…warum eine Nachversteuerung der nichtentnommenen Gewinne nicht durchgeführt worden sei. Das diesbezügliche Ersuchen seitens des Finanzamtes blieb unbeantwortet, sodass dieses einen Einkommenssteuerbescheid für das Jahr 2012 erließ und eine Nachversteuerung gemäß § 11 a EStG 1988 (Nachversteuerung der nichtentnommenen Gewinne) vornahm. In der rechtzeitig eingebrachten Berufung…
…4.2011 ergeben sich für 2006 folgende Feststellungen: "Tz 3 Nichtentnommener Gewinn gem. § 11 a EStG 1988 | Eigenkapital 1.1.2006 inkl Änderungen lt BP für 2005 in € | 656.805,81 | Gewinn 2006 | 259.032,16 | Änderungen lt BP …
…davor die Hälftesteuersatz-Begünstigung gemäß § 11a EStG 1988 in Anspruch genommen hat, findet sich in der Einkommensteuererklärung 2010 (samt der Beilage E1a) nicht. Insbesondere ist die Kennzahl 794 ("Nachversteuerung nicht entnommener Gewinne gemäß § 11a Abs. 3 und 4") nicht befüllt. Weitere Unterlagen wurden anlässlich der…
…in Abzug, beträgt der Eigenkapitalabfall 200.881,82 Euro. In diesem Betrag finden die gesamten in den Jahren 2004 sowie 2006 bis 2009 begünstigt besteuerten Gewinne in Höhe von insgesamt 198.552,89 Euro (2004: 19.315,19 Euro, 2006: 38.187,31 Euro, 2007…
…Besteuerung nicht entnommener Gewinne gemäß § 11a EStG zusteht. Im Jahr 2006 ist darüberhinaus strittig, ob die Einzelwertberichtigungen von Forderungen iHv insgesamt € 8.698,28 vom Beschwerdeführer zu Recht vorgenommenen wurden. Rechtlich folgt daraus: § 11a Abs 1 EStG lautete: "Natürliche Personen, die den Gewinn aus…
…1988 mit 10% in Höhe von 7.086,96 €. Der Bescheid wurde in Bezug auf die "Besteuerung nicht entnommener Gewinne - Inanspruchnahme und Nachversteuerung" wie folgt begründet: "Beantragt wurde die vorgezogene Nachversteuerung mit 10 %, in diesem Fall sind sämtliche bis zur Veranlagung für das Kalenderjahr…
…Zuge einer Betriebsprüfung wurden die Verfahren betreffend Einkommensteuer 2008 und 2009 mit Bescheiden vom 30.8.2012 wiederaufgenommen und gleichzeitig neue Sachbescheide erlassen. Im Zuge der Wiederaufnahme kam es sowohl im Jahr 2008 als auch im Jahr 2009 zu einer Nachversteuerung nicht entnommener Gewinne gem…
…Besteuerung nicht entnommener Gewinne idF des Budgetbegleitgesetzes 2003 (BGBl .I 71/2003 sowie BGBl. 180/2004) : Gemäß § 11 a EStG 1988 in der ehemaligen Fassung des BBG 2003 konnten für die Jahre 2004 bis 2009 natürliche Personen, die den Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich ermitteln, den Gewinn…
…ausführte: Er teile die Rechtsansicht nicht, dass im Falle einer Umgründung eine Entnahme eines Objektes durch Nichtaufnahme in die Einbringungsbilanz zur Nachversteuerung nicht entnommener Gewinne in den Vorjahren führe. Im Zuge einer Umgründung dürfe ein Unternehmer den Firmenwert, der in diesem Fall nachgewiesenermaßen beträchtlich sei…
…Einzelunternehmen ***1*** eU, **FN*** rückwirkend mit 1.1.2009 gem Art III UmgrStG in die ***2*** ein. In den Jahren 2006 bis 2008 hat der Bf für das eingebrachte Einzelunternehmen von der begünstigten Besteuerung nicht entnommener Gewinne gem § 11a EStG 1988 im Gesamtausmaß von €…
…sich aus jenem Betrag, um den der Gewinn die Entnahmen übersteigt. Einlagen sind nur insoweit zu berücksichtigen als sie betriebsnotwendig sind. Aufgrund der vorgelegten Unterlagen wird die Begünstigung des § 11a EStG für den Betrieb A für nichtentnommenen Gewinn von 5.084,27 anerkannt. F ü …
