutscher Sicht die unentgeltliche Wertabgabe an dem Ort…
…feste Niederlassung bei einer Vermietungstätigkeit am Ort des Mietobjektes liegt. Dies führe automatisch zu einer umsatzsteuerlichen Ansässigkeit im Inland, ohne Notwendigkeit, dass weitere Sachverhaltselemente hinzutreten. Eine ähnliche Meinung wird auch von Kanduth-Kristen (talex 2017, 263) vertreten, die den Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit insbesondere dann…
…feste Niederlassung bei einer Vermietungstätigkeit am Ort des Mietobjektes liegt. Dies führe automatisch zu einer umsatzsteuerlichen Ansässigkeit im Inland, ohne Notwendigkeit, dass weitere Sachverhaltselemente hinzutreten. Eine ähnliche Meinung wird auch von Kanduth-Kristen (talex 2017, 263) vertreten, die den Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit insbesondere dann…
…die Bf. mit der Vermietung eines durch sie nach den Wünschen und Vorstellungen des künftigen Mieters errichteten Wohngebäudes zu reinen Wohnzwecken und als Familienwohnsitz an den Stifter und Begünstigten eine unternehmerische Tätigkeit ausübt und die im Jahr 2008 geltend gemachten Vorsteuern abzugsfähig sind bzw. erzielte…