…dass Roamingleistungen, die von einem in einem Drittland ansässigen Mobilfunkbetreiber an seine Kunden, die ebenfalls in diesem Drittland ansässig sind bzw. dort ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, erbracht werden und die es diesen Kunden ermöglichen, das nationale Mobilfunknetz des Mitgliedstaats, in dem sie sich…
…davon ausgegangen, dass die mitbeteiligte Partei im Erstattungszeitraum keine in Österreich steuerpflichtigen Umsätze erzielt hat. Dass die mitbeteiligte Partei ihren in einem Drittland ansässigen Kunden das Telefonieren in Österreich unter Benützung des österreichischen Mobilfunknetzes ermöglicht habe, stelle keine im Inland steuerpflichtige Leistung dar, weil der…
…dass Roamingleistungen, die von einem in einem Drittland ansässigen Mobilfunkbetreiber an seine Kunden, die ebenfalls in diesem Drittland ansässig sind bzw. dort ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, erbracht werden und die es diesen Kunden ermöglichen, das nationale Mobilfunknetz des Mitgliedstaats, in dem sie sich…
…weshalb die Bf. Anspruch auf Erstattung der an die inländischen Provider bezahlten Vorsteuern in voller Höhe habe. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Sachverhalt Die Beschwerdeführerin (=Bf.) ist eine im Drittland ansässige Mobilfunkgesellschaft, die an ihre ebenfalls im Drittland ansässigen Kunden im beschwerdegegenständlichen Zeitraum Telekommunikationsdienstleistungen in Österreich…
…weshalb die Bf. Anspruch auf Erstattung der an die inländischen Provider bezahlten Vorsteuern in voller Höhe habe. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Sachverhalt Die Beschwerdeführerin (=Bf.) ist eine im Drittland ansässige Mobilfunkgesellschaft, die an ihre ebenfalls im Drittland ansässigen Kunden im beschwerdegegenständlichen Zeitraum Telekommunikationsdienstleistungen in Österreich…
…weshalb die Bf. Anspruch auf Erstattung der an die inländischen Provider bezahlten Vorsteuern in voller Höhe habe. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Sachverhalt Die Beschwerdeführerin (=Bf.) ist eine im Drittland ansässige Mobilfunkgesellschaft, die an ihre ebenfalls im Drittland ansässigen Kunden im beschwerdegegenständlichen Zeitraum Telekommunikationsdienstleistungen in Österreich…
…4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Die Beschwerdeführerin (=Bf.) ist eine im Drittland ansässige Mobilfunkgesellschaft, die an ihre ebenfalls im Drittland ansässigen Kunden Telekommunikationsdienstleistungen in Österreich erbracht hat. Um ihren Kunden während deren Aufenthalten in Österreich die Benützung von Mobiltelefonen zu…
…nbsp; Entscheidungsgründe 1. Die Beschwerdeführerin (=Bf.) ist eine im Drittland ansässige Mobilfunkgesellschaft, die an ihre ebenfalls im Drittland ansässigen Kunden im beschwerdegegenständlichen Zeitraum Telekommunikationsdienstleistungen in Österreich erbracht hat. Um den Kunden der Bf. während deren Aufenthalten in Österreich die Benützung von Mobiltelefonen zu ermöglichen…
…war der Aufbau eines Testnetzes für ein französisches Telekom-Unternehmen Gegenstand des Auftrages. In Australien hatte der Bf. beim Aufbau und bei der Inbetriebnahme des Mobilfunknetzes neben seinen schon beschriebenen Tätigkeiten, wie zum Beispiel die Erarbeitung und Implementierung von KPIs (Key Perfomance indicators), u.a…
