…20 Abs. 1 Z 7 EStG 1988 für hohe Gehälter trotz Durchbrechung des objektiven Nettoprinzips dem Grunde nach durch den der Regelung immanenten Lenkungseffekt sachlich gerechtfertigt ist und dass auch der Höhe nach mit der 500.000 Euro-Grenze eine angemessene Beschränkung eingeführt wurde. Der…
…in die Organisationsfreiheit von Unternehmen vorgenommen und in die bestehende vertragliche Ausgewogenheitsüberlegung von Unternehmer und Dienstnehmer eingegriffen. Die Regelung verstoße gegen das im Einkommen- und Körperschaftsteuerrecht zu beachtende Leistungsfähigkeitsprinzip bzw das objektive Nettoprinzip und sei daher verfassungswidrig, da keinerlei sachliche Begründung und Rechtfertigung erkennbar sei…
…ergibt sich daraus, dass im konkreten Fall keine sachliche Rechtfertigung für das Abgehen vom objektiven Nettoprinzip besteht. Dies wird wie folgt begründet: Die folgende Argumentationslinie ist bis auf geringfügige Ergänzungen von folgender Quelle entnommen worden: Bräumann/Kofler/Tumpel in SWK 28/2020, Zur Verfassungswidrigkeit des…
…Dezember 2006, B 242/06). Aus dem Leistungsfähigkeitsprinzip leiten sich das objektive und subjektive Nettoprinzip ab. Dem objektiven Nettoprinzip entspricht die Berücksichtigung von Aufwendungen, die durch die Erzielung des Einkommens verursach werden; somit die grundsätzliche Abzugsfähigkeit von Betriebsausgaben und Werbungskosten (vgl Kirchmayr/Bodis/Hammerl in…
…am Markt erzielte (Rein)Einkommen, erfassen soll. Dieses Konzept gebietet es grundsätzlich, die zur Erzielung des Einkommens getätigten Aufwendungen von der Bemessungsgrundlage abzuziehen (sog. objektives Nettoprinzip). So hat der Verfassungsgerichtshof im Erkenntnis vom 11.12.2002, B 941/02, VfSlg. 16.760/2002 (S 1089…
Im Gegensatz zum EKB-S, der auf den erzielten Erlös abstellt, stellt der EKB-f also (im Einklang mit dem objektiven Nettoprinzip) also auf die tatsächlich erzielten Übergewinne ab. Hier liegt eine eindeutige Ungleichbehandlung von vergleichbaren Tatbeständen vor, die entgegen den Zielen des "Green Deal…
…eine außergewöhnliche Belastung darstelle, ist zu erwidern, dass entsprechend dem auch dem EStG 1988 zugrunde liegenden Leistungsfähigkeitsprinzip unter Bedachtnahme auf das so genannte subjektive Nettoprinzip dafür zu sorgen ist, dass dem Steuerpflichtigen das zur Abdeckung des notwendigen Lebensbedarfes verfügbare Einkommen steuerfrei bleibt. Dies geschieht einerseits…
…17 GRC (Punkt 4.1): Verstoß gegen das Sachlichkeitsgebot (Punkt 4.1.2) Verstoß gegen das objektive Nettoprinzip (Punkt 4.1.3) Ungleichbehandlung von Stromerzeugern und Stromhändlern (Punkt 4.1.4) Ungleichbehandlung von Stromerzeugern und fossilen Energieträgern (Punkt 4.1.5) Ungleichbehandlung von Stromerzeugern und…
…40 Prozent betragen. Diese Rechtsansicht wird auch von Beiser vertreten: "Pflichtbeiträge für Kranken- Unfall- und Arbeitslosenversicherung sind als "persönliche Verhältnisse" nach dem subjektiven Nettoprinzip im Ansässigkeitsstaat Österreich zu erfassen (vgl Beiser in SWK 35/2022) Der ergangene Bescheid ist daher auch aus diesem Grunde rechtswidrig…
…Art. 17 GRC vor. Der Energiekrisenbeitrag-Strom sei in mehrfacher Hinsicht gleichheitswidrig und somit verfassungswidrig: - Verstoß gegen das objektive Nettoprinzip: Der Gleichheitssatz gewährleiste die Erhebung der Steuern entsprechend der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Steuerpflichtigen. Der Verfassungsgerichtshof habe in seiner Rechtsprechung zu Ertragsteuern immer wieder betont, dass…
