…Folge gegeben und diese im Übrigen abgewiesen. Die Abgabenbehörde vertrat den Standpunkt, bei Wohnungsverkäufen im Zuge der Errichtung von Wohnhausanlagen werde nahezu ausschließlich bereits bei Projektentwicklung von der Veräußererseite ein Auftrag zur Erstellung eines Mustervertrages erteilt. Die Käuferseite habe keine Wahl, welcher Vertragserrichter genommen werde. …
…Folge gegeben und diese im Übrigen abgewiesen. Die Abgabenbehörde vertrat den Standpunkt, bei Wohnungsverkäufen im Zuge der Errichtung von Wohnhausanlagen werde nahezu ausschließlich bereits bei Projektentwicklung von der Veräußererseite ein Auftrag zur Erstellung eines Mustervertrages erteilt. Die Käuferseite habe keine Wahl, welcher Vertragserrichter genommen werde. …
…Folge gegeben und diese im Übrigen abgewiesen. Die Abgabenbehörde vertrat den Standpunkt, bei Wohnungsverkäufen im Zuge der Errichtung von Wohnhausanlagen werde nahezu ausschließlich bereits bei Projektentwicklung von der Veräußererseite ein Auftrag zur Erstellung eines Mustervertrages erteilt. Die Käuferseite habe keine Wahl, welcher Vertragserrichter genommen werde. …
…Folge gegeben und diese im Übrigen abgewiesen. Die Abgabenbehörde vertrat den Standpunkt, bei Wohnungsverkäufen im Zuge der Errichtung von Wohnhausanlagen werde nahezu ausschließlich bereits bei Projektentwicklung von der Veräußererseite ein Auftrag zur Erstellung eines Mustervertrages erteilt. Die Käuferseite habe keine Wahl, welcher Vertragserrichter genommen werde. …
…Folge gegeben und diese im Übrigen abgewiesen. Die Abgabenbehörde vertrat den Standpunkt, bei Wohnungsverkäufen im Zuge der Errichtung von Wohnhausanlagen werde nahezu ausschließlich bereits bei Projektentwicklung von der Veräußererseite ein Auftrag zur Erstellung eines Mustervertrages erteilt. Die Käuferseite habe keine Wahl, welcher Vertragserrichter genommen werde. …
…sich aber nach der Lebenserfahrung bzw. den Erfahrungen im Wirtschaftsleben vielmehr (nahezu) ausschließlich so dar, dass im Zuge der Projektentwicklung die Veräußererseite an einen Rechtsanwalt oder Notar mit dem Auftrag zur Erstellung eines Mustervertrages herantritt, welcher dann – lediglich adaptiert hinsichtlich des jeweiligen Wohnungsverkaufes bzw. Miteigentumsanteiles…
…sich aber nach der Lebenserfahrung bzw. den Erfahrungen im Wirtschaftsleben vielmehr (nahezu) ausschließlich so dar, dass im Zuge der Projektentwicklung die Veräußererseite an einen Rechtsanwalt oder Notar mit dem Auftrag zur Erstellung eines Mustervertrages herantritt, welcher dann – lediglich adaptiert hinsichtlich des jeweiligen Wohnungsverkaufes bzw. Miteigentumsanteiles…
…sich aber nach der Lebenserfahrung bzw. den Erfahrungen im Wirtschaftsleben vielmehr (nahezu) ausschließlich so dar, dass im Zuge der Projektentwicklung die Veräußererseite an einen Rechtsanwalt oder Notar mit dem Auftrag zur Erstellung eines Mustervertrages herantritt, welcher dann – lediglich adaptiert hinsichtlich des jeweiligen Wohnungsverkaufes bzw. Miteigentumsanteiles…
…zB in seiner Beschwerde auf S. 3) dargelegten wirtschaftlichen und aus Praktikabilitätsgründen angestellten Überlegungen, die laut Bf. für die Wahl des zum Wohnhaus gehörigen Gartens als Standort des „Mustergartens“ sprachen, leuchten ein. Aber selbst wenn eine betriebliche Mitveranlassung unterstellt wird, lassen sich die Kosten der…
