…ausgeübt beschrieben würden. Der Gesellschaftsvertrag wurde von der Beschwerdeführerin dementsprechend angepasst. Der Vollständigkeit halber sei an dieser Stelle im Hinblick auf § 39 Z 1 BAO ("völlig untergeordnete Nebenzwecke") erwähnt, dass das Bundesfinanzgericht die Ansicht des Prüfers, es müsse aus der "Satzung" auch hervorgehen, ob neben…
…ist in der Lage, die Verfügung über den BMW auszuüben. Jede echte Probefahrt muss gem § 45 KFG im Rahmen des Geschäftsbetriebes erfolgen. Zwar können mit dem Hauptzweck einer Probefahrt durchaus untergeordnete Nebenzwecke (z.B. Aufsuchen einer Toilette oder einer Tankstelle) verbunden werden, wenn dadurch der…
…§ 39 BAO liegt eine ausschließliche Förderung vor, wenn folgende 5 Voraussetzungen zutreffen: 1. Die Körperschaft darf, abgesehen von völlig untergeordneten Nebenzwecken, keine anderen als gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. 2. Die Körperschaft darf keinen Gewinn erstreben. Die Mitglieder dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer…
…ist in Zusammenschau mit dem Vorbringen davon auszugehen, dass die Mitgliederwerbung nicht im Vordergrund der Veranstaltung steht, sondern einen Nebenzweck zur Mittelaufbringung darstellt. Zusammefassend ist daher festzustellen, dass die hauptsächliche Geschäftsführung der Bf. in der Förderung der Jagd in Gemeinde-A besteht und die übrigen…
…39. Ausschließliche Förderung liegt vor, wenn folgende Voraussetzungen zutreffen: 1. Die Körperschaft darf, abgesehen von völlig untergeordneten Nebenzwecken, keine anderen als gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. 5. Bei Auflösung oder Aufhebung der Körperschaft oder bei Wegfall ihres bisherigen Zweckes darf das Vermögen der Körperschaft…
…der Bekämpfung von Elementarschäden. Gemäß § 39 BAO ist Voraussetzung der dort geregelten ausschließlichen Förderung, dass 1. die Körperschaft, abgesehen von völlig untergeordneten Nebenzwecken, keine anderen als gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt, 2. die Körperschaft keinen Gewinn erstrebt. Die Mitglieder dürfen keine Gewinnanteile und in…
… 39. (1) Ausschließliche Förderung liegt vor, wenn folgende fünf Voraussetzungen zutreffen: 1. Die Körperschaft darf, abgesehen von völlig untergeordneten Nebenzwecken, keine anderen als gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. 2. Die Körperschaft darf keinen Gewinn erstreben. Die Mitglieder dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft…
…damals gültigen Fassung BGBl Nr. 151/1980) liegt ausschließliche Förderung vor, wenn folgende fünf Voraussetzungen zutreffen: 1. Die Körperschaft darf, abgesehen von völlig untergeordneten Nebenzwecken, keine anderen als gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. 2. Die Körperschaft darf keinen Gewinn erstreben. Die Mitglieder dürfen keine…
…und Lagerflächen 57 Stellplätze in der Tiefgarage § 2 MIETZWECK, VERWENDUNG DES NAMENS UND VON MARKEN 2.1 Der Vermieter überlässt dem Mieter den Mietgegenstand zur ausschließlichen Nutzung als Hotel sowie zu den dazu üblichen und angemessenen Nebenzwecken, wie z.B. zum Betrieb eines öffentlichen Restaurants…
…diesen Personenkreis. Nach § 39 BAO liegt ausschließliche Förderung vor, wenn folgenden fünf Voraussetzungen zutreffen: "1. Die Körperschaft darf, abgesehen von völlig untergeordneten Nebenzwecken, keine anderen als gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. 2. Die Körperschaft darf keinen Gewinn erstreben. Die Mitglieder dürfen keine Gewinnanteile und…
