…1. angeführten Abgaben bis zur Rechtskraft des Nachsichtsverfahrens. Unter Punkt 1. des Schriftsatzes wurde der Gesamtbetrag für die Nachsicht mit 5.757.866,98 € beziffert. Davon war laut Ausführungen der Nachsichtswerberin ein Betrag in der Höhe von 3.006.853,29 € bereits entrichtet…
…für den Gesamten Rückstand auf meinem Abgaben Konto. Weiders beantragen ich laut bao236 die Auszahlung der einbehaltenen Vorsteuern und die gepfändet Beträge." Der Beschwerdeführer hat bereits am 26.01.2024 bezüglich der Einkommensteuer 2015 bis 2023 und Umsatzsteuer 2015 bis 2023 die Gewährung einer Nachsicht…
…Sehr geehrte Damen und Herren, wir legen Beschwerde gegen obigen Bescheid ein und beantragen die Genehmigung einer Nachsicht nach § 236 (2) BAO für den am 25.9.2014 ausgewiesenen Rückstand von 23 TEUR (Nachsicht für bereits entrichtete Abgaben). Wir beantragen auch die Beachtung des Parteiengehörs…
…ob die Voraussetzungen für die Bewilligung einer Nachsicht vorliegen. Informativ wird dazu festgestellt, dass sich aber auch bei einem Antrag auf Entlassung aus der Gesamtschuld für den Bf. nichts gewinnen ließe, weil § 237 BAO auf bereits entrichtete Abgaben keine Anwendung findet. Die Parteien haben gemäß…
…eine Nachsicht auch für bereits entrichtete Abgabenschuldigkeiten möglich ist. Sollte mit dem Vorbringen gemeint sein, dass diese Zahlung bei der Festsetzung der Gebühren gegenüber HP nicht berücksichtigt worden sei, ist dem entgegenzuhalten, dass ein Nachsichtsgesuch nicht darauf gestützt werden kann, dass die Bemessung einer Abgabe…
…Nachsicht gemäß § 236 Abs. 1 BAO auch für bereits entrichtete Abgaben in Frage kommt (§ 236 Abs. 2 BAO). Wie sich aus den obigen Ausführungen zu den Bestimmungen des § 2 Abs. 1 lit. c und d FLAG 1967 ergibt, waren im streitgegenständlichen Zeitraum die Voraussetzungen für…
…Bewilligung einer Nachsicht in Höhe von EUR 240,00 im angefochtenen Bescheid sei zu Unrecht erfolgt. Richtig sei, dass noch nicht entrichtete Abgaben nur nachgesehen werden könnten, wenn sie fällig seien. Der Bf erhebe die gegenständliche Beschwerde präventiv zur Hintanhaltung der Fälligstellung einer bereits in…
…Abgabeverfahrens wäre mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eine für die antragstellende Partei günstigere Entscheidung (keine Beitragspflicht) ergangen. Aus diesem Grund wird der gegenständliche Antrag auf nachträgliche Nachsicht gemäß § 236 Abs 2 BAO gestellt. B. Rechtliche Beurteilung Nach § 236 Abs 2 BAO können bereits entrichtete Abgaben…
…0147). Bei der Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten handle es sich nämlich, wie schon aus der legistischen Stellung des § 236 BAO im sechsten Abschnitt der Bundesabgabenordnung abzuleiten sei, um eine Maßnahme der Abgabeneinhebung und nicht der Abgabenfestsetzung, bei der eine Rechtmäßigkeitskontrolle für bereits erlassene Abgabenbescheide nicht vorzunehmen…
…nach seinen Angaben für die Sanierung und Fertigstellung seiner Gebäude benötige. Nach § 236 Abs. 2 BAO findet der erste Absatz dieser Vorschrift auf bereits entrichtete Abgabenschuldigkeiten sinngemäß Anwendung. In einem solchen Fall ist kein strengerer Maßstab als bei der Nachsicht noch nicht entrichteter Abgaben anzulegen…
…Abgabeverfahrens wäre mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eine für die antragstellende Partei günstigere Entscheidung (keine Beitragspflicht) ergangen. Aus diesem Grund wird der gegenständliche Antrag auf nachträgliche Nachsicht gemäß § 236 Abs 2 BAO gestellt. B. Rechtliche Beurteilung Nach § 236 Abs 2 BAO können bereits entrichtete Abgaben…
…1 und 2 BAO mit Ablauf des Jahres 2013 neu zu laufen begonnen. Eine Nachsicht ist nach § 236 Abs. 2 BAO bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen auch für bereits entrichtete Abgaben möglich. Bisher wurde zum Nachweis einer allfälligen Unbilligkeit der Einhebung kein Vermögensverzeichnis vorgelegt." In…
…2 BAO findet Abs. 1 auf bereits entrichtete Abgabenschuldigkeiten sinngemäß Anwendung. Gemäß § 236 Abs. 3 BAO gelten die Bestimmungen des § 235 Abs. 2 und 3 auch für die Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten. Eine sachliche Unbilligkeit der Abgabeneinhebung liegt vor, wenn im Einzelfall bei Anwendung des Gesetzes…
…Abgabepflichtigen ganz oder zum Teil durch Abschreibung nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. (2) Abs. 1 findet auf bereits entrichtete Abgabenschuldigkeiten sinngemäß Anwendung. (3) Die Bestimmungen des § 235 Abs. 2 und 3 gelten auch für die Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten…
…2 BAO findet Abs. 1 auf bereits entrichtete Abgabenschuldigkeiten sinngemäß Anwendung. Gemäß § 236 Abs. 3 BAO gelten die Bestimmungen des § 235 Abs. 2 und 3 auch für die Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten. Eine sachliche Unbilligkeit der Abgabeneinhebung liegt vor, wenn im Einzelfall bei Anwendung des Gesetzes…
…aber auch bereits entrichtete Abgabenschuldigkeiten auf Antrag des Abgabepflichtigen ganz oder zum Teil durch Abschreibung nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. Nach dieser Gesetzesbestimmung hat die Abgabenbehörde im Falle eines Ansuchens um Nachsicht iSd ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zuerst…
…Abgabepflichtigen ganz oder zum Teil durch Abschreibung nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. (2) Abs. 1 findet auf bereits entrichtete Abgabenschuldigkeiten sinngemäß Anwendung. (3) Die Bestimmungen des § 235 Abs. 2 und 3 gelten auch für die Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten…
…Falles unbillig wäre. (2) Abs. 1 findet auf bereits entrichtete Abgabenschuldigkeiten sinngemäß Anwendung. (3) Die Bestimmungen des § 235 Abs. 2 und 3 gelten auch für die Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten. Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend Unbilligkeit der Einhebung im Sinn des § 236 BAO lautet: …
…Glauben stelle eine sachliche Unbilligkeit dar. Für die Nachsicht bereits entrichteter Abgabenschuldigkeiten könne kein strengerer Maßstab angelegt werden als bei Nachsicht noch nicht entrichteter Abgaben. Es liege ein Vertrauensschaden vor. Dieser ermittelt sich in der Differenz zwischen jener Abgabenschuld, die sich aus dem im Vertrauen…
…Abgabepflichtigen ganz oder zum Teil durch Abschreibung nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. (2) Abs. 1 findet auf bereits entrichtete Abgabenschuldigkeiten sinngemäß Anwendung. (3) Die Bestimmungen des § 235 Abs. 2 und 3 gelten auch für die Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten…