…in dem § 191 Abs. 4 BAO Anwendung findet, die Rechtsnachfolge (Nachfolge im Besitz) nach Zustellung des Bescheides an den Rechtsvorgänger (Vorgänger) eingetreten, so gilt gemäß § 97 Abs. 2 mit der Zustellung an den Rechtsvorgänger auch die Bekanntgabe des Bescheides an den Rechtsnachfolger als vollzogen. Diese…
…in dem ausdrücklich festgelegt wurde, dass durch kontrahieren des Vermieters mit dem präsentierten Nachfolger der Mietvertrag mit dem ersten Mieter aufgelöst wird. Im Fall des Erkenntnis VwGH 27.1.2000, 99/16/0017 war unter dem Vertragspunkt "Pachtdauer" eine vorzeitige Auflösung des Vertrages durch die…
…ausgelegt: Nach Art. 2 lit. d Richtlinie 88/357/EWG, Richtlinie 2002/83/EG, sowie nach der Nachfolgeregelung Art. 13 Z 13 RL 2009/138/EG, kann die Niederlassung ganz allgemein sämtliche Unternehmensteile eines Konzerns umfassen, auf die sich der Versicherungsschutz bezieht. Der Begriff „Einrichtungen…
…Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben, der angefochtene Bescheid aufgehoben und das beim Amt für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde (Nachfolger des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg als Finanzstrafbehörde) zur Geschäftszahl ***GZ-Verband1*** geführte Finanzstrafverfahren wegen des Verdachtes der Verbandsverantwortlichkeit nach § 3 Abs 2 VbVG iVm …
…erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben, der angefochtene Bescheid aufgehoben und das beim Amt für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde (Nachfolger des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg als Finanzstrafbehörde) zur Geschäftszahl ***GZ-Beschuldigter1*** geführte Finanzstrafverfahren wegen des Verdachtes der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 2 lit…
…bis 31.12.2015 bei dieser Firma beschäftigt, ab März 2013 als Prokurist und Nachfolger von Z1. Durch die Betriebsprüfung des Zollamtes Wien wurde das Unternehmen GmbH für den Zeitraum 1.1.2013 bis 31.12.2016 geprüft. Die Niederschrift diesbezüglich wurde am 29.11…
…bis 31.12.2015 bei dieser Firma beschäftigt, ab März 2013 als Prokurist und Nachfolger von D.. Durch die Betriebsprüfung des Zollamtes Wien wurde das Unternehmen ***Bf1*** für den Zeitraum 1.1.2013 bis 31.12.2016 geprüft. Die Niederschrift diesbezüglich wurde am 29.11…
…Behörde: Finanzamt Österreich, Postfach 260, 1000 Wien, Österreich (seit 1. Jänner 2021 als Nachfolger des Finanzamtes X). BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden Richter1, den RichterRichter2 sowie die fachkundigen Laienrichter Richter3 und Richter4 in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** Österreich, vertreten durch Steuerberater…
…zur Befriedigung der Familienbedürfnisse und der Förderung der Familieninteressen, sei es der Erwerb der Erfahrung und der Erweis der Tauglichkeit für die erwartete Position als künftiger Nachfolger in der Führung des elterlichen Unternehmens (VwGH 4.09.1992, 91/13/0196 mwN auf die zivilrechtliche und…
…der gehobenen Klasse. Leider gibt es keine und die Familien sind gezwungen auf Penthousewohnungen auszuweichen. Diese Geschäftsführer sind meist 3-5 Jahre in Ort tätig und werden dann von Nachfolgern abgelöst. Der Bedarf solcher Häuser wäre in vielen Fällen gegeben (zuletzt Lx), aber leider gibt…
…vom 24. März 1995 (samt Nachträgen) mit der österreichischen Fa. BF "TT" GesmbH & Co KG bzw. deren Nachfolgerin BF TT GesmbH (BFTT UU GmbH) mit dem Sitz in L (Geschäftsanschrift: Ge L, R-Straße-ll; vormals Sitz in Z mit der Geschäftsanschrift: GDE Z, BW…
…einen Bestandteil dieses Spruches. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Die Beschwerdeführerin (in der Folge Bf.) ist die (Gesamtrechts)nachfolgerin einer GmbH, die mit Waren handelt. Im Zuge einer abgaben behördlichen Prüfung wurde festgestellt…
…einen Bestandteil dieses Spruches. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Die Beschwerdeführerin (in der Folge Bf.) ist die (Gesamtrechts)nachfolgerin einer GmbH, die mit Waren handelt. Im Zuge einer abgaben behördlichen Prüfung wurde festgestellt…
…bilden einen Bestandteil dieses Spruches. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Die Beschwerdeführerin (in der Folge Bf.) ist die (Gesamtrechts)nachfolgerin einer GmbH, die mit Waren handelt. Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung wurde festgestellt…
…bilden einen Bestandteil dieses Spruches. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Die Beschwerdeführerin (in der Folge Bf.) ist die (Gesamtrechts)nachfolgerin einer GmbH, die mit Waren handelt. Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung wurde festgestellt…
…511,18 geltend gemacht und vom Finanzamt steuerlich anerkannt. Im Jahr 2005 wurde die Praxis in c vom Bf. schließlich aufgegeben und die Ordinationseinrichtung größtenteils an seine Nachfolgerin dort verkauft. Im Jahr 2010 hat eine Betriebsprüfung stattgefunden, wobei unter Tz 06 u.a. festgehalten wurde…
…bis xx.11.2016 als Geschäftsführerin bei der Name Firma tätig gewesen sei. Am xx.11.2016 habe sie ihre Geschäftsführertätigkeit niedergelegt und sämtliche Geschäftsführertätigkeiten sowie alle Buchhaltungsunterlagen an den Nachfolger übergeben. Ab diesem Tag habe sie keinerlei Einfluss mehr auf die Firma gehabt und…
…von einer betrieblichen Nutzung ausgegangen werden: Die anteiligen Anschaffungs-, Um- und Zubaukosten für 1 Suite und 1 Appartement, die ausschließlich dem Gesellschafter und Geschäftsführer ***Bf******1*** und dem "designierten" Nachfolger, CEO ***2*** vorbehalten sind, seien gleich wie die Kosten der individuellen Ausstattung per se nicht…
…dass der Pächter das Vertragsverhältnis vorzeitig beenden kann, wenn er in den Ruhestand tritt, sowie die Option, einen gleichwertigen Nachfolger zu benennen, ändere nichts daran, dass ein Vertrag auf bestimmte Dauer vorliegt. Ein Präsentationsrecht liege nicht vor. Nach dem gesamten Inhalt des Pachtvertrages erscheinen sowohl…
…der Beschwerdeführer 63 Jahre alt. Bereits im Jahr 2015 hat der Beschwerdeführer begonnen, die Nachfolge in der Geschäftsführung der ***Arbeitgeber*** und deren Tochtergesellschaften vorzubereiten und sukzessive seine Funktionen zurückzulegen. Mit 31.3.2018 wurde der Beschwerdeführer als Geschäftsführer dieser Gesellschaften abberufen. Im Zeitraum April bis…