…endgültigen Mietvertragserstellung über zwei Jahre dauerte. Unüblich erscheint in diesem Zusammenhang jedenfalls, dass nicht schon viel früher, konkret zu Nutzungsbeginn, eine entsprechende vertragliche Grundlage für die Gebrauchsüberlassung geschaffen worden war. Diese hätte den Parteien eine rechtlich abgesicherte Position verschafft, wie es auch im Wirtschaftsverkehr zwischen…
…der durchgeführten Bp wurde festgestellt, dass von den in Deutschland zugelassenen in Österreich verwendeten Fahrzeugen (jeweils G) XXX1 bzw. XXX2 (Nutzungsbeginn 13.12.10 bzw. 22.9.11) im Jahr 2010 und 2011 noch keine NoVA entrichtet wurde. Die Fahrzeuge haben jeweils ca. dieselben Anschaffungskosten…
…der durchgeführten Bp wurde festgestellt, dass von den in Staat1 zugelassenen in Österreich verwendeten Fahrzeugen (jeweils Marke) xxx bzw. yyy (Nutzungsbeginn 13.12.10 bzw. 22.9.11) im Jahr 2010 und 2011 noch keine NoVA entrichtet wurde. Die Fahrzeuge haben jeweils ca. dieselben Anschaffungskosten…
…vom 9. Juli 2014 betreffend das Unternehmen A wurde festgehalten, dass von dem in Staat1 zugelassenen und in Österreich verwendeten Fahrzeug (b/C/Nutzungsbeginn 16.12.13) im Jahr 2013 noch keine NoVA entrichtet worden sei. Der Standort des Fahrzeuges sei in Österreich. Die Leasingraten…
…laut Beschwerdeführerin die Mietvertragsgebühr vermeiden wollte, jedenfalls, dass nicht schon viel früher, konkret spätestens vor Nutzungsbeginn, eine entsprechende vertragliche Grundlage für das Mietverhältnis geschaffen worden ist. So wollen die Parteien für gewöhnlich schon vor Mietbeginn die Mietbedingungen schriftlich festgehalten haben. Dies hätte den Parteien eine…
…zentralen Melderegisters, nachdem er seit 27. Februar 2019 an der Adresse Adr 3 mit Nebenwohnsitz gemeldet ist, vor. Ein Dienstwohnungsvertrag an dieser Adresse mit Nutzungsbeginn ab 1. März 2019 wurde beigebracht. Die Entfernung zwischen Familienwohnsitz und Arbeitsstätte betrage 399 km. Der Bf. erklärte, von seinem…
…der Sachbezugswerte gebildet hätten. Die Höhe des der Besteuerung zu Grunde gelegten Sachbezuges wurde rechnerisch dargestellt. In der Beilage des Bescheides befanden sich Exceltabellen für 2013-2015 mit den wesentlichen Daten der vom Bf genutzten Wohnung (Adresse, Fläche, Nutzungsbeginn, Betriebskosten, Kostenbeiträge, Sachbezugswert nach der Richtwertmethode…
…Jahren abziehen dürften. Das Finanzamt habe die vom BF beantragten Aufwendungen bis Oktober berücksichtigt. Mit dem Kauf einer Eigentumswohnung am Dienstort (Nutzungsbeginn 1.11.2016) sei durch die Verlegung des Familienwohnsitzes möglich und zumutbar, weil die Gattin des BF seit Jahren Pensionseinkünfte beziehe. Das Finanzamt…
…der durchgeführten Bp wurde festgestellt, dass von den in Deutschland zugelassenen in Österreich verwendeten Fahrzeugen (jeweils B1) xxx bzw. yyy (Nutzungsbeginn 13.12.10 bzw. 22.9.11) im Jahr 2010 und 2011 noch keine NoVA entrichtet wurde. Die Fahrzeuge haben jeweils ca. dieselben Anschaffungskosten…
…erfolgte seit 2007. Ab Nutzungsbeginn zur Vermietung wurde seitens der Beschwerdeführerin ein Privatanteil von 57,25 % bekannt gegeben und in den darauffolgenden Veranlagungsjahren nie beanstandet. Im Jahr 2012 erfolgte der Verkauf des Hauses. Aufgrund der Höhe des Privatanteiles kam die Bestimmung über die Hauptwohnsitzbefreiung nicht…
