IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter MMag. Gerald Erwin Ehgartner in der Beschwerdesache **BF**, über die Beschwerde vom 28. Oktober 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 9. Oktober 2025 betreffend Gebühren sowie Gebührenerhöhung, Erfassungsnummer ***, zu Recht: I. Die Beschwerde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache Bf., Adresse, über die Beschwerde vom 30.01.2012 gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 12.01.2012 betreffend Eingabengebühr gemäß § 14 TP 6 Gebührengesetz (GebG…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 23. Juni 2020 betreffend Festsetzung der Gebühren gemäß § 14 TP 6 Abs1 GebG 1957…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 29. April 2015, Erfassungsnummer zzz, betreffend Gebühren und Gebührenerhöhung zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf, Adr. gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 23. September 2013, ErfNr. 123, betreffend Gebühren und Gebührenerhöhung zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, über die Beschwerde vom 19. November 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 12. November 2024 betreffend Festsetzung von Gebühren und Auslagenersätze des Vollstreckungsverfahrens, St.-Nr.: ***1…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Johann Fischerlehner in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 13. März 2025 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 3. März 2025 betreffend Gebühr und Gebührenerhöhung zu ErfNr.: Erfassungsnummer zu Recht…
…Begründend hielt das Finanzamt fest, dass in der Beantwortung des Mängelbehebungsauftrages lediglich auf den Vollstreckungsbescheid Bezug genommen werde, betreffend der gegenständlichen Nebengebührenbescheide jedoch keine weiteren Ausführungen gemacht wurden. Die vom gegenständlichen Wideraufnahmeantrag betroffenen Bescheide seien aufgrund anderer verfahrensrechtlicher Bestimmungen abgeändert worden. Es liege kein Grund…
Aignerstraße 10 5026 Salzburg-Aigen www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Beschwerdesache Bf. gegen den Bescheid des ZA Linz Wels vom 27.2.2009, betreffend Pfändungs- und Postgebühren zu Recht erkannt: Die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 23. Juni 2020, betreffend Festsetzung der Gebühr gemäß § 14 TP 6 Abs.1 GebG…
Nach § 279 Abs. 1 BAO hat das Verwaltungsgericht außer in den Fällen des § 278 BAO [Formalentscheidungen] immer in der Sache selbst mit Erkenntnis zu entscheiden. Es ist berechtigt, sowohl im Spruch als auch hinsichtlich der Begründung seine Anschauung an die Stelle jener der Abgabenbehörde zu…
Bahnhofplatz 7 4020 Linz www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter M in der Beschwerdesache Bf, Adr. gegen den Bescheid des FA GVG vom 02.11.2012, ErfNr. x, StNr. y, betreffend Gebühr und Erbührenerhöhung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Johann Fischerlehner in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 13. März 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 3. März 2025 betreffend Gebühren und Gebührenerhöhung zu ErfNr.: Erfassungsnummer zu Recht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***R*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 5. Juli 2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel (nunmehr: Finanzamt Österreich) vom 27. Juni 2017 betreffend Gebühren und Gebührenerhöhung…
…ersten Säumniszuschlägen vom 9.10.2007; Vollstreckungsbescheid vom 4.7.2008. Begründend hielt das Finanzamt fest, dass die vom gegenständlichen Wiederaufnahmeantrag betroffenen Nebengebührenbescheide aufgrund anderer verfahrensrechtlicher Bestimmungen abgeändert wurden. Alle diese Bescheide seien an die geminderte Bemessungsgrundlage angepasst worden. Zum Vollstreckungsbescheid hielt das Finanzamt fest…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, Adresse, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 19. November 2012 betreffend Rechtsgebühr zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Eine…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende Mag. Diana Sammer, die Richterin Mag. Ilse Rauhofer sowie die fachkundigen Laienrichter ***7*** und ***8*** in der Beschwerdesache Dipl. Ing. ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** als Haftender gem. § 9 iVm §§ 80 ff BAO der ***2***, vertreten durch…
…noch in seiner Stellungnahme vom 4.6.2025 und auch nicht in der mündlichen Verhandlung vom 12.8.2025 entgegen. Zu den Nebengebührenbescheiden Die Feststellung zum Säumniszuschlagsbescheid vom 9.5.2017 hinsichtlich USt 2012-2014 und KESt 2013-2014 gründet sich auf die Einsichtnahme in…
Wie der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung ausführt, entfaltet jedoch ein rechtskräftiges Strafurteil bindende Wirkung hinsichtlich der Tatsachenfeststellungen, auf denen sein Schuldspruch beruht, wozu auch jene Tatumstände gehören, aus denen sich die jeweilige strafbare Handlung nach ihren gesetzlichen Tatbestandselementen zusammensetzt; in diesem Fall erstreckt sich die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache des Herrn X, gegen die Bescheide des Finanzamtes A vom 23. Jänner 2014, Steuernummer, betreffend 1. Gebühren und 2. Gebührenerhöhung zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision…