…1. Kann für eine als Darlehen bezeichnete Vereinbarung Kreditvertragsgebühr gemäß § 33 TP 19 GebG vorgeschrieben werden, wenn sich die Gesellschafterin als Kreditgeberin gegenüber ihrer Gesellschaft unwiderruflich verpflichtet, ihr ein nachrangiges Gesellschafterdarlehen zu gewähren? 2. Liegt ein gesellschaftsteuerlicher Vorgang iSd § 2 Z 4c KVG vor, wenn…
…machen zu können. Nach der Erklärung der Prokuristin der ***22*** vom 16. November 2008 wurde jedoch das Gesellschafterdarlehen von 1,800.000,00 Euro auf Wunsch der Gläubiger der Gesellschaft, sowie um die Eigenkapitalposition der Gesellschaft zu stärken in einen Gesellschafterzuschuss umgewandelt, der nicht rückforderbar…
…Einbringung nach § 12 UmgrStG“ Steuerfreiheit an. Damit würde auch jede Form der Nichtverzinsung unter den Steuerbefreiungstatbestand fallen…….“. Mit Berufungsvorentscheidung vom 19. April 2010 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen. Fristgerecht wurde ein Antrag auf Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde II. Instanz gestellt…
…das methodisch gegen die Denkgesetze verstoßende Vorgehen im Rahmen der "Unternehmenswertermittlung zum 31.12.2007". Dass sich die fremdunübliche Nichtverzinsung der Verbindlichkeit FA ***CD_a*** massiv zu Gunsten eines höheren Unternehmenswerts auswirkt, hätte den handelnden Geschäftsführern von ankaufender und verkaufender Kapitalgesellschaft - bei Anwendung angemessener Sorgfalt …
…das methodisch gegen die Denkgesetze verstoßende Vorgehen im Rahmen der "Unternehmenswertermittlung zum 31.12.2007". Dass sich die fremdunübliche Nichtverzinsung der Verbindlichkeit FA ***CD_a*** massiv zu Gunsten eines höheren Unternehmenswerts auswirkt, hätte den handelnden Geschäftsführern von ankaufender und verkaufender Kapitalgesellschaft - bei Anwendung angemessener Sorgfalt …
…Das Finanzamt ermittelte die Bemessungsgrundlage, indem es den für Gesellschafterdarlehen üblichen Zinssatz von 5,5% anwendete und mit dem Vervielfachungsfaktor für unbestimmte Dauer kapitalisierte: 800.000 x5,5% = 44.000x9 =396.000. Fristgerecht wurde dagegen Berufung/Beschwerde erhoben. Eingewendet wurde, dass die Zinsenlosigkeit der…
…die Bemessungsgrundlage, indem es den für Gesellschafterdarlehen üblichen Zinssatz von 5,5% anwendete und mit dem Vervielfachungsfaktor für unbestimmte Dauer kapitalisierte: 1,248.923,25 x5,5% = 68.690,78 x9 = 618.217. Fristgerecht wurde dagegen Berufung/Beschwerde erhoben. Eingewendet wurde, dass sich…
…führt in seiner Berufungsvorentscheidung aus, dass im vorliegenden Fall von einem Verzicht auf die Zinsenforderungen aus gesellschaftsrechtlichen Gründen ausgegangen werden müsse, weswegen eine verdeckte Gewinnausschüttung in der Höhe der Nichtverzinsung vorliege. Die Annahme des Finanzamtes, wonach eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliege, trifft jedoch gegenständlich nicht zu…
Deshalb lehnte die Bf. Geschäftsbeziehungen zu österreichischen Handelsgesellschaften ab. Die Bf. nahm Geschäftsbeziehungen zu österreichischen Industrieunternehmen auf, bei welchen die Bf. nicht befürchtete, dass darunter ein Mehrwertsteuerbetrüger sein könnte. Der Bf. bzw. den für sie handelnden Personen war also das Risiko bewusst, dass ein Geschäftspartner…
Wenn die Bf. dazu im Vorlageantrag meint, dass die Vereinbarung der Unverzinslichkeit bis auf weiters schon alleine als auflösende Bedingung iSv § 5 BewG zu qualifizieren sei, so könnte dem zum einen im Lichte des oa. Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtshofes vom 30.3.1998 nicht ohne Weiteres…
…Organen einer Kapitalgesellschaft grundsätzlich frei, zwischen Eigen- und Fremdfinanzierung zu wählen (Finanzierungsfreiheit). Umfasst ist davon auch die Hingabe von verzinstem oder unverzinstem Fremdkapital durch den Anteilseigner zB in Form von Gesellschafterdarlehen. Eine Umqualifikation in steuerliches Eigenkapital kann nur dann erfolgen, wenn die allgemeinen Tatbestandsmerkmale einer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. NN in der Beschwerdesache Bf, gegen die Bescheide des FA XYZ vom 21.1.2011 betreffend Haftung für Kapitalertragsteuer für die Zeiträume 5-10/2006, 2-8/2007, 11-12/2007, 1-5/2008…
…4100116/2018). Aus den dargestellten Gründen sei die Beschwerde als unbegründet abzuweisen, da ein zinsenloses Gesellschaftsdarlehen an einen Anteilsinhaber oder Schwestergesellschaft nicht fremdüblich sei und daher eine verdeckte Ausschüttung bewirke. Die Höhe des Zinssatzes der Betriebsprüfung liege im Toleranzbereich für kurzfristige Kreditvergaben, obwohl laut UGB…
IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter über die als Beschwerde zu erledigende Berufung der Beschwerdeführerin, vertreten durch Mag. Andreas Wallner, Steuerberater in 8010 Graz, Neutorgasse 51, vom 03.05.2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 27.04.2011…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch StB, über die Beschwerde vom 29.7.2013 gegen die Bescheide des Finanzamtes FA vom 23.5.2013, betreffend Haftung für Kapitalertragsteuer 2008-2012, zu Recht erkannt: I…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Albert Salzmann in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Grant Thornton Verax GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Rotenturmstraße 16 Tür DG, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 16.11.2019 gegen den Bescheid des…
Mit Amendment Nr. 1 vom 6. Mai 2011 (s. Beschwerde, Anlage 6) wurde der Darlehensbetrag von EUR 11.920.000 auf EUR 50.000.000 erhöht, eine Verzinsung von EURIBOR + 2,0533% und eine Fälligkeit bis 15. Dezember 2015 vereinbart. Dieses Amendment Nr. 1 vom…
…als auch der Bemessungsgrundlage im österreichischen KVG nicht entscheidend (vgl Bavenek-Weber, FJ-GVR 1994, 5 ff). So wird nach hL und ständiger Rechtsprechung auch ein unverzinstes Gesellschafterdarlehen in Höhe der fiktiven Zinserträge der Gesellschaftsteuer unterworfen (vgl. Thunshirn/Himmelsberger/Hohenecker, KVG (2008) § 2 Rz 270…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Albert Salzmann in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Grant Thornton Verax GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Gertrude-Fröhlich-Sandner-Straße 1 Tür 13, 1100 Wien, über die Beschwerden vom 25.4.2019 und…
Z.1: Bei Kapitalerträgen, deren Ausschüttung von einer Körperschaft oder deren Zuwendung durch eine nicht unter § 5 Z 6 des Körperschaftsteuergesetzes 1988 fallende Privatstiftung beschlossen wird, an jenem Tag, der im Beschluss als Tag der Auszahlung bestimmt ist. Wird im Beschluß kein Tag der Auszahlung…