…regelt dies zusammenfassend. Die darin näher bestimmten Rechte sowie die Einschränkungen werden innerstaatlich im NAG umgesetzt. Durch das Fremdenrechtspaket 2005 wurden für Unionsbürger und deren Angehörige deklaratorische Dokumentationsformen ihres kraft Gemeinschaftsrechts originär bestehenden Aufenthalts- und Niederlassungsrechts durch Anmeldebescheinigungen und Daueraufenthaltskarten geschaffen (vgl. ErläutRV Fremdenrechtspaket 2005…
…übereinkommen abgewiesen, dass mit einem Aufenthaltstitel eines Mitgliedstaates kein Niederlassungsrecht im Bundesgebiet verbunden sei. Im Vorlageantrag vom 03.12.2012 führte die Bf aus, dass sie als für ihr "freizügiges" österreichisches Kind sorgende Mutter jedenfalls ein vom Kind abgeleitetes Niederlassungsrecht in Österreich habe, das ihr…
…die zur befristeten Niederlassung ohne Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt; die Ausübung einer Erwerbstätigkeit ist nur auf Grund einer nachträglichen quotenpflichtigen Zweckänderung erlaubt; 7. Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt -EU" für die Dokumentation de unbefristeten Niederlassungsrechts, unbeschadet der Gültigkeitsdauer des Dokuments; 8. Aufenthaltstitel „Familienangehöriger" für die befristete Niederlassung mit…
…7. Aufenthaltstitel 'Daueraufenthalt - EG' für die Dokumentation des unbefristeten Niederlassungsrechts, unbeschadet der Gültigkeitsdauer des Dokuments; 8. Aufenthaltstitel 'Familienangehöriger' für die befristete Niederlassung mit der Möglichkeit, anschließend einen Aufenthaltstitel 'Daueraufenthalt - Familienangehöriger' (Z 9) zu erhalten; 9. Aufenthaltstitel 'Daueraufenthalt - Familienangehöriger' für die Dokumentation des unbefristeten Niederlassungsrechts, unbeschadet…
…2005 legen - in Umsetzung gemeinschaftsrechtlicher Vorgaben - für die dort genannten Personengruppen innerstaatlich ein Niederlassungsrecht fest, welches von der Niederlassungsbehörde bloß zu dokumentieren ist. Diese Titel sind lediglich deklaratorisch, das (gemeinschaftsrechtliche) Niederlassungsrecht ergibt sich für EWR-Bürger (und Staatsangehörige der Schweiz) unmittelbar aus dem Unionsrecht (vgl…
…von Unternehmen, insbesondere von Gesellschaften im Sinne des Artikels 54 Absatz 2, nach den Bestimmungen des Aufnahmestaats für seine eigenen Angehörigen." Nach Art 54 AEUV stehen für die Anwendung des Kapitels "Niederlassungsrecht" die nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats gegründeten Gesellschaften, die ihren satzungsmäßigen Sitz, ihre…
…2020; Ra 2019/22/0177: Eine Aufenthaltskarte nach § 54 NAG 2005 zählt zu den Dokumentationen des unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts. In diesen Fällen ergibt sich das Aufenthalts- und Niederlassungsrecht nicht aus einer nationalen gesetzlichen Berechtigung, sondern kraft unmittelbar anwendbaren Unionsrechts. Diese Bescheinigung hat bloß deklaratorische Wirkung, ein…
…lediglich dieses bereits mit Geburt entstandene Aufenthaltsrecht. Angesichts dessen, dass im Hinblick auf die Rechte nach Art 8 MRK § 9 Abs 3 BFA-VG vorsieht, dass eine Rückkehrentscheidung gegen Angehörige von Personen, die "ein unbefristetes Niederlassungsrecht {§ 45 oder §§51 ff Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG), BGBl…
…nach den Bestimmungen des Aufnahmestaats für seine eigenen Angehörigen. (2) Die besonderen Bestimmungen über das Niederlassungsrecht sind in den Anhängen VIII bis XI enthalten." Artikel 34 EWR-Abkommen lautet: "Für die Anwendung dieses Kapitels stehen die nach den Rechtsvorschriften eines EG-Mitgliedstaats oder eines EFTA…
…von Unternehmen, insbesondere von Gesellschaften im Sinne des Artikels 54 Absatz 2, nach den Bestimmungen des Aufnahmestaats für seine eigenen Angehörigen." Nach Art 54 AEUV stehen für die Anwendung des Kapitels "Niederlassungsrecht" die nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats gegründeten Gesellschaften, die ihren satzungsmäßigen Sitz, ihre…