…Sachlichkeitsgebot bei einer unterschiedlichen Behandlung eine sachliche Rechtfertigung. Der EKB-S sei in mehrfacher Hinsicht gleichheits- und somit verfassungswidrig: Verstoß gegen das objektive Nettoprinzip: Der Gleichheitssatz gewährleiste die Erhebung der Steuern entsprechend der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Steuerpflichtigen. Der VfGH habe in seiner Rechtsprechung zu Ertragsteuern…
…Art. 17 GRC vor. Der Energiekrisenbeitrag-Strom sei in mehrfacher Hinsicht gleichheitswidrig und somit verfassungswidrig: - Verstoß gegen das objektive Nettoprinzip: Der Gleichheitssatz gewährleiste die Erhebung der Steuern entsprechend der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Steuerpflichtigen. Der Verfassungsgerichtshof habe in seiner Rechtsprechung zu Ertragsteuern immer wieder betont, dass…
…gegen das Recht auf Nichtdiskriminierung gemäß Art 17 GRC vor. Der EKB-S sei in mehrfacher Hinsicht gleichheitswidrig: Verstoß gegen das objektive Nettoprinzip: Der Gleichheitssatz gewährleiste die Erhebung der Steuern entsprechend der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Steuerpflichtigen. Der VfGH habe in seiner Rechtsprechung zu Ertragsteuern immer…
…gegen das Recht auf Nichtdiskriminierung gemäß Art 17 GRC vor. Der EKB-S sei in mehrfacher Hinsicht gleichheitswidrig: Verstoß gegen das objektive Nettoprinzip: Der Gleichheitssatz gewährleiste die Erhebung der Steuern entsprechend der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Steuerpflichtigen. Der VfGH habe in seiner Rechtsprechung zu Ertragsteuern immer…
…gegen das Recht auf Nichtdiskriminierung gemäß Art 17 GRC vor. Der EKB-S sei in mehrfacher Hinsicht gleichheitswidrig: Verstoß gegen das objektive Nettoprinzip: Der Gleichheitssatz gewährleiste die Erhebung der Steuern entsprechend der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Steuerpflichtigen. Der VfGH habe in seiner Rechtsprechung zu Ertragsteuern immer…
…Im Gegensatz zum EKB-S, der auf den erzielten Erlös abstelle, stelle der EKB-f also (im Einklang mit dem objektiven Nettoprinzip) auf die tatsächlich erzielten Übergewinne ab. Hier liege eine eindeutige Ungleichbehandlung von vergleichbaren Tatbeständen vor, die entgegen den Zielen des "Green Deal" der…
…17 GRC (Punkt 4.1) - Verstoß gegen das objektive Nettoprinzip (Punkt 4.1.2) - Verstoß gegen das Sachlichkeitsgebot (Punkt 4.1.3) - Ungleichbehandlung von Stromerzeugern und fossilen Energieträgern (Punkt 4.1.4) - Ungleichbehandlung von Stromerzeugern und von Fernwärmeversorgern (Punkt 4.1.5) - Ungleichbehandlung von Stromerzeugern…
…das Recht auf Nichtdiskriminierung nach Art 17 GRC - Verstoß gegen das Sachlichkeitsgebot - Verstoß gegen das objektive Nettoprinzip - Ungleichbehandlung von Stromerzeugern und fossilen Energieträgern - Ungleichbehandlung von Stromerzeugern und von Fernwärmeversorgern - Rückwirkende Anwendung des EKB-S Möglicher Missbrauch der Abgabenform Verstoß gegen die Eigentumsfreiheit Die belangte Behörde…
…das Recht auf Nichtdiskriminierung nach Art 17 GRC - Verstoß gegen das Sachlichkeitsgebot - Verstoß gegen das objektive Nettoprinzip - Ungleichbehandlung von Stromerzeugern und Stromhändlern - Ungleichbehandlung von Stromerzeugern und fossilen Energieträgern - Ungleichbehandlung von Stromerzeugern und von Fernwärmeversorgern - Rückwirkende Anwendung des EKB-S Möglicher Missbrauch der Abgabenform Verstoß gegen…
…17 GRC - Verstoß gegen das Sachlichkeitsgebot - Verstoß gegen das objektive Nettoprinzip - Ungleichbehandlung von Stromerzeugern und Stromhändlern - Ungleichbehandlung von Stromerzeugern und fossilen Energieträgern - Ungleichbehandlung von Stromerzeugern und von Fernwärmeversorgern - Rückwirkende Anwendung des EKB-S Möglicher Missbrauch der Abgabenform Verstoß gegen die Eigentumsfreiheit. Die belangte Behörde wies…