…der Einhaltung der Vorschriften der Verordnung des Wiener Gemeinderates, mit der für das Abstellen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen in Kurzparkzonen die Entrichtung einer Abgabe vorgeschrieben wird (Parkometerabgabeverordnung), sind Parkscheine nach dem Muster der Anlagen oder elektronische Parkscheine zu verwenden (Hervorhebung durch das BFG). § 2 Abs. 1…
…186), unterläge allerdings die Änderung abgeleiteter Abgabenbescheide nach § 295 Abs. 3) grundsätzlich der Verjährung. Ausnahmen können sich allerdings aus dem Art. 25 Abs. 2 zweiter Satz OECD-Musterabkommen entsprechenden Bestimmungen in Doppelbesteuerungsabkommen ergeben (Ritz/Koran, BAO7 § 48 Rz 15; vgl. ebd., § 209a Rz 1 m…
Die Abgabenbehörden beider Vertragsstaaten standen vor der Situation, dass Deutschland zwar (immer schon grundsätzlich) ein Besteuerungsrecht Österreichs bejaht hätte, jedoch erst ab dem Zeitpunkt, in dem ein darüber (immer schon) mit Österreich bestehender Auffassungsunterschied im Zuge eines gerichtlichen Rechtsmittelverfahrens offen zutage getreten war, Österreich auch…
…zu jener der Vergleichsbetriebe mit den Nummern 177, 184 und 120 abbilde. Die übrigen wirtschaftlichen Ertragsbedingungen seien durch einen Abschlag von 28,6 % in höherem Ausmaß berücksichtigt worden als beim Musterbetrieb 11111-03, welcher die ortsüblichen Verhältnisse abbilde. Die Bodenklimazahl von 22,0 ergäbe sich…
…Abkommens" sowie "Begriffsbestimmung des innerstaatlichen Rechts". Ungeachtet der Frage nach der Art der Auslegung der DBA ist auch auf das innerstaatliche Recht Bezug zu nehmen, dieses bildet eine Schranke in bestimmten Bereichen (Sinzger, Die Anwendung des Art 23 OECD Musterabkommen, 2006, Pkt 2.1.1.)…
…Der Begriff „Arbeitgeber“ in der 183-Tage-Klausel von Doppelbesteuerungsabkommen (Art. 15 Abs. 2 OECD-Musterabkommen) ist im Sinn eines „wirtschaftlichen Arbeitgebers“ zu verstehen. "Durch diese Einschränkung soll nach hM sichergestellt werden, dass der Tätigkeitsstaat sein Recht zur Besteuerung auch bei einer unter 183 Tage…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. V und die weiteren Senatsmitglieder Mag. R, Mag. R1 und R2, im Beisein der Schriftführerin Kerstin Schinagl, in der Beschwerdesache AB, St.Nr. 000/0000, Adresse, vertreten durch C Wirtschaftsprüfungs GmbH, Adresse1, über 1…
…Vermögen der Person einbezogen werden.“ Anzuwenden ist demnach die Befreiungsmethode mit Progressionsvorbehalt. Nach Art. 15 OECD-Musterabkommen werden Einkünfte aus der Ausübung von Aktienoptionsrechten von Arbeitnehmern in der Regel dort erzielt, wo der Arbeitnehmer zwischen der Einräumung der Option („granting“) und der Erlangung des Ausübungsrechts…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Peter Unger in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch Dr. Peter Wolf Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH, Lehrgasse 3A, 1060 Wien, über die Beschwerde vom 9.4.2008 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien…
d. Die Bw. kann sich daher mit ihrer Forderung auf Anerkennung eines Anrechnungsvortrages weder auf unionsrechtliche Normen stützen, noch auf innerstaatliche Rspr (VwGH, UFS) oder die Auslegung der DBA. Spezifisch verfassungsrechtliche Fragen (dort wären Gleichmäßigkeit der Besteuerung und Leistungsfähigkeit zu prüfen) waren vom UFS nicht…
…dass Art 17 Abs 1 nicht alle Ausprägungen künstlerischer bzw. unterhaltener Tätigkeiten erfassen will. Die englische Originalfassung des Musterabkommens bezeichnet die im Deutschen „Künstler“ genannten mit „Entertainer", weshalb nur vortragende Künstler gemeint sind und eine enge Auslegung des Künstlerbegriffes zu erfolgen hat. Auch das BMF…