…Differenz muss in Geld ausgeglichen werden. DDr. X. hat daher eine Rolle übernommen, die normalerweise von Emittenten von Optionsscheinen (zB. Banken) übernommen wird. Daher spricht schon entsprechend der Art des Tätigwerdens gegen die Annahme einer privaten Vermögensverwaltung. Aus diesem Grund ist schon die Art des…
…Geschäftsformen, wie Termingeschäfte, Optionsgeschäfte oder Geschäfte mit Optionsscheinen, Tauschgeschäfte gegen andere Vermögenswerte usw." Die gegenständlichen Derivate fallen daher unstrittig unter den Begriff des Kapitalverkehrs und sind somit vom sachlichen Anwendungsbereich der Kapitalverkehrsfreiheit erfasst. Aufgrund der Ansässigkeit von Frau ***1*** in Österreich und dem Umstand, dass…
…nur zur Absicherung der Vermögensgegenstände des Fondsvermögens erwerben. Gem. § 23d Z 4 InvFG 1993 dürfen keine Optionsscheine erworben werden. Laut steuerlichem Vertreter sind in Art II des Plans die Subfonds mit ihren speziellen Investmentschwerpunkten bzw. Strategien aufgelistet. Allerdings ist dies im vorgelegten Plandokument nicht ersichtlich…
…nur zur Absicherung der Vermögensgegenstände des Fondsvermögens erwerben. Gem. § 23d Z 4 InvFG 1993 dürfen keine Optionsscheine erworben werden. Im Vergleich dazu hat der Trustee des Beschwerdeführers weitergehende bzw. nicht so strikt reglementierte Befugnisse bezüglich der Veranlagung. Auch gegen das Verbot der Optionskontrakte verstößt der…
…Anleihen, Kaufrechten, Optionen, Optionsscheinen oder anderen Instrumenten oder Dokumenten, direkt oder indirekt eine Verschuldung oder Verpflichtung des Schuldners oder eine Eigentumsbeteiligung an dem Schuldner beweist oder begründet, die zu einem Anspruch oder einer Kapitalbeteiligung führt, wird gegenüber dem Schuldner aufgehoben und der umstrukturierte Schuldner hat…
…wie Termingeschäfte, Optionsgeschäfte oder Geschäfte mit Optionsscheinen, Tauschgeschäfte gegen andere Vermögenswerte usw." Die beschwerdegegenständlichen Termingeschäfte fallen daher unter den Begriff des Kapitalverkehrs und sind somit vom sachlichen Anwendungsbereich der Kapitalverkehrsfreiheit erfasst. 2.3 Beschränkung der Kapitalverkehrsfreiheit Nach stRsp des EuGH wirkt eine nationale Maßnahme bzw…
…sondern alle zur Verfügung stehenden Geschäftsformen, wie Termingeschäfte, Optionsgeschäfte oder Geschäfte mit Optionsscheinen, Tauschgeschäfte gegen andere Vermögenswerte usw.". Die beschwerdegegenständlichen Termingeschäfte fallen daher unter den Begriff des Kapitalverkehrs und sind somit vom sachlichen Anwendungsbereich der Kapitalverkehrsfreiheit erfasst. Beschränkung der Kapitalverkehrsfreiheit: Nach stRsp des EuGH wirkt…
… 1 Tz 258 unter Hinweis auf UFS 27.5.2009, RV/0204-W/07 zum Vertriebssystem von Tupperwareprodukten). Im Beschwerdefall lässt sich anhand des Außenauftrittes bzw. der vorliegenden schriftlichen „Optionsscheine“ nicht ermitteln, wer der leistende Unternehmer ist, zumal explizit kein Unternehmer angeführt ist. Damit ist…
…als Stillhalter Prämien am Aktienmarkt lukrieren zu können, nicht bekannt. Es können lediglich Optionsscheine gekauft werden, die mit dem Risiko auf den Verlust der bezahlten Summe begrenzt ist (sog. "Long Position"). Aus diesem Grund ist schon die Art des Tätigwerdens im Sinne der Abgrenzung zwischen…
…1 Tz 258 unter Hinweis auf UFS 27.5.2009, RV/0204-W/07 zum Vertriebssystem von Tupperwareprodukten). Im Beschwerdefall lässt sich anhand des Außenauftrittes bzw. der vorliegenden schriftlichen „Optionsscheine“ nicht ermitteln, wer der leistende Unternehmer ist, zumal explizit kein Unternehmer angeführt ist. Damit ist…