…August 2016 wies das damals zuständige Finanzamt Wien 12/13/14 Purkersdorf den Antrag mit der Begründung ab, dass Versäumnisse in der Offenlegungspflicht nicht zu Härten in der Entrichtung führen könnten. Die selbst verursachte "besondere Härte" stelle somit keinen Grund für einen Zahlungsaufschub dar. In…
…weil hinsichtlich Einkommensteuer 2006 bis 2010 keine Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungspflicht vorliegt und daher bereits der objektive Tatbestand eines Finanzvergehens nach § 33 oder § 34 FinStrG nicht erfüllt ist. 2.3 Subjektiver Tatbestand 2.3.1 Keine vorsätzliche Abgabenverkürzung Die im angefochtenen Erk enthaltenen Ausführungen zum…
…Beschwerde erhoben. Begründend wurde im Wesentlichen wie folgt ausgeführt: Im Zuge einer Außenprüfung sei ua festgestellt worden, dass die Bf aufgrund der Verletzung einer Offenlegungspflicht nicht Teil der Unternehmensgruppe gemäß Antrag vom 17.6.2014 sei. In der Folge sei eine Individualbesteuerung erfolgt. Es seien…
…Härte“ selbst verursacht worden sei. Es sei im Wirtschaftsleben nichts Außergewöhnliches, dass private Schwierigkeiten bzw. Schicksalsschläge oft auch zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten führten. Gleiches gelte für die Feststellung, dass Versäumnisse in der Offenlegungspflicht nicht zu einer Erleichterung der Entrichtung führen könnten. Wenn die Voraussetzungen für eine…
…dass die Bf. ihre Mitwirkungs- und Offenlegungspflicht nicht erfüllt habe, da sie keine Nachweise für ein Tätigwerden der ***Offshore-Ges*** in Russland beigebracht habe. Mit Beschwerdevorentscheidungen vom 09.01.2024 bezüglich Haftungsbescheide Kapitalertragssteuer 2010-2014 vom 21.06.2017 und Anspruchszinsen Körperschaftssteuer 2010-2014 vom…
…seien, lägen von vornherein keine "bisher unversteuerten" Vermögenswerte vor. Eine Verletzung der Offenlegungspflicht sei dem Beschwerdeführer demnach ebenfalls nicht vorwerfbar. Er sei lediglich dazu angehalten gewesen, nicht versteuerte, dem Abkommen unterliegende Einkünfte darzulegen. Überdies verletze der angefochtene Bescheid den Beschwerdeführer in verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten. Das…
…19. Juli 2012 das Ansuchen um Zahlungserleichterung ab und führte begründend aus, dass Versäumnisse in der Offenlegungspflicht nicht zu einer Erleichterung der Entrichtung von Abgabennachforderungen führen können. Die selbstverursachte besondere Härte bei der Entrichtung der Abgaben stelle keinen Grund für einen möglichen Zahlungsaufschub dar. Im…
…dem ihr eingeräumten Ermessen Gebrauch zu machen: - das Vorliegen einer erheblichen Härte und - die Nichtgefährdung der Einbringlichkeit der Abgaben. Ist eines dieser Tatbestandsmerkmale nicht erfüllt, so kommt eine Zahlungserleichterung nicht in Betracht und es bedarf daher auch keiner Auseinandersetzung mit dem anderen Tatbestandsmerkmal. Dem Vorbringen…
…Lage zu versetzen, von dem ihr eingeräumten Ermessen Gebrauch zu machen. Ist eines dieser Tatbestandsmerkmale nicht erfüllt, so kommt eine Zahlungserleichterung nicht in Betracht und es bedarf daher auch keiner Auseinandersetzung mit dem anderen Tatbestandsmerkmal (VwGH 25.6.1990, 89/15/0123, 17.12.1996…
…Dezember 2014 eingebrachte Beschwerde gegen den Bescheid vom 7. November 2014 betreffend die Erledigung eines Zahlungserleichterungsansuchens ab und führte zur Begründung aus: „Versäumnisse in der Offenlegungspflicht können nicht zu einer Erleichterung bei der Entrichtung führen; die selbst verursachte besondere Härte stellt somit keinen Grund für…
