IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin I. in der Beschwerdesache Bf., Adresse1, über die Beschwerde vom 15.08.2012 gegen den Bescheid der belangten Behörde FA Graz-Stadt vom 16.07.2012 betreffend Einkommensteuer 2006 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird…
…dass ihr Sohn bis zum Wintersemester 2023/2024 insgesamt 63 ECTS erworben habe, wäre die einzige Auswirkung, die der Übertritt in das Nachfolgestudium gehabt habe, die Änderung der Studienkennzahl gewesen. Das Kind habe durch den Übertritt keinen einzigen "leeren Meter" auf dem Weg zum Bachelor…
…wurde nur das Bachelorstudium Wirtschaftswissenschaften nicht aber das Diplomstudium Pharmazie inskribiert. Im Wintersemester 2016 wurden sowohl das Bachelorstudium Wirtschaftswissenschaften als auch das Bachelorstudium Pharmazie (Nachfolgestudium des Diplomstudiums Pharmazie) inskribiert. Aus welchen Gründen erfolgte im Sommersemester 2016 keine Inskription des Studiums der Pharmazie? Im Sommersemester 2017…
…2015) wurde dieses Studium endgültig beendet. Mit 1. Oktober 2015 trat an der Universität Innsbruck das Curriculum für das Bachelorstudium Pharmazie (Studienkennzahl C 033 305) als Nachfolgestudium des Diplomstudiums Pharmazie (Studienkennzahl C 449) in Kraft. O stellte im Jahr 2015 einen Antrag auf Schließung des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden Richter Dr. Wolfgang Pavlik, die Richterin MMag. Elisabeth Brunner sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Claudia Strohmaier und Erwin Agneter über die Beschwerde der Mag. Bf., Adresse, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19…
(1a) Die Zulassung zu einem Lehramtsstudium oder einem Studium für Berufstätigkeiten an elementarpädagogischen Bildungseinrichtungen setzt abweichend von Abs. 1 voraus: 1. die allgemeine Universitätsreife, 2. die besondere Universitätsreife für das gewählte Studium, 3. die für die Ausübung des jeweiligen Berufes erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Siegfried Fenz in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 31. Jänner 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 7. Jänner 2025 betreffend Familienbeihilfe ab November 2024, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache BF, über die Beschwerde vom 05.03.2019 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Linz 07.02.2019 zu VNR betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen, die für das Kind…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 25. April 2022 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 31. März 2022, Ordnungsbegriff Nr1, betreffend die Rückforderung zu Unrecht bezogener Beträge an Familienbeihilfe…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden A, die Richterin ***Ri*** sowie die fachkundigen Laienrichter B und C in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 13. Dezember 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 13. November 2023, Ordnungsbegriff…
Das Lehramtsstudium nach dem UniStG ist, wie ausgeführt, ein einziges Studium. Wird nur dieses Studium betrieben, ist es das Studium i.S.d. FLAG 1967. Werden mehrere Studien betrieben, kann das Lehramtsstudium das Studium i.S.d. FLAG 1967 ("Hauptstudium", Erststudium") sein. Kommt es zu…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 14. Oktober 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 23. September 2024 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag für den Zeitraum Oktober 2022…