…die das Erlöschen der Pflicht zur Entrichtung der Einfuhrumsatzsteuer im Fall des Erlöschens der Zollschuld nach Art. 124 Abs. 1 Buchstabe h UZK vorsieht, bleibt vor dem Hintergrund der dargestellten Rechtsprechung des EuGH der entstandene Einfuhrumsatzsteueranspruch auch für das hier in Rede stehende Fahrzeug bestehen…
…Angaben auszufüllen. Nach Art. 216 ZK-DVO ist die Liste der Felder, die bei Verwendung des Einheitspapiers zur Anmeldung zu einem Zollverfahren auszufüllen sind, in Anhang 37 ZK-DVO enthalten. Diese Bestimmungen sind auch auf die nationalen - den grenzüberschreitenden Warenverkehr betreffenden - Abgaben (Einfuhrumsatzsteuer, Verbrauchsteuern) anwendbar…
…Einfuhrumsatzsteuer sowie eine Abgabenerhöhung gem. § 108 Abs. 1 ZollR-DG, vorgeschrieben. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, die an die Steuerfreiheit gem. Art. 6 (3) iVm. Art. 7 (1) Z 2 a) und Z 3 UStG geknüpften Voraussetzungen (Nachweis der tatsächlichen Empfänger der innergemeinschaftlichen Lieferungen) seien…
…die Beschwerdeführerin als Vertreterin nicht zur Entrichtung der Einfuhrumsatzsteuer herangezogen werden könne, stützen würden. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen. II. Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin, ein Speditionsunternehmen, beantragte am 24. April 2009 bei der Zollstelle Zs des Zollamtes Feldkirch Wolfurt unter CRN ************** die Überführung von 8 Packstücken mit…
…vorbehaltlich der in Abs. 4 vorgesehenen Ausnahme, der Anspruch auf Entrichtung der Zollschuld. Gemäß § 2 Abs. 1 ZollR-DG und § 26 Abs. 1 UStG 1994 sind die Verjährungsregeln des Zollkodex auch auf die Einfuhrumsatzsteuer anzuwenden. Das bedeutet, dass im Falle des Nichterfüllens der Voraussetzungen für…
…vorbehaltlich der in Abs. 4 vorgesehenen Ausnahme, der Anspruch auf Entrichtung der Zollschuld. Gemäß § 2 Abs. 1 ZollR-DG und § 26 Abs. 1 UStG 1994 sind die Verjährungsregeln des Zollkodex auch auf die Einfuhrumsatzsteuer anzuwenden. Das bedeutet, dass im Falle des Nichterfüllens der Voraussetzungen für…
…Unterabsatz angefügt: "Weiters ist Voraussetzung für die Anwendung der Steuerbefreiung, dass der Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer zum Zeitpunkt der Einfuhr den Zollbehörden die unter lit. a und b genannten Angaben zukommen lässt und den unter lit. c genannten Nachweis erbringt: a) seine im Inland erteilte Umsatzsteuer…
…nach Art. 204 Abs. 1 Buchstabe b ZK am 8. April 2009 entstandene Einfuhrumsatzsteuerschuld im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides am 10. April 2012 bereits erloschen. Dieser Umstand stand in diesen Fällen einer nachträglichen buchmäßigen Erfassung und Mitteilung des Abgabenbetrages entgegen (vgl. VwGH 2…
…aufgrund eines Irrtums der Zollbehörden nicht buchmäßig erfasst worden ist, sofern dieser Irrtum vom Zollschuldner vernünftigerweise nicht erkannt werden konnte und dieser gutgläubig gehandelt und alle geltenden Vorschriften über die Zollanmeldung eingehalten hat. § 72a ZollR-DG lautet: "Die nachträgliche buchmäßige Erfassung von Einfuhrumsatzsteuer gemäß Artikel…
