…eine Liquiditätsaufstellung vorzulegen. Dieses Schreiben sei jedoch unbeantwortet geblieben. Der Beschwerdeführer habe in seiner Beschwerde somit nicht den Nachweis erbracht, dass ihm die Erfüllung seiner Pflichten unmöglich gewesen wäre. Die Pflichtverletzung des Bf. ergebe sich aus der Missachtung der abgabenrechtlichen Bestimmungen. Der Bf. hätte Sorge…
…Umsatzsteuervorauszahlungen sowie die übrigen Haftungsschuldigkeiten nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet wurden. Die Bf. wurde mittels Vorhalt des Bundesfinanzgerichtes vom 7.9.2015 dahingehend aufgeklärt, dass es dem Vertreter obliegt, den Nachweis der Gleichbehandlung zu erbringen, dass die bloße Behauptung, Abgabenverbindlichkeiten nicht schlechter gestellt zu haben…
…entrichten gewesen wäre. Gelinge der Nachweis der Gleichbehandlung nicht, so könne die Haftung für den gesamten uneinbringlichen Abgabenbetrag geltend gemacht werden. Den Vertreter treffe im Haftungsverfahren eine qualifizierte Behauptungs- und Konkretisierungslast. Pauschale Behauptungen, dass die Abgabenbehörde bei der Mittelverteilung nicht benachteiligt worden sei, seien mangels…
…übrigen Schulden. Dem Vertreter obliege der Nachweis, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre. Gelinge der Nachweis der Gleichbehandlung nicht, so könne die Haftung für den gesamten uneinbringlichen Abgabenbetrag geltend gemacht werden. Dem Einwand, dass der Bf. besonders darauf…
…nur für die Differenz zwischen diesem und der tatsächlich erfolgten Zahlung. Wird dieser Nachweis nicht angetreten, kann dem Vertreter die uneinbringliche Abgabe zur Gänze vorgeschrieben werden (vgl. ebenfalls VwGH 29.5.2013, 2010/16/0019). Ein Nachweis, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlichen Gläubiger - bezogen auf…
…bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre. Dies sei aus den vorgelegten Unterlagen nicht ersichtlich. Gelinge der Nachweis der Gleichbehandlung nicht, so könne die Haftung für den gesamten uneinbringlichen Abgabenbetrag geltend gemacht werden. Deutliche Anhaltspunkte für eine gänzliche Vermögenslosigkeit der Gesellschaft…
…laufenden Zahlungen, solange dies aufgrund der vorhandenen Einnahmen möglich gewesen sei, von N.N. geleistet worden wären und keine Benachteiligung der Abgabenbehörde vorliege, sei entgegenzuhalten, dass Herr N.N. in einer schriftlichen Stellungnahme bekanntgegeben habe, dass er den Nachweis der Gleichbehandlung nicht erbringen könne, da…
…im Rechtsmittelverfahren nicht nachgeholt werden. c) Gläubigergleichbehandlung: Der angefochtene Bescheid führe aus, dass der Bf. der Nachweis der ihm aufgetragenen Gläubigergleichbehandlung nicht erbracht habe. Die Gläubigergleichbehandlung habe nicht wie von der Behörde verlangt nach Stichtagen (Fälligkeitstagen), sondern Zeitraumbezogen zu erfolgen. Außerdem komme es nicht auf…
…entrichten gewesen wäre. Gelinge der Nachweis der Gleichbehandlung nicht, so könne die Haftung für den gesamten uneinbringlichen Abgabenbetrag geltend gemacht werden. Den Vertreter treffe im Haftungsverfahren eine qualifizierte Behauptungs- und Konkretisierungslast. Pauschale Behauptungen, dass die Abgabenbehörde bei der Mittelverteilung nicht benachteiligt worden sei, seien mangels…
…Weiters wäre ein Nachweis über die Gläubigergleichbehandlung nicht erbracht worden. Mit Anbringen vom 27.09.2022 wurde ein Antrag auf Verlängerung der Frist zur Erhebung einer Beschwerde bis zum 27.11.2022 eingebracht. Mit Bescheid vom 29.09.2022 wurde die Frist bis zum 28…
