…2 (2016) §303 Anm 4). 5.) Im Ergebnis ist aus folgenden Gründen davon auszugehen, dass die Abgabenbehörde die neu hervorgekommenen Tatsachen bzw. Beweismittel ausreichend präzise umrissen hat: Die angefochtenen Wiederaufnahmsbescheide verweisen hinsichtlich der Begründung auf die ESt- Bescheide vom 6.11.2014. Aus den ESt…
…2001, 2000/13/0056) (Ellinger/Sutter/Urtz, BAO3 § 303, Rz 17 mwN). Die Wiederaufnahme auf Grund neu hervorgekommener Tatsachen oder Beweismittel dient nicht dazu, bloß die Folgen einer unzutreffenden rechtlichen Beurteilung des bereits bekannt gewesenen Sachverhaltes zu beseitigen (VwGH 13. 9. 1988, 87/14/0159…
…Damit enthält der Bericht, auf den in der Begründung des angefochtenen Bescheides verwiesen wird, die der Abgabenbehörde nach der Bekanntgabe der für die betroffenen Zeiträume mitgeteilten Selbstberechnungsbeträge neu hervorgekommenen Tatsachen. Es wurde mit der ausreichenden Klarheit zum Ausdruck gebracht, dass die Feststellungen zu den im…
…geltend gemachten Aufwendungen wiederum um die bereits im Berufungsverfahren 2003 nicht anerkannten Ausbildungskosten handelte, erfolgte die Wiederaufnahme des Verfahrens aufgrund neu hervorgekommener Tatsachen zu Recht. Zulässigkeit einer Revision Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt…
…vom 26.2.2018 abgewiesen. Am 3.4.2018 wurde ohne weitere Ausführungen die Vorlage der Beschwerde beantragt. Beweismittel: vorgelegte Aktenteile Stellungnahme: Da für die Bf. keine Tatsachen neu hervorgekommen sind, wird unter Verweis auf die Begründung der BVE beantragt, die Beschwerde als unbegründet abzuweisen…
…der Einkommensbeteuerung unterzogen. 2. Die Bescheide über die Wiederaufnahme des Verfahrens enthalten folgende Begründung (kursive Schreibweise im Original): "Anlässlich einer nachträglichen Prüfung Ihrer Erklärungsangaben sind die in der Begründung zum beiliegenden Einkommensteuerbescheid angeführten Tatsachen und/oder Beweismittel neu hervorgekommen, die eine Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß…
…Einen Grund für die Wiederaufnahme vermeint die steuerliche Vertretung des Beschwerdeführers darin zu sehen, dass die am 10.5.2017 eingebrachten Umsatzsteuer- und Einkommensteuererklärungen 2012 bis 2013 neu hervorgekommene Tatsachen enthielten; ebenso sei der im Zuge einer Akteneinsicht vorgefundene Postaufgabestempel auf dem Kuvert der Beschwerden…
…Beweiswürdigung Der festgestellte Sachverhalt ergibt sich aus den vom Finanzamt elektronisch übermittelten Akten des Abgabenverfahrens. Den Feststellungen in der Begründung der angefochtenen Bescheide, dass die vom Bf angeführten Tatsachen für ihn nicht neu hervorgekommen sind, ist der Bf nicht entgegengetreten. 3. Rechtliche Beurteilung 3.1…
…wenn nachträglich Tatsachen oder Beweismittel neu hervorgekommen sind und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte (so genannter Neuerungstatbestand). Zweck der Wiederaufnahme wegen Neuerungen ist die Berücksichtigung von bisher unbekannten…
…1 lit. b BAO betreffend Einkommensteuer 2008 und 2009. Die Wiederaufnahme wurde auf die neu hervorgekommene Tatsache gestützt, dass der vom Beschwerdeführer (Bf.) behauptete Familienwohnsitz in X-Ort „nicht existent“ gewesen sei. Weiters wurden von der Abgabenbehörde am 6.10.2014 (geänderte) Einkommensteuerbescheide 2008 und…