…die Anlaufphase für die Beurteilung als Liebhaberei von der belangten Behörde zu kurz bemessen worden sei, zumal der Nutzungsbeginn des Objektes ***1*** mit 2016 erfolgt sei. Die Durchführung einer mündlichen Verhandlung wurde beantragt. Mit Vorlagebericht vom 17.7.2026 legte die belangte Behörde die Beschwerde…
…die Liebhaberei Vermutung entkräften zu können. Der Mietvertrag 2024 sei anscheinend auch nicht zustande gekommen. Dem entgegnete der Vertreter der Bf., dass der Nutzungsbeginn für das Objekt ***7*** 84 im Jahr 2016 gewesen sei. Der Beobachtungszeitraum sei zu kurz, wenn man bereits 2018 auf eine…
…um die Liebhaberei Vermutung entkräften zu können. Der Mietvertrag 2024 sei anscheinend auch nicht zustande gekommen. Dem entgegnete der Vertreter der Bf., dass der Nutzungsbeginn für das Objekt ***8*** im Jahr 2016 gewesen sei. Der Beobachtungszeitraum sei zu kurz, wenn man bereits 2018 auf eine…
…Daraus ergibt sich, dass nach dem Gesetzeswortlaut der Hauptwohnsitz auch im Zeitpunkt der Anschaffung begründet werden muss. Für einen späteren Nutzungsbeginn verbleibt nach dem Gesetzeswortlaut kein Raum. Wird daher ein Eigenheim (eine Eigentumswohnung) angeschafft und erst zu einem späteren Zeitpunkt, aus welchen Gründen auch immer…
…ergebe sich zudem aus dem Umstand, dass der Mietvertrag erst lange nach Nutzungsbeginn abgeschlossen und die zur Verfügung gestellten Möbel nicht mitvermietet worden seien. Betreffend die Liegenschaft in der Adresse 2*** erschließe sich der Behörde weder die Marktüblichkeit des beschriebenen Konzepts, noch sei nachgewiesen worden…
…dass die Rechnungen im Kalenderjahr ***15*** ausgestellt wurden und aus dem Ansatz der Halbjahres-AfA, dass der Nutzungsbeginn erst in der zweiten Jahreshälfte des Jahres ***15*** erfolgte. 2.6. Eine Zusammenschau des Vorbringens der beschwerdeführenden Gesellschaft und des Gesellschafter-Geschäftsführers mit den vorgelegten Nachweisen ergibt…
…Ableitung aus den festgestellten Betriebsstunden der Fahrzeuge in den ersten Einsatzjahren zugrunde. Der unerwartet geringe Einsatz der "Schneeräumgerätschaften" in den ersten beiden Wintersaisonen könne eine nachträgliche Änderung der beim Nutzungsbeginn geschätzten Nutzungsdauer nicht rechtfertigen. Maßgeblich sei die bei vernünftigem Wirtschaften zu erwartende Nutzung der Leasingobjekte…
…Nach dem Gesetzeswortlaut muss der Hauptwohnsitz auch im Zeitpunkt der Anschaffung begründet werden. Nach dem Gesetzeswortlaut verbleibt kein Raum für einen späteren Nutzungsbeginn. Wird daher ein Eigenheim (eine Eigentumswohnung) angeschafft und erst zu einem späteren Zeitpunkt - aus welchen Gründen auch immer - erstmalig als Hauptwohnsitz genutzt…
…das die Nutzung des Dienstfahrzeuges durch den Bf ab April 2016 erfolgte und die strittigen Voraussetzungen daher ab diesem Monat vorlagen. Ab Nutzungsbeginn leistete der Bf im Wege eines Lohneinbehalts durch den Dienstgeber monatliche Kostenbeiträge von 394,35 € (= 1,5% der Anschaffungskosten des…
…Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1. Feststellungen Das Bundesfinanzgericht stellt auf Basis des oben geschilderten Verwaltungsgeschehens und der aktenkundigen Unterlagen folgenden entscheidungswesentlichen Sachverhalt fest: Die Zeitpunkte der KFZ-Zulassung durch die Beschwerdeführerin, der Nutzungsbeginn durch Arbeitnehmer der Beschwerdeführerin, die (rabattierten) Anschaffungskosten, ein allfälliges Unterschreiten des Grenzbetrages der…