IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch die Marsoner + Partner GmbH, Andreas-Hofer-Straße 43, 6020 Innsbruck, über die Beschwerde vom 7. November 2005 gegen den Bescheid des FA Landeck Reutte vom 25…
…diese Fahrzeuge ist daher trotz Fehlens eines Fahrtenbuches weder ein Privatanteil aus den Aufwendungen auszuscheiden, noch ein Nutzungseigenverbrauch für die Umsatzsteuer anzusetzen. Der PKW Volvo XC 60 stand dem Direktor für betriebliche Fahrten, aber auch für die private Nutzung zur Verfügung. Der mit der Überlassung…
…im Jahr der Anschaffung zu 100 % zu. Die kurzfristige 50 %ige Privatnutzung des Mietobjektes stellt im betreffenden Zeitraum lediglich einen "Nutzungseigenverbrauch" dar. Da jedoch iSd § 12 Abs. 3 Z 4 UStG der "Nutzungseigenverbrauch" nicht steuerbar ist, ist ab dem Zeitpunkt der Anmietung der Tochter des…
…Kürzung um einen Anteil für den festgestellten Nutzungseigenverbrauch (private Wohnzwecke) zum Abzug zugelassen. - Energiebezug: Die von Amts wegen ermittelten Kosten betragen netto 1.194,00 Euro, die darauf entfallende Umsatzsteuer beträgt 238,80 Euro und wird ohne Kürzung um einen anteiligen Nutzungseigenverbrauch zum Abzug zugelassen. …
…wurde mit € 2.219,09 geltend gemacht. Beweiswürdigung: Der dargestellte Sachverhalt ergibt sich aus den dem Bundesfinanzgericht vorgelegten Akten, insbesondere aus dem Beschwerdevorbringen sowie dem Schreiben des Beschwerdeführers vom 14.11.2019 zur Höhe des Nutzungseigenverbrauchs. Letzteres wurde dem Finanzamt FA zur Kenntnis gebracht…
…entspreche es dem normativen inhaltlichen Konzept des Art 6 Abs. 2, den endverbrauchenden Unternehmer in den Fällen des Nutzungseigenverbrauches fiktiv einem Letztverbraucher gleichzustellen, der den Gegenstand von einem Unternehmer miete. Nunmehr wäre aber der Vermieter vorsteuerabzugsberechtigt, und der Mieter hätte auf die laufende Nutzung Umsatzsteuer…
…für den Bedarf seines Personals, sofern keine Aufmerksamkeiten vorliegen. Die bisher im § 1 Abs. 1 Z 2 lit. a UStG 1994 enthaltene Regelung des Nutzungseigenverbrauchs wurde dadurch beseitigt, dass nunmehr der bisher in lit. c geregelte Aufwandseigenverbrauch in lit. a normiert wird. Im Gegenzug wurde …
IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. R in der Beschwerdesache Bf gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 12. November 2010, betreffend Umsatzsteuer 2009 zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der…
34 Aus einer solchen Asymmetrie folgt, dass es an einem tatsächlichen Zusammenhang zwischen dem gezahlten Betrag und der Erbringung der Dienstleistungen fehlt. Damit weist der Zusammenhang zwischen der von der Gemeinde erbrachten Transportleistung und dem von den Eltern zu entrichtenden Gegenwert nicht die erforderliche Unmittelbarkeit…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf., P, vertreten durch murtax Steuerberatungs GmbH, Bundesstraße 13b, 8850 Murau, über die Beschwerde vom 25. Februar 2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Judenburg Liezen vom 25. Jänner 2016…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch seinen Richter Dr. Alexander Hajicek über die Beschwerde (vormals Berufung) des Y**** H****, [Adresse], Steuernummer **-***/****, vertreten durch Mag. Martin Stoiber, 1180 Wien, Währinger Straße 121/5, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 betreffend…
Zur Klärung der im Rahmen der abgabenbehördlichen bzw. finanzgerichtlichen Beweiswürdigung zu beurteilenden Ertragsfähigkeit einer Gebäudevermietung innerhalb eines Zeitraumes von 25 bzw. 28 Jahren ist somit eine Planungs- bzw. Prognoserechnung des Vermieters heranzuziehen. Damit sich diese Berechnung für den Nachweis einer Gewinn-/Überschusserzielungsabsicht im Sinne des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den RichterRichter_1 in der Beschwerdesache Beschwerdeführerin, Ort_A, vertreten durch Steuerberater, über die Beschwerde vom 19. Dezember 2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes_A vom 23. November 2017 betreffend Umsatzsteuer 2015 zu Recht erkannt: Der Beschwerde…
Bahnhofplatz 7 4020 Linz www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf gegen den Bescheid des Finanzamtes FA vom 13. August 2010, betreffend Umsatzsteuer 2009 zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid wird…
Innrain 32 6020 Innsbruck www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. A in der Beschwerdesache der B, D, gegen die Bescheide des Finanzamts C mit Ausfertigungsdatum 15.4.2008 und 13.2.2009 betreffend…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter M in der Beschwerdesache der Vermietergemeinschaft Bf, Adr, vom 7. Mai 2009 gegen den Bescheid des Finanzamt S vom 7. April 2009 betreffend Umsatzsteuer 2007 zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde gegen den Umsa tzsteuerbescheid…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Nicolaus Pomaroli MAS in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, im fortgesetzten Verfahren nach dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 14. Juni 2022 zu Ra 2020/15/0085-10 über die Beschwerden gegen die Bescheide des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter M in der Beschwerdesache der Vermietergemeinschaft Bf , Adr , vom 13. Juni 2008 gegen den Bescheid des Finanzamt S vom 15. 05. 2008 betreffend Umsatzsteuer 2006 zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde gegen den Umsatzsteuerbescheid des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Wolfgang Pavlik über die Beschwerde der Bf., Ort, Adresse,vertreten durch Dr. Gert Schutovits Wirtschaftstreuhand- und SteuerberatungsgmbH, 1190 Wien, Billrothstraße 11, gegen die Bescheide des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart betreffend Umsatzsteuer 2014 und 2015…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***1*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 7. August 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 11. Juli 2019 betreffend Einkommensteuer 2015 und 2016 sowie Umsatzsteuer 2015 und 2016 Steuernummer…