…Offenlegungs- und Wahrheitspflicht wie den Abgabepflichtigen, sodass er für die Möglichkeit des Nachweises seines pflichtgemäßen Verhaltens vorzusorgen hat. Gemäß der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist dem Vertreter, der fällige Abgaben der Gesellschaft nicht oder nicht zur Gänze entrichten kann, schon im Hinblick auf seine mögliche…
…Versendungsbeleg für den Nachweis der unmittelbar anschließenden innergemeinschaftlichen Lieferung nicht vorgelegen sei. Im Bescheidspruch ist angeführt, dass nach § 73 ZollR-DG die Fälligkeit mit Beginn des Tages eintritt, an dem die Abgaben spätestens zu entrichten sind. Im Leistungsgebot (Zahlungsaufforderung) wurde für die Entrichtung des Abgabenbetrages…
…nicht gefolgt werden. Denn die Einfuhrumsatzsteuer wurde nach der Aktenlage nur einmal entrichtet. Ob es zusätzlich zur Entrichtung der Umsatzsteuer gem. § 25b UStG gekommen ist, ist hingegen nicht erwiesen. Da nach dem Gesagten im Beschwerdefall die gesetzlich normierten Voraussetzungen für die Gewährung der Steuerfreiheit gem. …
…nur auf den Betrag, um den der Abgabengläubiger bei gleichmäßiger Befriedigung aller Forderungen mehr erlangt hätte, als er infolge des pflichtwidrigen Verhaltens des Vertreters tatsächlich erhalten hat. Der Nachweis, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre, obliegt allerdings dem…
…nur auf den Betrag, um den der Abgabengläubiger bei gleichmäßiger Befriedigung aller Forderungen mehr erlangt hätte, als er infolge des pflichtwidrigen Verhaltens des Vertreters tatsächlich erhalten hat. Der Nachweis, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre, obliegt allerdings dem…
…sich darum bemühen, hat er die genannten Nachweise nicht beigeschafft. Es ist auch nicht ersichtlich, welche wirtschaftlichen Überlegungen die ***N.Ltd.***. veranlasst haben könnten, die geschilderten und ihrer Gesamtheit doch sehr aufwendigen logistischen Maßnahmen zu ergreifen und zu finanzieren. Laut Behauptungen der Bf. sollen die…
…der Nacherhebung sei gemäß § 108 ZollR-DG eine Abgabenerhöhung in Höhe von € 100,52 zu entrichten. Gemäß § 72a ZollR-DG unterbleibe die nachträgliche buchmäßige Erfassung der Einfuhrumsatzsteuer. Begründend führte das Zollamt aus, mit der Zollanmeldung habe die Fa. A-GmbH als direkte Vertreterin der…
…Folge der Nacherhebung sei gemäß § 108 ZollR-DG eine Abgabenerhöhung in Höhe von € 96,80 zu entrichten. Gemäß § 72a ZollR-DG unterbleibe die nachträgliche buchmäßige Erfassung der Einfuhrumsatzsteuer. Begründend führte das Zollamt aus, mit der Zollanmeldung habe die Fa. A, als direkte Vertreterin der…
…betreffend Eingangsabgaben und Abgabenerhöhung zu Recht erkannt: 1.) Die Festsetzung der Abgaben wird wie folgt geändert: | Abgabe | Betrag in Euro | Nachforderung Zoll (A00) | 720.688,13 | Einfuhrumsatzsteuer | 1.631.319,35 | Abgabenerhöhung (1ZN) | 320.913,80 |…
…Abs.1 ZollR-DGin der verfahrensmaßgeblichen Fassung lautet wie folgt: „ Entsteht außer den Fällen des Abs. 2 eine Zollschuld nach den Artikeln 202 bis 205 oder 210 oder 211 ZK oder ist eine Zollschuld gemäß Artikel 220 ZK nachzuerheben, dann ist eine Abgabenerhöhung zu entrichten…
…Euro (Zoll: 1.229,30 Euro, Einfuhrumsatzsteuer: 245,86 Euro) werde weiterhin gesetzlich geschuldet und sei gemäß Art. 220 Abs. 1 ZK nachzuerheben. Als Folge der Nacherhebung sei gemäß § 108 Abs. 1 ZollR-DG eine Abgabenerhöhung in Höhe von 110,60 Euro zu entrichten. Gem. …