BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache der BF, Adresse, vertreten durch Franz Guggi, Steuerberater, Ebentaler Straße 54, 9020 Klagenfurt am Wörthersee, gegen die als Bescheid bezeichnete Erledigung der belangten Behörde Finanzamt Klagenfurt vom 28.05.2013 betreffend Feststellung der Einkünfte…
…um die Klärung umstrittener Gebarungsakte schlechthin gehe. Zudem wies er darauf hin, dass nach Einantwortung die Bescheide an die Erben zu richten seien und daher möglicherweise ein Nichtbescheid vorliege. Mit Schreiben vom 11.02.2018 teilte der Bf. mit, dass ihm die ausgewiesene Steuernummer bislang…
…8. Aufl., § 260 Rz 8 mwN). Die mangelnde Parteifähigkeit ist in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu beachten. An nicht Parteifähige zugestellte Bescheide sind nichtig (sind "Nichtbescheide"), so zB die Zustellung an eine bereits beendete KG (vgl. Ritz/Koran, BAO-Kommentar, 8. Aufl…
…Februar 2015. 3. Rechtliche Beurteilung 3.1. Zu Spruchpunkt I. (Abänderung) Erledigung vom 2. Juni 2014 - Vorliegen eines Nichtbescheides Gemäß § 192 BAO werden die in einem Feststellungsbescheid enthaltenen Feststellungen, die für andere Feststellungsbescheide, für Messbescheide oder für Abgabenbescheide von Bedeutung sind, diesen Bescheiden zugrunde gelegt…
…zurückzuweisen. Der Zweifel am Bescheidadressaten aufgrund der ungenauen Bezeichnung kann auch durch Auslegung nicht beseitigt werden. Daher ist der Rechtsakt wirkungslos und gilt als Nichtbescheid. Zulässigkeit einer Revision Gegen einen Beschluss des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Andrea Ebner in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Trust Treuhand und Steuerberatungsgesellschaft mbH, Praterstraße 38, 1020 Wien, über die Beschwerde vom 28. Oktober 2009 gegen die Erledigung des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom…
…des Jahres 2011 verlängert worden. Der Feststellungsbescheid vom 05.12.2011 habe die Verjährungsfrist um ein weiteres Jahr bis zum Ablauf des Jahres 2012 verlängert, da auch Nichtbescheide die Verjährung verlängern würden. Im Jahr 2012 sei ein weiterer Einkommensteuerbescheid erlassen worden, welcher die Frist wiederum…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht fasst durch die Richterin Mag. Heidemarie Winkler in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr Christian Burghardt, Am Hof 13/18, 1010 Wien, betreffend Beschwerde vom 29. April 2017 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 8…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die RichterinIBV in der Beschwerdesache des G1, abc, vertreten durch Rechtsanwalt R, def, und G2, klm, als ehemalige Gesellschafter der A KG betreffend die Beschwerde vom 05.12.2016 gegen den an die "A OG" adressierten Bescheid des Finanzamtes Salzburg…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht fasst durch die Richterin Dr. Adebiola Bayer in der Beschwerdesache Bf., Adresse, vertreten durch Mag. Erich Simon, Perlhofgasse 2B/6, 2372 Gießhübl, gegen die als Bescheid intendierte Erledigung der belangten Behörde Finanzamt Baden Mödling vom 2. April 2013 betreffend Feststellung der Einkünfte…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. VN33 Ri über die Beschwerde vom 4.12.2013 der Bf GmbH & Co BVN67 KG , vertreten durch die Keppert , Hallas & Partner Wirtschaftsprüfung GmbH & Co KG, Wien gegen die behördliche Erledigung des Finanzamtes FA vom 29. 10.2013…
…keine Rechtswirkung entfaltet (vgl. VwGH 24.02.2005, 2001/15/0160). Der vermeintliche Bescheid ist daher - wie auch das Finanzamt im Vorlagebericht richtig ausführt - als Nichtbescheid anzusehen. Die dagegen erhobene Beschwerde ist somit gemäß § 260 Abs 1 lit a BAO iVm § 278 Abs 1 lit…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht fasst durch den Richter Mag. Daniel Philip Pfau in der Beschwerdesache A und B, als Miteigentümer des Objekts Xgasse 2 Tür y, W, vertreten durch Margareta Widl, Siedlung zum alten Ziegelofen 87, 2485 Wimpassing an der Leitha, gegen den Bescheid der belangten…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht fasst durch den Richter Mag. Daniel Philip Pfau in der Beschwerdesache Miteigentümer A und Miteigentümer B, als ehemalige Miteigentümer der Liegenschaft Liegenschaftsadresse, (vormals Miteigentümer A und Mitbesitzer) vertreten durch Dr. Kainrath & Knapp WTH GmbH, Kärntner Ring 5-7, 3. Stock, 1010 Wien…
…2007, 2004/15/0131 mwN). Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei den angefochtenen Bescheiden auch aus einem weiteren Grund um Nichtbescheide gehandelt hat. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist die mit der "Personenumschreibung" getroffene Wahl des Normadressaten wesentlicher Bestandteil jedes Bescheides. Die…
…atypisch still beteiligten natürlichen Personen in vollem Umfang vermindern. (9) In ihrer ergänzenden Eingabe vom 8.4.2019 brachten die Beschwerdeführer (Bf.) durch ihren steuerlichen Vertreter vor, dass es sich bei den Erledigungen für 2007 und 2008 jeweils um Nichtbescheide handle, da diese nicht iSv…
…der Bf die Vorlage an das Bundesfinanzgericht (abgekürzt: BFG). Das Finanzamt legte am 25.11.2016 die Beschwerde dem BFG vor und wies auf die Adressierungen der Bescheide und die Bescheidbegründung als mögliche Nichtbescheide hin. Sachverhalt Die Steuerpflichtige M***** H***** verstarb am 14.07.2013…
…dem der Verein durch seine Auflösung über keine Rechtspersönlichkeit iSd § 79 BAO mehr verfügte. Mit dem Ende der Rechtspersönlichkeit konnte dem Verein aber mangels Parteienfähigkeit seit Oktober 2016 nicht mehr rechtswirksam zugestellt werden. An nicht Parteifähige zugestellte Bescheide sind nichtig (sind "Nichtbescheide"; siehe Ritz, BAO6…
…- wie im gegenständlichen Fall - falschen Bezeichnung kann auch durch Auslegung nicht beseitigt werden. Daher ist der Rechtsakt wirkungslos und gilt als Nichtbescheid. Mit Bescheidbeschwerde können jedoch nur Bescheide angefochten werden. Beschwerden gegen Erledigungen ohne Bescheidcharakter sind als unzulässig zurückzuweisen. Eine dagegen eingebrachte Beschwerde ist folglich…
…Berufung und beantragte die ersatzlose Aufhebung des bekämpften Bescheides, da dieser auf dem Feststellungsbescheid des Betriebsfinanzamtes beruhe, der jedoch ein "Nichtbescheid" sei; auf die nähere Begründung wird verwiesen. Mit Bescheid vom 19.12.2006 erfolgte eine Änderung gemäß § 295 BAO hinsichtlich der Einkünfte aus Gewerbebetrieb…