…weshalb die Bf. Anspruch auf Erstattung der an die inländischen Provider bezahlten Vorsteuern in voller Höhe habe. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Sachverhalt Die Beschwerdeführerin (=Bf.) ist eine im Drittland ansässige Mobilfunkgesellschaft, die an ihre ebenfalls im Drittland ansässigen Kunden in den beschwerdegegenständlichen Zeiträumen Telekommunikationsdienstleistungen in…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Die Beschwerdeführerin (=Bf.) ist eine im Drittland ansässige Mobilfunkgesellschaft, die an ihre ebenfalls im Drittland ansässigen Kunden in den beschwerdegegenständlichen Zeiträumen Telekommunikationsdienstleistungen in Österreich erbracht hat. Um den Kunden der Bf. während deren Aufenthalten…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Die Beschwerdeführerin (=Bf.) ist eine im Drittland ansässige Mobilfunkgesellschaft, die an ihre ebenfalls im Drittland ansässigen Kunden im beschwerdegegenständlichen Zeitraum Telekommunikationsdienstleistungen in Österreich erbracht hat. Um den Kunden der Bf. während deren Aufenthalten in…
…nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Die Beschwerdeführerin (Bf.) ist eine im Drittland registrierte Mobilfunktelefongesellschaft ohne Sitz und Betriebstätte im Inland. Sie erbringt an ihre im Drittland ansässigen Kunden Telekommunikationsdienstleistungen. Die österreichischen Netzbetreiber (Provider) stellen der Bf. Mobiltelefonnetze zur…
…ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) zulässig. Entscheidungsgründe Die Beschwerdeführerin (Bf.) ist eine im Drittland registrierte Mobilfunktelefongesellschaft ohne Sitz und Betriebstätte im Inland. Sie erbringt an ihre im Drittland ansässigen Kunden Telekommunikationsdienstleistungen. Ein österreichischer Netzbetreiber (Provider) stellt der Bf. sein Mobiltelefonnetz…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke über die Beschwerden der ***1*** ***2***, ***3*** ***4***, ***5***, vertreten durch finanzen & mehr FM Steuerberatung GmbH, 2460 Bruckneudorf, Lindenbreite 19, vom 12. März 2020 gegen den Bescheid des (damaligen) Finanzamts Bruck Eisenstadt…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) zulässig. Entscheidungsgründe Die Beschwerdeführerin (=Bf.) ist eine im Drittland ansässige Mobilfunkbetreiberin. Sie erbringt an ihre im Drittland ansässigen Kunden Telekommunikationsdienstleistungen. Die Kunden der Bf. haben ein Teilnehmer Identitätsmodul (subscriber identity module =SIM) mit dem Ländercode des Sitzstaates der…
…im Zeitraum Oktober 2013 bis Juli 2014 Lisa etwa 100 € monatlich als Taschengeld auf ihr Konto überwiesen, die Mobilfunkrechnungen von etwa 25 € bis 30 € monatlich bezahlt, und fallweise weitere Überweisungen von Kleinbeträgen auf das Konto von Lisa - zu Details siehe die Beilagen…
…364 Abs. 2 ABGB sowie ein Anspruch auf Ersatz der durch Immissionen verursachten Schäden entsprechend den Regeln von Verschulden und Rechtswidrigkeit nach dem Schadenersatzrecht zu. Dabei könnte ein Verschulden des Betreibers einer Mobilfunksendeanlage beispielsweise darin bestehen, dass er zulässige Grenzwerte überschreitet oder aber, dass ihm…
…2016-2018 können mit den erhaltenen Eingangsleistungen kaum in Einklang gebracht werden. Es ergibt sich daraus ein durchschnittlicher Rohaufschlag von lediglich 12%, der diametral zu den von der belangten Behörde eingeholten Auskünften bei inländischen Mobilfunknetzbetreibern von 342% steht. 2. Ein ausreichender Nachweis, dass die Discounts…
Als auffällig werteten die Gerichte auch von Beginn an rasant steigende Umsatzzahlen bei frisch gegründeten Unternehmen oder dem Handelsregister entnehmbare - erst kurz zuvor erfolgte - Branchenwechsel (zB von Textil- zum Mobilfunkhandel). Als fragwürdig gilt auch, wenn keine Reklamationen aktenkundig sind oder die Zahlung an den inländischen…