…hat durch die Richterin Mag. Cornelia Pretis-Pösinger in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 20. Mai 2015 gegen den Einheitswertbescheid zum 1. Jänner 2015 (Nachfeststellung, § 22 (1) BewG), des Finanzamtes Klagenfurt vom 23. April 2015 betreffend den Grundbesitz (unbebautes Grundstück), Gemeinde **…
…1 BewG 1955) für das Grundstück Nr. ***/3 mit € 2.100,00 und der gemäß Abgabenänderungsgesetz 1982 um 35 % erhöhte Einheitswert mit € 2.835,00 festgestellt wird. Der angefochtene Bescheid zu EWAZ-2 wird dahingehend abgeändert als der Einheitswert (Nachfeststellung gemäß § 22 Abs…
…auf. Im Zuge des Nachlasses von b (Onkel des Beschwerdeführers) wurde mit Grundbuchsbeschluss des Bezirksgerichtes a vom g November 2011 aufgrund eines Übergabsvertrag vom h das vollständige Eigentumsrecht des Beschwerdeführers (Bf.) betreffend dieser verfahrensgegenständliche Liegenschaft einverleibt. Aufgrund dieses Sachverhaltes wurde vom Finanzamt eine Nachfeststellung durchgeführt…
…Nr 1 in EZ1 gelöscht und die neu gebildeten Grundstücke 2 und 3 ersichtlich gemacht. Das Finanzamt erließ daraufhin am 23.2.2017 den verfahrensgegenständlichen Einheitswertbescheid zum 1.1.2015 (Nachfeststellung gemäß § 22 BewG) und stellte für die zur Liegenschaft EZ1 gehörenden GSt Nr 2…
…des § 2 Abs. 1 TGVG 1996 beurteilt wurde. I.8. Am 8. Februar 2020 erließ das Finanzamt Innsbruck (Bewertungsstelle) zum einen einen Einheitswertbescheid zum 1.1.2015 (Nachfeststellung gemäß § 22 Abs. 1 BewG 1955), mit dem der Einheitswert für den Grundbesitz festgestellt wurde. Gemäß Spruchpunkt…
…Beschwerdesache Bf., Adresse, gegen den Bescheid des Finanzamtes Gänserndorf Mistelbach vom 30.11.2012, EWAZ Zahl betreffend Einheitswert des landwirtschaftlichen Betriebes zum 1. Jänner 2010 (Nachfeststellung gemäß § 22 Abs. 1 BewG) zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis…
…erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben und der angefochtene Bescheid wird wie folgt abgeändert: Der angefochtene Bescheid zu EW-AZ ... wird dahingehend abgeändert als der Einheitswert (Nachfeststellung gemäß § 22 Abs. 1 BewG 1955) für das Grundstück Nr. abc mit € 11…
…vorzunehmen, wenn die Art des Bewertungsgegenstandes von der zuletzt im Einheitswertbescheid festgestellten Art abweicht. Alle Fortschreibungen wie auch die im Falle der Neugründung von wirtschaftlichen Einheiten vorzunehmenden Nachfeststellungen (§ 22 BewG) sind auf den dem maßgeblichen Ereignis folgenden Beginn eines Kalenderjahres (das ist zum 1.1…
…durch ***4***, über die Beschwerde vom 31. März 2017 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 23. Februar 2017, ***5***, betreffend Nachfeststellung gem. § 22 (1) BewG zum 1. Jänner 2014, in Anwesenheit der Schriftführerin ***14*** nach der am 07. Dezember 2021 abgehaltenen mündlichen Verhandlung zu Recht…
…15. Jänner 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Lilienfeld St. Pölten vom 30. November 2015 betreffend Einheitswert des Grundvermögens (Nachfeststellung) zum 01.01.2014 zu EWAZ***2*** zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. II…
…zuzuordnen ist) und hat sich bloß der Wert geändert (zB auf Grund baulicher Veränderungen/Veränderungen im Ausmaß der Nutzung für Wohnzwecke) so wäre eine Wertfortschreibung durchzuführen. Eine Neugründung einer wirtschaftlichen Einheit und damit ein Grund für eine Nachfeststellung liegt jedoch nicht vor. Nach § 279 Abs…
…Strittig ist, ob im Rahmen eines Baurechtes eine grundstückssplittende Einheitsbewertung vorgenommen werde kann, wenn das Baurecht auf dem ganzen Grundstück begründet, jedoch die Nutzungsberechtigung eingeschränkt wurde (Nachfeststellung Baurechtsnehmer) ? Bemerkt wird, dass das Verfahren der Beschwerdeführerin (Bf.) vom Unabhängigen Finanzsenat auf das Bundesfinanzgericht übergegangen ist. Die…
… 23 BewG 1955 (Wertverhältnisse bei Fortschreibungen und bei Nachfeststellungen) sind bei Fortschreibungen und bei Nachfeststellungen der Einheitswerte für Grundbesitz der tatsächliche Zustand des Grundbesitzes vom Fortschreibungszeitpunkt (hier der 1.1.2012) oder vom Nachfeststellungszeitpunkt und die Wertverhältnisse vom Hauptfeststellungszeitpunkt (dh zum 1.1.1973) zu…
…2010 betreffend Einheitswert und Grundsteuermessbetrag des Grundbesitzes Einlagezahl 00, KG K, Grundstücke Nr. 1 und 2, EW-AZ 000-2-000/0, Nachfeststellung gem. § 22 Abs. 1 BewG zum 1. Jänner 2008 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Der…
Gemäß§ 23 BewG 1955 (Wertverhältnisse bei Fortschreibungen und bei Nachfeststellungen) sind bei Fortschreibungen und bei Nachfeststellungen der Einheitswerte für Grundbesitz der tatsächliche Zustand des Grundbesitzes vom Fortschreibungszeitpunkt oder vom Nachfeststellungszeitpunkt und die Wertverhältnisse vom Hauptfeststellungszeitpunkt zu Grunde zu legen. Wenn die Voraussetzungen für eine Wert-…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 18. März 2022 gegen den Einheitswertbescheid zum 01.01.2017 (Nachfeststellung gemäß § 22 Abs. 1 BewG 1955) des ***FA*** vom 27. Februar 2022, ***1…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***1***, über die Beschwerde vom 12. Oktober 2015 gegen den Feststellungsbescheid des ***FA*** (Nachfeststellung gem. § 22 (1) BewG 1955), ***2***, vom 9. September 2015 betreffend Einheitswert…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache X, Adresse , über die Beschwerde gegen 1. den Einheitswertbescheid vom 23. April 2013 (Nachfeststellung gem. § 22 (1) BewG zum 01. Jänner 2013) und 2. Grundsteuermessbescheid vom 23. April 2013 (Nachveranlagung gem…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache X, Adresse, über die Beschwerde gegen den Einheitswertbescheid vom 23. April 2013 (Nachfeststellung gem. § 22 (1) BewG zum 01. Jänner 2013), Steuernummer, des Finanzamtes A, hinsichtlich der Liegenschaft xy, zu Recht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache X, Adresse, über die Beschwerde gegen den Einheitswertbescheid vom 4. Juni 2013 (Nachfeststellung gem. § 22 (1) BewG zum 01. Jänner 2013), Steuernummer, des Finanzamtes A, hinsichtlich der Liegenschaft xy, zu Recht…