…zu unterstützen. Gemäß § 39 BAO liegt eine ausschließliche Förderung vor, wenn folgende fünf Voraussetzungen zutreffen: 1. Die Körperschaft darf, abgesehen von völlig untergeordneten Nebenzwecken, keine anderen als gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. 2. Die Körperschaft darf keinen Gewinn erstreben. Die Mitglieder dürfen keine Gewinnanteile…
…§ 39 BAO liegt eine ausschließliche Förderung vor, wenn ua folgende Voraussetzungen zutreffen: Abs. 1: Die Körperschaft darf, abgesehen von völlig untergeordneten Nebenzwecken, keine anderen als gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. Abs. 2: Die Körperschaft darf keinen Gewinn erstreben. Die Mitglieder dürfen keine Gewinnanteile und…
…in der Rechtsgrundlage (Satzung) und in der tatsächlichen Geschäftsführung. Ausschließliche Förderung liegt gemäß § 39 Z 1 BAO ua. vor, wenn die Körperschaft, abgesehen von völlig untergeordneten Nebenzwecken, keine anderen als gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt. Unmittelbare Förderung liegt gemäß § 40 Abs. 1 BAO vor…
…Ausschließliche Förderung liegt gemäß § 39 BAO vor, wenn folgende fünf Voraussetzungen zutreffen: 1. Die Körperschaft darf, abgesehen von völlig untergeordneten Nebenzwecken, keine anderen als gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. 2. Die Körperschaft darf keinen Gewinn erstreben. Die Mitglieder dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer…
… 39 BAO liegt ausschließliche Förderung vor, wenn ua. folgende Voraussetzungen zutreffen: Die Körperschaft darf, abgesehen von völlig untergeordneten Nebenzwecken, keine anderen als gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. Die Körperschaft darf keinen Gewinn erstreben. Die Mitglieder dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder…
…unmittelbare Förderung begünstigter Zwecke liegt nur vor, wenn der begünstigte Zweck durch den Rechtsträger selbst verwirklicht wird. Die Körperschaft darf sich - von völlig untergeordneten Nebenzwecken abgesehen - nicht darauf beschränken, nur die Vorraussetzungen für eine gemeinnützige Betätigung anderer Körperschaften zu schaffen. Körperschaften deren Tätigkeit darin besteht…
…von Elementarschäden. … § 39. Ausschließliche Förderung liegt vor, wenn folgende fünf Voraussetzungen zutreffen: 1. Die Körperschaft darf, abgesehen von völlig untergeordneten Nebenzwecken, keine anderen als gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. 2. Die Körperschaft darf keinen Gewinn erstreben. Die Mitglieder dürfen keine Gewinnanteile und in…
…Eine ausschließliche Förderung der Allgemeinheit liegt vor, wenn die Körperschaft - abgesehen von völlig untergeordneten Nebenzwecken - keine anderen als gemeinnützige Zwecke verfolgt (Z 1 leg cit) und auch die übrigen der im § 39 BAO genannten Voraussetzungen erfüllt. Die Verfolgung anderer religiöser Zwecke als der kirchlichen Zwecke…
… 35 Abs. 2 BAO vor, wenn die folgenden fünf Voraussetzungen zutreffen: "1. Die Körperschaft darf, abgesehen von völlig untergeordneten Nebenzwecken, keine anderen als gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. 2. Die Körperschaft darf keinen Gewinn erstreben. Die Mitglieder dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft…
…6 Abs. 2 Z 14 UStG 1994: Satzungsgemäßer Zweck muss die Ausübung des Körpersportes sein, wobei dies der Hauptzweck der Vereinigung sein muss. Ist die Ausübung des Körpersportes bloß Nebenzweck, kommt die Befreiung nicht zur Anwendung. Ebenso kann die Befreiung nicht zur Anwendung kommen, wenn…