…bis 2012 die Wiederaufnahme des Verfahrens. Er stützte diesen Antrag auf § 303 Abs. 1 lit. b BAO (neu hervorgekommene Tatsachen bzw. Beweismittel). Der Antrag wurde zusammengefasst wie folgt begründet: Die gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft Z. habe u.a. in der vom Bf. genutzten Wohnung die Fenster ausgetauscht…
…vorläufig ergangenen Bescheide als endgültig anzusehen. Eine Abänderung könne nur durch eine Wiederaufnahme des Verfahrens erfolgen. Betreffend Kosten für doppelte Haushaltsführung für die Jahre 2009 bis 2012 bestünden keine neu hervorgekommenen Tatsachen. Die Interpretation des Anstellungsvertrages durch die Außenprüfung sei inhaltlich falsch und stelle nur…
…2012 und 2014 damit, dass eine Wohnung (rund ein Drittel des Objekts) vom Vorbesitzer auf Basis einer Duldung bewohnt werde und diese Tatsache neu hervorgekommen sei. Darüber hinaus wurde auf die Ausführungen zu Tz 3 des Berichts über die Außenprüfung verwiesen. Laut Tz 3 des…
…gab es keine Feststellungen, auf Grund derer erkennbar gewesen wäre, auf Basis welcher neu hervorgekommenen Tatsachen der Prüfer zum im Punkt 3 rechnerisch dargelegten Ergebnis gelangt war. Dem Einwand des Bf., er habe den Wiederaufnahmebescheid betreffend die Umsatzsteuer 1999 nicht erhalten, war nicht zu folgen…
…von 16.455 ATS daher nicht anzuerkennen gewesen wäre. Es gab dazu allerdings keine Feststellungen auf Grund welcher neu hervorgekommenen Tatsachen der Prüfer zum im Punkt 6 rechnerisch dargelegten Ergebnis gelangt war. Dem Einwand des Bf., er habe den Wiederaufnahmebescheid betreffend die Einkommensteuer nicht erhalten…
…Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich der Einkommensteuer 2002 bis 2005. Die Wiederaufnahmen wurden wie folgt begründet: "Folgende Tatsachen sind durch die GPLA-Prüfung im März 2007 neu hervorgekommen: Beim Ehegatten wurde ein Einkommenssplitting zugunsten der Ehegattin durchgeführt. Bei diesen Zahlungen handelt es sich um Rechtsbeziehungen zwischen…
…einer Partei oder von Amts wegen wiederaufgenommen werden, wenn a) der Bescheid durch eine gerichtlich strafbare Tat herbeigeführt oder sonstwie erschlichen worden ist, oder b) Tatsachen oder Beweismittel im abgeschlossenen Verfahren neu hervorgekommen sind, oder c) der Bescheid von Vorfragen (§ 116) abhängig war und nachträglich…
…Bf. 2007 bis 2012 gesetzten Tätigkeiten sind im Zuge der Außenprüfung erstmals bekannt geworden und sind daher als neu hervorgekommene Tatsachen zu beurteilen. 5.) Dass das vorliegende vom Architektenbüro XXX erarbeitete Verwertungskonzept zur Revitalisierung sowohl Umbau- als auch Neubauten sowie die teilweise Vermietung umfasst, ist…
…Antrag auf Entscheidung über die Bescheidbeschwerde durch das Bundesfinanzgericht. Im Vorlageantrag wird nochmals eingewendet, der Wiederaufnahmegrund der neu hervorgekommenen Tatsachen liege deshalb nicht vor, weil das Schätzungsgutachten als Beilage zur Abgabenerklärung 2004 dem Finanzamt übermittelt wurde, in den jährlich vorgelegten Anlagenverzeichnisse ab dem Jahr 2004…
… 303 Abs. 1 BAO und der Darlegung, dass als neu hervorgekommene Tatsachen oder Beweismittel solche zu verstehen seien, die zwar im abgeschlossenen Verfahren bestanden haben, jedoch erst später hervorgekommen seien, ab. Begründend wurde darauf verwiesen, dass laut Niederschrift vom 24.02.2017 die aus der…