…um die Klärung umstrittener Gebarungsakte schlechthin gehe. Zudem wies er darauf hin, dass nach Einantwortung die Bescheide an die Erben zu richten seien und daher möglicherweise ein Nichtbescheid vorliege. Mit Schreiben vom 11.02.2018 teilte der Bf. mit, dass ihm die ausgewiesene Steuernummer bislang…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Silvia Gredenberg, Hagenberggasse 29, 1130 Wien, über die Beschwerde vom 20.03.2017 gegen die Umsatzsteuerbescheide 2007 bis 2008 "aufgrund der BP", Steuernummer ***BF1StNr1***, beschlossen: I. Die Beschwerde…
…der Bf die Vorlage an das Bundesfinanzgericht (abgekürzt: BFG). Das Finanzamt legte am 25.11.2016 die Beschwerde dem BFG vor und wies auf die Adressierungen der Bescheide und die Bescheidbegründung als mögliche Nichtbescheide hin. Sachverhalt Die Steuerpflichtige M***** H***** verstarb am 14.07.2013…
…- wie im gegenständlichen Fall - falschen Bezeichnung kann auch durch Auslegung nicht beseitigt werden. Daher ist der Rechtsakt wirkungslos und gilt als Nichtbescheid. Mit Bescheidbeschwerde können jedoch nur Bescheide angefochten werden. Beschwerden gegen Erledigungen ohne Bescheidcharakter sind als unzulässig zurückzuweisen. Eine dagegen eingebrachte Beschwerde ist folglich…
…Beteiligten („Nichteinkünftebezieher“) richten (VwGH 16.2.2006, 2006/14/001). Die als Bescheide intendierten Erledigungen des Finanzamtes vom 1. April 2009 betreffend die Jahre 2001 bis 2009 waren daher unwirksam und gelten als Nichtbescheide. Die dagegen eingebrachte Bescheidbeschwerde war daher gemäß § 260 Abs. 1 lit…
…Berufung und beantragte die ersatzlose Aufhebung des bekämpften Bescheides, da dieser auf dem Feststellungsbescheid des Betriebsfinanzamtes beruhe, der jedoch ein "Nichtbescheid" sei; auf die nähere Begründung wird verwiesen. Mit Bescheid vom 19.12.2006 erfolgte eine Änderung gemäß § 295 BAO hinsichtlich der Einkünfte aus Gewerbebetrieb…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch Fidas Graz Steuerberatung GmbH, Petersbergenstraße 7, 8042 Graz, gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Graz-Umgebung vom 23.11.2016 bzw. 23.02.2017 betreffend Einkommensteuer 2014 und 2015 beschlossen…
…die ***KG*** zu richten gewesen, sondern an ***Kommanditist*** als Rechtsnachfolger der ***KG***. Aufgrund der Nennung eines nicht (mehr) existierenden Bescheidadressaten bzw. einer unklaren Bezeichnung des Adressaten handelt es sich bei den bekämpften Erledigungen um Nichtbescheide. Gemäß § 260 Abs. 1 lit. a BAO sind Beschwerden zurückzuweisen…
…dass die an die KG1 und an die KG2 ergangenen Feststellungs- bzw. Nichtfeststellungsbescheide mangels Einheitlichkeit Nichtbescheide waren. Am 15.11.2012 beantragte der Beschwerdeführer die Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Einkommensteuer 1999 gemäß § 303 Abs 1 lit b BAO und regte in eventu die amtswegige Wiederaufnahme…