…Art 20), würden diese doch den wirtschaftlichen Kernbereich des Abkommens tangieren. Zum Niederlassungsrecht selbst enthalte das Assoziierungsabkommen und das Zusatzprotokoll keine ausführlichen autonomen Regelungen oder Einschränkungen. Stattdessen hätten die Vertragsparteien in Art 13 des Assoziierungsabkommens vereinbart, "sich von den Artikeln 52 bis 56 und 58…
…Erbringer von Dienstleistungen Anwendung findet, welche die Staatsangehörigkeit eines dritten Landes besitzen und innerhalb der Union ansässig sind. Entsprechende Grundfreiheiten enthalten Art 31 des EWR-Abkommens (Niederlassungsrecht) und Artikel 36ff EWR-Abkommen (Dienstleistungen). Im Beschwerdefall ist zunächst gar nicht erkennbar, in welcher Weise der Bf…
…2016, BGBl I 2016/117 ab 01.01.2017)". b) Unionsrechtliche Bestimmungen Diese lauten: Kapitel 2 - Das Niederlassungsrecht Artikel 49 (ex Artikel 43 EGV) Die Beschränkungen der freien Niederlassung von Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats sind nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen verboten…
…die zur befristeten Niederlassung ohne Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt; die Ausübung einer Erwerbstätigkeit ist nur auf Grund einer nachträglichen quotenpflichtigen Zweckänderung erlaubt; 7. Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt – EU“ für die Dokumentation des unbefristeten Niederlassungsrechts, unbeschadet der Gültigkeitsdauer des Dokuments; 8. Aufenthaltstitel „Familienangehöriger“ für die befristete Niederlassung mit…
…Diese wurde erst mit Dezember 2013 verliehen. Aus diesem Grunde ist weder die Richtline noch die dazu ergangene Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes im Beschwerdefall anzuwenden. Ein Aufenthalts- und Niederlassungsrecht für die Bf. ergibt sich daher nicht aus dem unmittelbar anwendbaren Gemeinschaftsrecht. Für den Zeitraum 12…
…BGBI. I Nr. 100/2005, rechtmäßig in Österreich aufhalten. Gemäß § 9 Abs 1 Z 2 NAG wird zur Dokumentation eines gemeinschaftsrechtlichen Aufenthalts- und Niederlassungsrechts für Angehörige von EWR-Bürgern, die Drittstaatsangehörige sind, über Antrag eine "Daueraufenthaltskarte" (§ 54), wenn der EWR-Bürger das Recht auf Freizügigkeit…
…des bestehenden subjektiven Rechts an sich nicht betrifft. Durch die Dokumentation des jeweiligen gemeinschaftsrechtlichen Aufenthalts- und Niederlassungsrechts auf Grund eines Freizügigkeitssachverhaltes wird vom – weitestgehend undifferenziert an der EWR-Bürgerschaft orientierten – Ansatz der „Sichtvermerks- und Niederlassungsfreiheit“ des FrG abgegangen. Das Erfordernis der Dokumentation ergibt sich europarechtlich…
…7. Aufenthaltstitel 'Daueraufenthalt - EG' für die Dokumentation des unbefristeten Niederlassungsrechts, unbeschadet der Gültigkeitsdauer des Dokuments; 8. Aufenthaltstitel 'Familienangehöriger' für die befristete Niederlassung mit der Möglichkeit, anschließend einen Aufenthaltstitel 'Daueraufenthalt - Familienangehöriger' (Z 9) zu erhalten; 9. Aufenthaltstitel 'Daueraufenthalt - Familienangehöriger' für die Dokumentation des unbefristeten Niederlassungsrechts, unbeschadet…
…die zur befristeten Niederlassung ohne Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt; die Ausübung einer Erwerbstätigkeit ist nur auf Grund einer nachträglichen quotenpflichtigen Zweckänderung erlaubt; 7. Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt – EU” für die Dokumentation des unbefristeten Niederlassungsrechts, unbeschadet der Gültigkeitsdauer des Dokuments; 8. Aufenthaltstitel „Familienangehöriger” für die befristete Niederlassung mit…
…BGBl. I Nr. 100/2005, rechtmäßig in Österreich aufhalten. Gemäß § 9 Abs 1 Z 2 NAG wird zur Dokumentation eines gemeinschaftsrechtlichen Aufenthalts- und Niederlassungsrechts für Angehörige von EWR-Bürgern, die Drittstaatsangehörige sind, über Antrag eine "Daueraufenthaltskarte" (§ 54), wenn der EWR-Bürger das Recht auf Freizügigkeit…