…betreffend schuldhafte Pflichtverletzung und Nachweis der Gleichbehandlung aller Gläubiger (Beweislastumkehr) wird ebenso, wie auf die Ausführungen zur Haftung betreffend Lohnsteuer (§ 78 Abs. 3 EStG 1988) verwiesen. Das FA kommt zu dem Schluss, dass insgesamt daher vom Bf eine Beachtung des Gleichbehandlungsgebotes nicht nachgewiesen und somit…
…der Nachweis, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger - bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits - an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre (VwGH 24.1.2017, Ra 2015/16/0078). Die pauschale Behauptung einer Gleichbehandlung aller Gläubiger reicht hierzu nicht…
…wenn im Haftungszeitraum durch die Anzahl der Gebrauchserlaubnisse eine erhebliche Anzahl an Fälligkeitszeitpunkten entstanden sind, ist der gewählte Betrachtungszeitraum zum Nachweis der Gleichbehandlung nicht aussagekräftig. Ein monatlicher Betrachtungszeitraum entsprechend z.B. den Kommunalsteuerfälligkeiten ist für den Haftpflichtigen durchaus zumutbar. Weiters erfolgte die Gleichbehandlungsrechnung nicht abgabenspezifisch…
…der Nachweis, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger - bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits - an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre (VwGH 24.1.2017, Ra 2015/16/0078; die pauschale Behauptung einer Gleichbehandlung aller Gläubiger reicht hierzu nicht…
…gedeckt seien, nicht mit Forderungen des Finanzamtes vergleichbar seien und aus diesem Grund auch bei der Berechnung der Gleichbehandlung nicht beachtet werden dürften. Des Weiteren seien die Ausführungen in der Beschwerdevorentscheidung, wonach durch die Zahlung an den Gläubiger ***32*** ein Nachweis erbracht worden sei, dass…
…werde. Auf Anfrage der Behörde beim steuerlichen Vertreter am 17.01.2022 betreffend das Vorbringen vom 10.01.2022 bzw. zur Anforderung von Beweisen sei mitgeteilt worden, dass zum Haftungsprüfungsvorhalt keine weitere Stellungnahme abgegeben werden könne. Da der Nachweis der Gleichbehandlung nicht erbracht worden sei…
…Da nicht dargelegt wurde, welche Mittel zu den jeweiligen Fälligkeitstagen zur Disposition gestanden haben, darf die Abgabenbehörde davon ausgehen, dass der haftungspflichtige Geschäftsführer den Nachweis der Gleichbehandlung nicht erbracht hat. ..." 5. In der dagegen fristgerecht erhobenen Berufung (nunmehr Beschwerde) vom 16.05.2013 wurde unter…
…entrichten gewesen wäre. Gelinge der Nachweis der Gleichbehandlung nicht, so könne die Haftung für den gesamten uneinbringlichen Abgabenbetrag geltend gemacht werden. Den Vertreter treffe im Haftungsverfahren eine qualifizierte Behauptungs- und Konkretisierungslast. Pauschale Behauptungen, dass die Abgabenbehörde bei der Mittelverteilung nicht benachteiligt worden sei, seien mangels…
…welche keiner Umsatzsteuerpflicht unterliege. Der Beweis der Gleichbehandlung aller Gläubiger sei durch die Nichtbezahlung und das Anmeldungsverzeichnis im Konkurs erbracht worden. Weitere Beweise seien weder notwendig noch möglich, weil lediglich Zahlungen durch Belege beweisbar seien, nicht jedoch Nichtbezahlungen. Im Übrigen verweise er auf seine bisherige…
…die übrigen Gläubiger zu behandeln. Der Nachweis der Gleichbehandlung aller Gläubiger ist hiermit erbracht und die Abgabenbehörde kann zu Recht von keiner schuldhaften Pflichtverletzung und keiner Kausalität für die Uneinbringlichkeit ausgehen. i.) Ermessensübung: Die Behörde hat es unterlassen, nicht nur das Vorliegen der Haftungsvoraussetzungen darzulegen…