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BFG RV/7103198/2024Anwendung der steuerlichen Begünstigung des § 67 Abs. 1 EStG 1988 iZm grenzüberschreitend überlassenen Arbeitnehmern trotz monatlich, neben dem laufenden Bezug ausbezahlter Sonderzahlungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis17.03.2025

… 3 Abs. 3 Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG) aliquot für die jeweilige Lohnzahlungsperiode zu leisten seien. Eine Besteuerung nach dem Monatstarif gemäß § 67 Abs. 10 EStG 1988 würde zu einer Ungleichbehandlung ausländischer Arbeitnehmer führen und sei daher unionsrechtswidrig. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 14.08.2024…

BFG RV/7102224/2021Keine Anwendung der steuerlichen Begünstigung gemäß § 67 Abs. 1 und 2 EStG 1988 bei freiwilliger monatlicher Auszahlung der Sonderzahlungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis17.03.2025

… 7b Abs. 1 AVRAG aliquot für die jeweilige Lohnzahlungsperiode zu leisten seien. Eine Besteuerung nach dem Monatstarif gemäß § 67 Abs. 10 EStG 1988 würde zu einer Ungleichbehandlung ausländischer Arbeitnehmer führen und sei daher unionsrechtwidrig. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 07.06.2021 wies das Finanzamt die Beschwerde…

BFG RV/5100132/2020Dienstreise bei Baustellen- und Montagetätigkeit mit unterschiedlichen Tätigkeiten und Orten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis16.03.2022Teil 1/5

…wären diese Beiträge vorzuschreiben. Weiters wäre 6% Lohnsteuer einbehalten worden - es wäre jedoch der laufende Monatstarif zu verwenden - die Differenz (6/36%) wird nachverrechnet Es ergab sich aus dieser Feststellung eine Nachforderung an Lohnsteuer für den Zeitraum 1.1.2010 bis 31.12.2011 in…

BFG RV/5100853/2016Versteuerung einer Zahlung für den Verzicht auf Arbeitsleistung für künftige Lohnzahlungszeiträume
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.07.2018

…2.2014 wurden Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume gemäß § 67 Abs 8 lit b EStG zu 1/5 steuerfrei und zu 4/5 nach dem Monatstarif besteuert. Aufgrund der Änderung der zitierten Gesetzesstelle durch das AbgÄG 2014 sind Abgangsentschädigungen ab dem…

BFG RV/7103093/2020Kein Abzugsverbot gemäß § 20 Abs. 1 Z 8 EStG 1988 für Abgangsentschädigungen und Vergleichszahlungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.12.2020

…Auszahlung dieser Bezüge erfolgte in Zeiträumen nach dem 1. März 2014 und stand nicht iZm freiwilligen Abfertigungen oder dem Abschluss einer Betriebsvereinbarung in Form eines Sozialplans. Die Bezüge wurden nach dem laufenden Monatstarif iSd Bestimmung des § 67 Abs. 10 EStG 1988 versteuert. Bei den Abgangsentschädigungen…

BFG RV/2100229/2009Übermittlung von unrichtigen Lohnzetteln?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis01.03.2016Teil 1/2

…die zum Tarif zu versteuern sind, ausgezahlt, sind sie den laufenden Bezügen des Kalendermonats zuzurechnen und gemeinsam nach dem Monatstarif (unter Berücksichtigung eines monatlichen Lohnzahlungszeitraumes) zu versteuern. Erfolgt die Zahlung zum Zeitpunkt der Beendigung des Dienstverhältnisses, ist trotz der Unterstellung des monatlichen Lohnzahlungszeitraumes am Lohnzettel…

BFG RV/7101451/2015Steuerliche Begünstigung betreffend Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume gemäß § 67 Abs. 8 lit b EStG 1988 idF BGBl I Nr 22/2012
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis07.02.2017

…für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzah­lungszeiträume gemäß § 67 Absatz 8 lit b EStG 1988 zu einem Fünftel steuerfrei und zu vier Fünfteln nach dem Monatstarif zu besteuern. Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume sind Zahlungen, die der Arbeitgeber freiwillig leistet…

BFG RV/7103950/2016Vorliegen eines Pflichtveranlagungstatbestandes gem. § 41 Abs 1 Z 2 EStG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.11.2016

…die zum Tarif zu versteuern sind, ausgezahlt, sind sie den laufenden Bezügen des Kalendermonats zuzurechnen und gemeinsam nach dem Monatstarif (unter Berücksichtigung eines monatlichen Lohnzahlungszeitraumes) zu versteuern. Erfolgt die Zahlung zum Zeitpunkt der Beendigung des Dienstverhältnisses, ist am Lohnzettel der Tag der tatsächlichen Beendigung des…

BFG RV/7101390/2015Dienstnehmereigenschaft von Getränke- und Speisenzustellern
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.10.2015Teil 1/2

…mit dem Berufungswerber durchgeführten Niederschrift von den Zustellern Honorarnoten für jeweils einen Monat gelegt wurden, wurde die Lohnsteuer nach den Daten der Buchhaltung pro Honorarnote jeweils nach dem Monatstarif ermittelt. Eine eventuell bereits von den Zustellern im Zuge deren Einkommensteuerveranlagungen entrichtete Einkommensteuer wurde auf die…

BFG RV/7103117/2014Erfinderbegünstigung Patent nicht erteilt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis21.10.2015

…laufenden Bezügen, die zum Tarif zu versteuern sind, ausgezahlt, sind sie den laufenden Bezügen des Kalendermonats zuzurechnen und gemeinsam nach dem Monatstarif (unter Berücksichtigung eines monatlichen Lohnzahlungszeitraumes) zu versteuern. Erfolgt die Zahlung nicht im Kalendermonat der Beendigung des Dienstverhältnisses, sondern zu einem späteren Zeitpunkt, ist…

BFG RV/7100861/2021Berechnung der Lohnsteuer bei gleichzeitigem Bezug zweier lohnsteuerpflichtiger Einkünfte neben anderen Einkünften
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.07.2021

… 68 Abs. 8 lit. a EStG 1988 unter Anwendung des Monatstarifs. Die Anweisung der Auszahlungsbeträge an die Bf erfolgte netto, dh ohne Abzug der von der B abgeführten Lohnsteuerbeträge Auf Grund der teilweisen Nichterfassung der oben angeführten Zahlungen in den übermittelten Lohnzetteln erstellte das Betriebsstättenfinanzamt…