…wie der Feststellungsbescheid. Die korrekte Bezeichnung des Bescheidadressaten stellt einen notwendigen Bestandteil des Spruches des Bescheides dar. Ist dieser nicht gegeben oder unrichtig, liegt ein Nichtbescheid vor. Da sämtliche streitgegenständlichen Bescheide, sowohl die Wiederaufnahme- als auch die Feststellungsbescheide, nicht an einen ordnungsgemäßen Zustellungsempfänger ergangen waren…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache der AAA, Adresse, vertreten durch den V, Adresse1, gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Graz-Stadt vom 4. Mai 2016 betreffend Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für die…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Susanne Zankl in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, gegen die Mitteilung des Finanzamtes Österreich vom 13. September 2023 betreffend Einstellung der Gewährung der Familienbeihilfe für den Sohn N, beschlossen: Die Beschwerde wird gemäß § 260 Abs 1 lit…
…23 erlassene, als Feststellungs"bescheid" gemäß § 188 BAO intendierte Erledigung, die jedoch rechtlich unwirksam war, sohin einen Nichtbescheid darstellte (s. BFG, GZ RV/7102722/2013). Der angefochtenen Einkommensteuer-Abänderungsbescheids für 2004 wurde u.a. von einer am 1.6.2010 vom Finanzamt Klagenfurt erlassenen, als…
…12.2005 sowie 16.12.2005 nicht mehr existent gewesen seien -, als ins Leere gegangene Nichtbescheide zu qualifizieren seien. Zudem sei in Bezug auf die Festsetzung der Einkommensteuern 1995 und 1996 bereits Verjährung eingetreten, da sich einerseits die im Jahr 2002 begonnene Betriebsprüfung bei der …
…Grundlage dieser Abänderungsbescheide bildeten die am 20.10.2011 vom Finanzamt Neunkirchen Wiener Neustadt erlassenen, als Feststellung"bescheide" intendierte Erledigungen, die jedoch allesamt rechtlich unwirksam waren, sohin Nichtbescheide darstellen (s. BFG, GZ RV/7102231/2013). Dazu ist seitens des Bundesfinanzgerichtes Folgendes festzuhalten: Gemäß § 252 Abs…
… siehe für viele Ritz, aaO., § 93 Tz 25 ff). Richtet sich eine Beschwerde wie die gegenständliche des Beschwerdeführers, wie hier gezeigt, gegen Nichtbescheide, ist diese aber - wie im Spruch bestimmt- gemäß § 260 Abs. 1 lit. a BAO als unzulässig zurückzuweisen. Zu Spruchpunkt II. (Revision) Gegen…
…| | nicht zulässig ist ... Rechtliche Würdigung Enthält eine Erledigung nicht den im angeführten § 93 BAO geforderten Bescheidadressaten, so führt dies zum Verlust der Bescheideigenschaft ("Nichtbescheid"). Fehlt dieser wesentliche Spruchbestandteil des Bescheidadressaten bzw ist er falsch, so liegt kein Bescheid vor. Daher ist für…
…vom 7. September 2021 davon aus, dass die o.a. abgabenbehördlichen Erledigungen vom 1. August 2019 Nichtbescheide sind. Auf Grund dieses Umstandes kommt die steuerliche Vertreterin allerdings zum Ergebnis, dass die Beschwerdevorentscheidungen vom 30. Juni 2021 als Erstbescheide und der Vorlageantrag vom 12. Juli 2021…
…bundesweiten Fachbereichs (BMF) vorgehalten, wonach bei einer Bescheidadressierung wie im vorliegenden Fall (betreffend die Feststellungsbescheide gemäß § 188 BAO) von Nichtbescheiden auszugehen sei. IX. In ihrer Antwort vom 04.12.2017 stellte die belangte Behörde klar, dass sie sich der o.a. Ansicht des bundesweiten Fachbereichs …
…führte er aus, dass die den angefochtenen Einkommensteuerbescheiden zugrunde liegenden Feststellungsbescheide des Finanzamtes Gänserndorf Mistelbach vom 18. Oktober 2006 zur Steuernummer StNr Nichtbescheide darstellen würden. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 8. Februar 2007 wies das Finanzamt die Beschwerde als unbegründet ab. Mit Eingabe vom 20. Februar 2007…