…erstrecken. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass für die bescheidmäßige Bewilligung einer Zahlungserleichterung sämtliche gesetzlich vorgesehenen Bedingungen erfüllt sein müssen, sodass zu prüfen ist, ob die sofortige (volle) Entrichtung der Abgaben eine erhebliche Härte darstellt und die Einbringlichkeit der Abgaben nicht gefährdet ist. Erst bei Vorliegen all…
…den Wegfall der Voraussetzung für das Pendlerpauschale dem Arbeitgeber nicht bekannt gegeben. Der Beschwerdeführer kam somit seiner Offenlegungspflicht nicht nach und erfüllte das objektive Tatbild der Abgabenverkürzung im Sinne des § 33 Abs 1 FinStrG. Eine Abgabenhinterziehung liegt jedoch nicht schon bei einer objektiven Abgabenverkürzung vor…
…2 scheinen die Formalvoraussetzungen des Vorliegens von elektronischen Rechnungen erfüllt zu sein. In materiellrechtlicher Hinsicht ist sowohl die wirtschaftliche (unternehmerische) Tätigkeit der Bf. weitgehend unklar, zumal der Zusammenhang der beanspruchten Vorsteuern aus steuerpflichtigen Vorleistungen mit ausgeführten Ausgangsumsätzen nicht bekannt ist. Ebenso bezweifelt die belangte Behörde…
…Abgabepflichtigen und die diesen im § 140 gleichgestellten Personen in Erfüllung ihrer Offenlegungspflicht (§ 119) zur Beseitigung von Zweifeln den Inhalt ihrer Anbringen zu erläutern und zu ergänzen sowie dessen Richtigkeit zu beweisen. Kann ihnen ein Beweis nach den Umständen nicht zugemutet werden, so genügt die Glaubhaftmachung.…
…wenn auch teils verspätet, Umsatzsteuervoranmeldungen abgegeben hat und auch EVZs in der entsprechenden Höhe hatte, ist der Tatbestand der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG nicht erfüllt, und war diesbezüglich mit einer Einstellung gemäß § 136 2. Fall FinStrG (aus dem Grunde des § 82 [ergänzt: Abs…
…110 Abs. 1 BAO), sondern lediglich eine bereits vorher eingetretene und mit ungenutztem Fristablauf nicht eingehaltene Erklärungspflicht einmahnt. Verletzt jemand vorsätzlich diese (seine) abgabenrechtliche Pflicht (zur rechtzeitigen Einreichung einer – ordnungsgemäßen – Jahressteuererklärung), ohne dadurch den Tatbestand eines anderen Finanzvergehens zu erfüllen, hat er eine Finanzordnungswidrigkeit nach §…
…offenzulegen. Die allgemeinen Grenzen der (abgabenrechtlichen) Offenlegungspflicht ergeben sich grundsätzlich aus der Geeignetheit, der Möglichkeit, der Notwendigkeit, der Verhältnismäßigkeit und der Zumutbarkeit. Sind Mitwirkungspflichten iSd. § 119 BAO nicht standardisiert und auf bestimmte Anlässe, Ereignisse oder auf die Erfüllung bestimmter Bedingungen vorgesehen und formalisiert eingerichtet (vgl…
…die Behörde im Falle der Bewilligung von Zahlungserleichterungen ohne Vorliegen eines darauf gerichteten Antrages eine ihr nicht zukommende Zuständigkeit in Anspruch nehmen würde (VwGH 17.12.2002, 2002/17/0273). Die Bewilligung einer Zahlungserleichterung ist nur dann zulässig, wenn sämtliche gesetzlich vorgesehenen Bedingungen erfüllt sind…
…Rechtsprechung). Gemäß § 138 Abs 1 BAO haben die Abgabepflichtigen in Erfüllung ihrer Offenlegungspflicht (§ 119) zur Beseitigung von Zweifeln den Inhalt ihrer Anträge zu erläutern und zu ergänzen sowie dessen Richtigkeit zu beweisen. Kann ihnen ein Beweis nach den Umständen nicht zugemutet werden, genügt die Glaubhaftmachung…
…weicht von der oben zitierten, ständigen und einheitlichen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht ab. Die Beurteilung des gegenständlichen Falles war klar aus dem Gesetz ableitbar. Da die Voraussetzungen des Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht erfüllt sind, ist eine ordentliche Revision nicht zulässig.  …