…ZA vom 20. Februar 2012, GZ.: 0000, betreffend die nachträgliche buchmäßige Erfassung von Einfuhrabgaben und Festsetzung einer Abgabenerhöhung zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid wird gemäß § 279 Bundesabgabenordnung (BAO) aufgehoben. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes…
…ZA vom 21. November 2011, GZ.: 000000, betreffend die nachträgliche buchmäßige Erfassung von Einfuhrabgaben und Festsetzung einer Abgabenerhöhung zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid wird gemäß § 279 Bundesabgabenordnung (BAO) aufgehoben. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes…
…ZA vom 21. November 2011, GZ.: 000000, betreffend die nachträgliche buchmäßige Erfassung von Einfuhrabgaben und Festsetzung einer Abgabenerhöhung zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid wird gemäß § 279 Bundesabgabenordnung (BAO) aufgehoben. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes…
…gutgläubig gehandelt und alle geltenden Vorschriften über die Zollanmeldung angehalten hat. Nach dieser Bestimmung haben die zuständigen Zollbehörden somit von einer Nacherhebung von Einfuhrabgaben abzusehen, wenn drei Voraussetzungen nebeneinander erfüllt sind. Die ursprüngliche Nichterhebung der Abgaben muss auf einen Irrtum der zuständigen Behörden zurückzuführen sein…
…ZA*** (nunmehr Zollamt Österreich) vom 20. August 2015, Zahl: ***000***, betreffend die nachträgliche buchmäßige Erfassung und Mitteilung von Einfuhrabgaben sowie die Festsetzung einer Abgabenerhöhung zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an…
…zolltariflichen Abgabenbegünstigung gemäß Artikel 21 Zollkodex ist von einer schriftlichen Bewilligung abhängig, sofern vorgesehen ist, dass die Waren der zollamtlichen Überwachung im Rahmen der besonderen Verwendung unterliegen. Wenn Waren, die aufgrund ihrer besonderen Verwendung zu einem ermäßigten Einfuhrabgabensatz oder abgabenfrei in den zollrechtlich freien Verkehr…
…Irrtum manifestiert. Die Berechtigung zur Nacherhebung ist in den (objektiv) unrichtigen Anmeldungen der Bf begründet. Es besteht Bindungswirkung und Rechtssicherheit nur im Hinblick auf den beantragten und erteilten achtstelligen KN-Code. Selbst dann - wenn man von einem aktiven Irrtum und auch davon ausgehen wollte, dass…
…dass der Einfuhrabgabenbetrag zu Zollanmeldung ***MRN*** vom 12. Jänner 2017 wegen Angabe einer unrichtigen Warennummer mit einem geringeren Betrag als dem zu entrichtenden Betrag festgesetzt und buchmäßig erfasst wurde, weshalb ein Abgabenbetrag (Zoll) von EUR 9.508,06 nachzuerheben sei. Als Folge der Nacherhebung seien…
…Mai 2016) Einfuhrabgabenbeträge aus Billigkeitsgründen erstattet oder erlassen werden, wenn die Zollschuld unter besonderen Umständen entstanden ist, die nicht auf eine Täuschung oder offensichtliche Fahrlässigkeit des Zollschuldners zurückzuführen sind. Dazu ist grundsätzlich anzumerken, dass der von der Bf in eventu beantragte Erlass der buchmäßig erfassten…
…dahin auszulegen ist, dass in einem Fall, in dem der Adressat einer Zahlungsaufforderung im Rahmen eines Verfahrens zur Nacherhebung von Einfuhrabgaben gemäß der Verordnung Nr. 2913/92 vor Erlass dieser Entscheidung nicht von der Verwaltung angehört worden ist, seine Verteidigungsrechte verletzt sind, auch wenn er…
…dahin auszulegen ist, dass in einem Fall, in dem der Adressat einer Zahlungsaufforderung im Rahmen eines Verfahrens zur Nacherhebung von Einfuhrabgaben gemäß der Verordnung Nr. 2913/92 vor Erlass dieser Entscheidung nicht von der Verwaltung angehört worden ist, seine Verteidigungsrechte verletzt sind, auch wenn er…
…Rz 32. Dieses Urteil beschäftigt sich primär mit der Verordnung Nr. 1697/79/EWG betreffend die Nacherhebung von Eingangs - und Ausfuhrabgaben auf Grund eines Rechtsirrtums der zuständigen Behörden. Die Rz 32 lautet: Nach Art. 2 Absatz der Verordnung Nr. 1031/88 ist zur Erfüllung der…
…sodass für die Nacherhebung von Eingangsabgaben die Vertretungsmacht fehle und sohin die Beschwerdeführerin als Zollschuldnerin ausscheide. Mit Schriftsatz vom 10. Oktober 2016 brachte die Beschwerdeführerin eine ergänzende Stellungnahme ein. Dem Zollamt sei im Rahmen des Insolvenzverfahrens eine Quote von € 43.110,51 ausbezahlt worden…
…gegen den Bescheid des Zollamtes ***ZA*** (nunmehr Zollamt Österreich) vom 26. April 2017, Zahl: ***000***, betreffend die Nacherhebung von Einfuhrabgaben zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art…
…Wie jedoch bereits im Erkenntnis über die Rechtmäßigkeit der Nacherhebung der Einfuhrabgaben ausgeführt worden ist, haben die zuständigen Zollbehörden von einer Nacherhebung von Einfuhrabgaben abzusehen, wenn drei Voraussetzungen nebeneinander erfüllt sind. Die ursprüngliche Nichterhebung der Abgaben muss auf einen Irrtum der zuständigen Behörden zurückzuführen sein…
…ZK-DVO war daher nicht möglich. Zu prüfen war nun, ob die vorgeschriebenen Abgaben gemäß Art. 239 Abs. 1 zweiter Anstrich ZK zu erstatten waren. Voraussetzung für eine Erstattung von Einfuhrabgaben nach Art. 239 Abs. 1 zweiter Anstrich ZK iVm Art. 899 Abs. 2 ZKDVO…
…Im vorliegenden Fall gelangte Zoll als Einfuhrabgabe, nicht jedoch die Einfuhrumsatzsteuer, zur Nacherhebung. Ungeachtet dessen ist aber dazu zu bemerken, dass die vom Bf. geltend gemachte Abgabenbelastung nach Darstellung des Zollamtes und vom Bf. unwidersprochen in der Höhe von rund 49.000,00 Euro nicht…
…Die genannten Verordnungen sind in allen ihren Teilen verbindlich und gelten unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Das in Artikel 7 EMRK normierte Rückwirkungsverbot gilt nur für Strafen. Die Nacherhebung von Einfuhrabgaben stellt jedoch keine Strafe dar, weshalb der Hinweis auf den Grundsatz "nulla crimen sine lege"…
…von Zoll aus Gründen des Vertrauensschutzes ausscheidet, in Artikel 220 ZK abschließend geregelt ist (VwGH 15.3.2001, 99/16/0448). Der VwGH hat in diesem Erkenntnis ausgesprochen: „Die Generalklausel des Artikels 220 Absatz 2 ZK regelt den Vertrauensschutz im Bereich der Nacherhebung von Einfuhrabgaben…
…beurteilen. Bei der Nacherhebung nach Art. 220 und 221 ZK ist eine Berufung auf Vertrauensschutz oder den Grundsatz von Treu und Glauben nicht möglich, da diese Fragen vom Gemeinschaftsrecht (Unionsrecht) abschließend geregelt werden. Ob und unter welchen Voraussetzungen die Nacherhebung von Einfuhrabgaben aus Gründen des…