…vom 7.8.2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 25.7.2023 (Ordnungsbegriff 123***) betreffend Abweisung des Antrags auf Familienbeihilfe für L*** (geboren am ttmmjjjj) zur Recht: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof…
…angestellt und arbeitet, laut Standarddienstvertrag für türkische Staatsangehörige, der in Übersetzung vorliegt, seit 1.1.2017, für die ständige Vertretung der Republik Türkei bei der OSZE. Er wurde als Mitglied des Verwaltungs- und technischen Personals der Mission i.S. des Art. 37 Abs. 2 WDK…
…Steuernummer 99-123*** gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 13.11.2020 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2019 zu Recht: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Berechnung der Einkommensteuer: | Steuerfreie Einkünfte auf Grund völkerrechtlicher Vereinbarungen | € 48.540,99 |…
…Beendigung ihres Dienstverhältnisses beim Institut ohne Vorbehalte oder Beschränkungen ihre Zahlungsmittel auf gesetzlich zulässigem Wege in der gleichen Währung und bis zu denselben Beträgen auszuführen, wie sie sie in die Republik Österreich eingeführt haben. (7) Befreiung von Ein- und Ausreisebeschränkungen für sich selbst, ihre Ehegatten…
…66/1966) keinen Anspruch auf Familienbeihilfe, sofern sie weder österreichische Staatsbürger/innen noch auf sie die Verordnungen (EG) Nr. 883/2004 und 987/2009 vorrangig anzuwenden seien. Gegen diesen Bescheid brachte die Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 30.11.2013 Beschwerde ein. In der Rechtsmittelschrift bringt…
…in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 11. Juli 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 22. Juni 2023 betreffend Familienbeihilfe 10.2020-06.2023 Sozialversicherungsnummer *** zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene…
…***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 2. Juni 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 20. Mai 2021 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2020 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Der angefochtene Bescheid wird geändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgabe sind dem Ende der…
…die Anwendung der ggstdl Befreiungsbestimmung nicht zur Anwendung gelangen könne. Die Einhebung/Abfuhr der Immo-ESt habe Abgeltungswirkung. Da beschränkt steuerpflichtige Personen über keinen Wohnsitz in Österreich verfügten, seien die Einkünfte aus der Grundstücksveräußerung unter Anrechnung der entrichteten Immo-ESt anzusetzen. Das FA bezweifelte auch…
…Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Die Beschwerdeführerin ( Bf.), eine brasilianische Staatsbürgerin, ist seit dem Jahr 2000 in Österreich wohnhaft, verheiratet und hat einen Sohn, geboren am 11.09.2000, für den sie im Beschwerdejahr den Kinderfreibetrag gem. …