…da der Gesellschafter daran interessiert ist, dass die Gesellschaft wirtschaftlich erfolgreich ist. Dennoch schließt das "untrennbar" mit der Verschmelzung verbundene Gesellschafterinteresse nach Ansicht des erkennenden Senats das Vorliegen einer verdeckten Ausschüttung nicht per se aus. Dies insbesondere deshalb, da im zu beurteilenden Fall die Nachteile…
…beschlossen: Der Antrag wird als unbegründet abgewiesen Gegen diesen Beschluss ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Begründung 1. Antragsvorbringen Mit Anbringen vom 18.3.2022 brachte die im Verfahren RV/5100712/2019 beschwerdeführende Partei…
…Steuersatz von 25%)“ in einem Betrag von 559.078,00€ auf, welche im Wege der Selbstberechnung gem. § 30c 1988 (idF BGBl I 2012/22) bereits vom Parteienvertreter berechnet und entrichtet worden war, sodass diese Steuer im besagten ESt-Bescheid mit dem angeführten Betrag angerechnet wurde…
…einseitig zum Nachteil der Rechtsunterworfenen erfolgt. Die gemäß § 20 BAO bei Ermessensentscheidungen von der Behörde vorzunehmende Abwägung aller Interessen sei nicht einmal ansatzweise erkennbar. Nach dem Erkenntnis des VwGH vom 21.3.96 (GZ 94/15/0085) sei bei einer zu Ungunsten der Partei sich…
…sich zum Nachteil der Steuerschuldnerin auswirkt.“ Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Nach § 292 Abs. 1 BAO ist auf Antrag einer Partei, wenn zu entscheidende Rechtsfragen besondere Schwierigkeiten rechtlicher Art aufweisen, für das Beschwerdeverfahren Verfahrenshilfe zu bewilligen, wenn die Partei außerstande ist, die Kosten der Führung des…
…kein Nachweis für eine Schweizer Zustelladresse vor. Andere, die Zustellung in die Schweiz dokumentierenden Unterlagen liegen dem BFG nicht vor. Daher vermag das BFG dem Vorbringen, die Postzustellung würde in die Schweiz erfolgen, nicht zu folgen. Wenn die Bf. durchklingen lässt, dass aufgrund der langjährigen…
…verdient. Danach kann man es meinen Einkommensteuererklärungen entnehmen. Wenn das Gehalt auf das Girokonto kam habe ich es abgehoben und zu Hause in den Safe gelegt. FA: Nachweis des Geldflusses der Zuzählung der einzelnen Beträge. Antwort Mag. *****[V10]***** *****[N1]*****: Den Geldfluss kann ich nicht nachweisen…
…als unbegründet ab und führte dazu nochmals aus, dass die Reduktion der verbliebenen 25 % der Einkommensteuer 2012 eine doppelte Begünstigung darstellen würde und durch die Nachsichterteilung es zu einem nicht gerechtfertigten Nachteil der Republik als Abgabengläubiger komme. Offenbar sei den anderen Gläubigern eine höhere Quote…
…nach der Anordnung des Gesetzes (vgl. § 13 Abs. 1 erster Satz KKG: "... über Antrag... herabzusetzen, wenn... die Nichteinhaltung durch prüfungsfähige Unterlagen nachgewiesen wird.") beim Abgabepflichtigen. Nicht der Abgabenbehörde, sondern dem Abgabepflichtigen ist die Beweislast auferlegt und es schlägt auch zum Nachteil der betreffenden Partei aus…
…des Gegenbeweises liegt jedoch nach der Anordnung des Gesetzes (vgl. § 13 Abs. 1 erster Satz KKG) beim Abgabepflichtigen. Nicht der Abgabenbehörde, sondern dem Abgabepflichtigen ist die Beweislast auferlegt und es schlägt auch zum Nachteil der betreffenden Partei aus, wenn der Gegenbeweis nicht zu erbringen ist…
…des Gegenbeweises liegt jedoch nach der Anordnung des Gesetzes (vgl § 13 Abs 1 erster Satz KKG) beim Abgabepflichtigen. Nicht der Abgabenbehörde, sondern dem Abgabepflichtigen ist die Beweislast auferlegt und es schlägt auch zum Nachteil der betreffenden Partei aus, wenn der Gegenbeweis nicht zu erbringen ist…
…des Gegenbeweises liegt jedoch nach der Anordnung des Gesetzes (vgl § 13 Abs 1 erster Satz KKG) beim Abgabepflichtigen. Nicht der Abgabenbehörde, sondern dem Abgabepflichtigen ist die Beweislast auferlegt und es schlägt auch zum Nachteil der betreffenden Partei aus, wenn der Gegenbeweis nicht zu erbringen ist…
…des Gegenbeweises liegt jedoch nach der Anordnung des Gesetzes (vgl § 13 Abs 1 erster Satz KKG) beim Abgabepflichtigen. Nicht der Abgabenbehörde, sondern dem Abgabepflichtigen ist die Beweislast auferlegt und es schlägt auch zum Nachteil der betreffenden Partei aus, wenn der Gegenbeweis nicht zu erbringen ist…
…des Gegenbeweises liegt jedoch nach der Anordnung des Gesetzes (vgl. § 13 Abs. 1 erster Satz KKG) beim Abgabepflichtigen. Nicht der Abgabenbehörde, sondern dem Abgabepflichtigen ist die Beweislast auferlegt und es schlägt auch zum Nachteil der betreffenden Partei aus, wenn der Gegenbeweis nicht zu erbringen ist…
…VwGH 20.1.1986, Zl. 84/15/0060, 19.9.2001, Zl. 2001/16/0253), oder wenn diese der Vertreter der Partei im eigenen Namen einbringt (vgl. VwGH 27.8.1990, Zl. 90/15/0078; UFS 3.3.2010, GZ. RV/0071-G/10). Gemäß…
…Darlegung der näheren Umstände aufzufordern (VwGH 27.6.1991, 90/16/96) und nicht ohne weiteres ihrer Ansicht nach missverständliche, unvollständige oder nicht formgerechte Angaben zum Nachteil der Partei auszulegen (Funk, JBI 1987, 150 mwN). Rezente, auszugsweise konkrete Beispiele für dieses rechtsunrichtige Vorgehen der belangten…
…BGBl Nr 283/1990, die über die Zusatzeintragung "Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung" verfügen, als Nachweis über die Berechtigung nach Abs 2 bis 4 auf Antrag vom Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen ein Ausweis auszufolgen. Die näheren Bestimmungen über…
…20 BAO sind Ermessensentscheidungen innerhalb der vom Gesetz gezogenen Grenzen des Ermessens nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen. Dabei ist dem Gesetzesbegriff "Billigkeit" die Bedeutung von "Angemessenheit" in Bezug auf berechtigte Interessen der Partei und dem Begriff "Zweckmäßigkeit…
…201 Abs.3 ZK als Zollschuldnerin herangezogen (sie ist als Partei wegen des am Datum1 eröffneten Konkursverfahrens abgelöst durch den Insolvenzverwalter RA, s.u.). Die Zustellung des Bescheides erfolgte laut Rsb-Rückschein am 31.8.2012, somit noch innerhalb der 3-jährigen Verjährungsfrist in Art…
…Dieses Verfahren betrifft auch von der Familienbeihilfe abgeleitete, indexierte Absetzbeträge nach dem Einkommensteuergesetz. Die Entscheidung über das gegenständliche Verfahren ist daher gemäß § 271 BAO bis zur Entscheidung des EuGH zur Zahl C-328/20 auszusetzen. Dies entspricht auch den Intentionen der Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens.…