…Begünstigung des § 11a EStG 1988 - wie soeben dargestellt - der laufende steuerpflichtige Gewinn eines Wirtschaftsjahres maßgeblich. Nach Meinung des unabhängigen Finanzsenates und des Bundesfinanzgerichtes steht im Hinblick auf den Zweck der Steuerbegünstigung für nichtentnommene Gewinne - die längerfristige Eigenkapitalbildung - diese aber nur dann zu, wenn der neugebildete…
…Begünstigung des § 11a EStG 1988 - wie soeben dargestellt - der laufende steuerpflichtige Gewinn eines Wirtschaftsjahres maßgeblich. Nach Meinung des unabhängigen Finanzsenates und des Bundesfinanzgerichtes steht im Hinblick auf den Zweck der Steuerbegünstigung für nichtentnommene Gewinne – die längerfristige Eigenkapitalbildung – diese aber nur dann zu, wenn der neugebildete…
…ist daher insoweit abzuändern. Nicht entnommener Gewinn: In der Beschwerde wird weiters die Berücksichtigung eines nicht entnommenen Gewinns von EUR 79.542,40 gemäß § 11a EStG geltend gemacht. Dieses Vorbringen erweist sich als berechtigt. Der zu berücksichtigende nicht entnommene Gewinn ermittelt sich wie folgt (vgl…
…das Gesetz eine eindeutige Behalte-Determinierung als nötig an. Sämtliche anderen steuerlichen Begünstigungsbestimmungen haben bzw. hatten Behaltefristen oder Nachversteuerungsregelungen (beispielsweise die seinerzeitigen IFB-Regelungen des EStG 1972 und des EStG 1988, nicht entnommener Gewinn nach § 11a EStG, investierter Gewinn nach § 10 EStG i. d. g…
…Der Bf bezieht u.a. Einkünfte aus selbständiger Arbeit, er ermittelt den Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich. Im Jahr 2007 wurde ein Betrag von 100.000 € als nicht entnommener Gewinn iSd § 11a EStG mit dem begünstigten Steuersatz von 23,46% versteuert. Im angefochtenen Einkommensteuerbescheid 2011 nahm…
…als auch sich mit diesen unvollständig auseinandersetzt. Der angezogenen Berufungsgrund ist daher gegeben. Ad 3: Vorerst ist festzustellen, daß der Gesetzgeber die Möglichkeit des Freibetrages für nichtentnommene Gewinne deshalb für E/A-Rechner deshalb geschaffen hat, um einerseits ein entsprechendes Äquivalent zum 13. und 14…
…vertreten (vgl. Punkt 4 des Erkenntnis). Hinzu kommt noch, dass § 11a Abs. 1 EStG 1988 seinem Wirkungsmechanismus nach der Rücklage für nichtentnommene Gewinne nach § 11 EStG 1972 entspricht. Mit Ablauf des fünften auf die Rücklagenbildung folgenden Jahres konnte die Rücklage steuerneutral aufgelöst werden (vgl. § 11…
…2010 und Folgejahre. Nehme der Steuerpflichtige die begünstigte Besteuerung nicht entnommener Gewinne im Jahr 2009 in Anspruch, so unterliege er innerhalb des siebenjährigen Zeitraums ab Inanspruchnahme der Begünstigung einer Entnahmebeschränkung. Der Steuerpflichtige dürfe bis 2016 maximal nur so viel entnehmen, wie der Gewinn ausgemacht habe…
…eine Berichtigung des Verzeichnisses ist bis zur Rechtskraft des betreffenden Einkommensteuerbescheides oder Feststellungsbescheides möglich." Der für die Veranlagungen der Jahre 2007 bis 2009 geltende FBiG stellte eine Alternative zu der letztmalig bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2009 anwendbaren begünstigten Besteuerung nicht entnommener Gewinne gem …