…die Zeitschrift "The Economist", aufgrund einer teilweisen privaten Veranlassung anteilig angesetzt mit 80% (= 150,40 Euro), wurden belegmäßig nachgewiesen. Beruflich veranlasste Fahrtkosten (zB Netzkarte u.a.), mit dem auf die berufliche Nutzung entfallenden Hälfte-Anteil (= 244,10 Euro) angesetzt, wurden belegmäßig nachgewiesen. Sonstige…
…auch teilweise) Übernahme der Kosten bzw. Zurverfügungstellung einer Wochen-, Monats- oder Jahreskarte für ein Massenbeförderungsmittel (1-2-3-Ticket, Netzkarten, Streckenkarten etc.) durch den Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer ausgeweitet, sofern die Karte zumindest am Wohn- oder Arbeitsort gültig ist. Ein Pendlerpauschale steht nur für jene…
…persönliche Vorteil, den der Arbeitnehmer dadurch habe, gegenüber dem Bedarf des Unternehmens als nebensächlich zurücktreten. Nach Rz 222c LStRL gelte für Zwecke des lohnsteuerlichen Sachbezuges Folgendes: werden bei der Bereitstellung von Netzkarten für innerstädtische Verkehrsmittel, bei denen die einzelfahrten immer den gleichen Preis ausmachen, zumindest…
…Bahnkarte erster Klasse bzw. bei Flugreisen bspw. ein Ticket der "Business-Class" abzugsfähig sind). Bei Netzkarten kommt es insoweit zu einer Durchbrechung des Aufteilungsverbotes, als der auf die betriebliche oder berufliche Verwendung entfallende Anteil abzugsfähig ist (VwGH 27.3.1996, 92/13/0205; dazu auch…
…des BFG gegeben hatte, unbeantwortet geblieben war, war der maßgebende Sachverhalt im Rahmen der freien Beweiswürdigung gemäß § 167 Abs. 2 BAO festzustellen. Rechtslage Netzkarten gehören zu den nichtabzugsfähigen Aufwendungen gemäß § 20 Abs. 1 EStG 1988. Werden Einkünfte aus selbständiger Arbeit erzielt, so sind bei diesen…
…persönliche Vorteil, den der Arbeitnehmer dadurch habe, gegenüber dem Bedarf des Unternehmens als nebensächlich zurücktreten. Nach Rz 222c LStRL gelte für Zwecke des lohnsteuerlichen Sachbezuges Folgendes: werden bei der Bereitstellung von Netzkarten für innerstädtische Verkehrsmittel, bei denen die einzelfahrten immer den gleichen Preis ausmachen, zumindest…
…an den dienstfreien Wochenenden die Verkehrsmittel der Bf. jederzeit unentgeltlich benutzen dürfen. Dass für lohnsteuerliche Zwecke bei der Bereitstellung von Netzkarten und dem Nachweis von zumindest 25 Dienstfahrten nach Rz 222c LSt-Richtlinien kein Sachbezugswert anzusetzen ist, steht der umsatzsteuerlichen Beurteilung der in Rede stehenden…