… 98 Anm 27). Nach § 98 Abs 1 Z 3 letzter Spiegelstrich EStG liegen Einkünfte aus Gewerbebetrieb bei beschränkt Steuerpflichtigen vor, wenn es sich um Einkünfte als Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen handelt. Somit unterliegen Einkünfte iSd § 98 Abs 1 Z 4 EStG dann nicht der beschränkten Steuerpflicht…
…selbständiger Tätigkeit als Schriftsteller, Vortragender, Künstler, Architekt, Sportler, Artist oder Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen, wobei es gleichgültig ist, an wen die Vergütungen für die genannten Tätigkeiten geleistet werden. … (2) 1. Der Abzugsteuer unterliegt der volle Betrag der Einnahmen (Betriebseinnahmen) oder Gewinnanteile. Vom Schuldner übernommene Abzugsteuer…
…im Inland, - aus der Gestellung von Arbeitskräften zur inländischen Arbeitsausübung und - aus der gewerblichen Tätigkeit als Sportler, Artist oder als Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen im Inland sind jedoch auch dann steuerpflichtig, wenn keine inländische Betriebsstätte unterhalten wird und kein ständiger Vertreter im Inland bestellt ist." Gemäß …
…Vortragender, Künstler, Architekt, Sportler, Artist oder Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen, wobei es gleichgültig ist, an wen die Vergütungen für die genannten Tätigkeiten geleistet werden. (...) (2) 1. Der Abzugsteuer unterliegt der volle Betrag der Einnahmen (Betriebseinnahmen) oder Gewinnanteile. Vom Schuldner übernommene Abzugsteuer unterliegt als weiterer Vorteil ebenfalls…
…2000/14/0165), sofern nicht die Künstleragentur selbst als Mitwirkende an der inländischen Unterhaltungsdarbietung anzusehen ist. Die Nachweispflicht der an die Künstler ausbezahlten Teilbeträge treffe dabei den Veranstalter. Da über den an die Künstler weitergeleiteten Betrag keine Aufzeichnungen vorhanden waren bzw. die vorhandenen Nachweise hinsichtlich…
…Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit bezeichnetem Bescheid vom 11.6.2018 hat die genannte Finanzstrafbehörde gegenüber BF gemäß § 25 Abs. 1 FinStrG eine Verwarnung ausgesprochen, da dieser im do. Finanzamtsbereich als Mitwirkender betreffend die zwischen GG, geb. am 19XX2, und GN1, geb…
…3 EStG 1988 Einkünfte aus der gewerblichen Tätigkeit, als Sportler, Artist oder als Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen im Inland der beschränkten Einkommensteuer. Diese Einkünfte sind auch dann steuerpflichtig, wenn keine inländische Betriebsstätte unterhalten wird. Die Doppelbesteuerungsabkommen mit den Ländern (vorwiegend: UNGARN) in denen die Tänzerinnen ansässig…
…Rs Litdana Rn 45). Wenn wie im gegenständlichen Fall anzunehmen ist, dass der Unternehmer selbst ein aktiver Mitwirkender eines Karusellbetruges ist, schließt das die von der Rechtsprechung des EuGH geforderte Gutgläubigkeit von vorne herein aus und ist ein so starkes Indiz für ein Wissen-Müssen…
…Tätigkeit als Schriftsteller, Vortragender, Künstler, Architekt, Sportler, Artist oder Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen die Einkommensteuer beschränkt Steuerpflichtiger durch Steuerabzug erhoben. Gemäß § 100 Abs. 4 EStG 1988 ist der Steuerabzug bei Einkünften iSd § 99 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 vom Schuldner in jenem Zeitpunkt, in dem…
…Tätigkeit als Schriftsteller, Vortragender, Künstler, Architekt, Sportler, Artist oder Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen die Einkommensteuer beschränkt Steuerpflichtiger durch Steuerabzug erhoben. Gemäß § 100 Abs. 4 EStG 1988 ist der Steuerabzug bei Einkünften iSd § 99 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 vom Schuldner in jenem Zeitpunkt, in dem…
…im Inland, - aus der Gestellung von Arbeitskräften zur inländischen Arbeitsausübung und - aus der gewerblichen Tätigkeit als Sportler, Artist oder als Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen im Inland sind jedoch auch dann steuerpflichtig, wenn keine inländische Betriebsstätte unterhalten wird und kein ständiger Vertreter im Inland bestellt ist. Gemäß …
…dem Bf Glauben schenken, dass dieser bei der Produktion "***Produktion 4***" im Jahr 2008 keine auftretende Rolle als Schauspieler in Österreich hatte. Internetrecherchen zu Folge scheint er zwar als Mitwirkender in Programmzetteln auf, jedoch bei den einzelnen Aufführungsterminen scheinen andere Schauspieler auf. Im Gegensatz dazu…
…des UGB entspreche, mangels Weisungsrechts auch keinen Einfluss mehr auf die Geschäftsführung der Komplementär GmbH und damit auch keinen Einfluss mehr auf die Geschäftsführung der ***1*** GmbH & Co KG ausüben habe können. Als Folge seiner Stellung als nicht mitwirkender, kapitalistischer Kommanditist im Sinne des § 23a…
…anderer Unternehmen beteiligt, um zu erreichen, dass sein Dienstgeber Mitwirkender an einem Kartell werden konnte. Dieser Entscheidung wird nur für den Zweck der Durchführung dieses Abgabenverfahrens die Sachverhaltsannahme zu Grunde gelegt, dass sich dieser für den Bf schlimmste denkmögliche Fall ereignet hat. Dies hat nicht…
…als Schriftsteller, Vortragender, Künstler, Architekt, Sportler, Artist oder Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen, wobei es gleichgültig ist, an wen die Vergütungen für die genannten Tätigkeiten geleistet werden, durch Steuerabzug erhoben (Abzugsteuer). Gemäß § 100 Abs 2 EStG 1988 ist Schuldner der Abzugsteuer der Empfänger der Einkünfte gemäß § 99…
…Inland, aus der Gestellung von Arbeitskräften zur inländischen Arbeitsausübung und aus der gewerblichen Tätigkeit als Sportler, Artist oder als Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen im Inland sind jedoch auch dann steuerpflichtig, wenn keine inländische Betriebsstätte unterhalten wird und kein ständiger Vertreter im Inland bestellt ist. 4. Einkünfte…
…im Inland, - aus der Gestellung von Arbeitskräften zur inländischen Arbeitsausübung und - aus der gewerblichen Tätigkeit als Sportler, Artist oder als Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen im Inland sind jedoch auch dann steuerpflichtig, wenn keine inländische Betriebsstätte unterhalten wird und kein ständiger Vertreter im Inland bestellt ist." Gemäß …
…im Inland, - aus der Gestellung von Arbeitskräften zur inländischen Arbeitsausübung und - aus der gewerblichen Tätigkeit als Sportler, Artist oder als Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen im Inland sind jedoch auch dann steuerpflichtig, wenn keine inländische Betriebsstätte unterhalten wird und kein ständiger Vertreter im Inland bestellt ist. Gemäß …
…im Inland, - aus der Gestellung von Arbeitskräften zur inländischen Arbeitsausübung und - aus der gewerblichen Tätigkeit als Sportler, Artist oder als Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen im Inland sind jedoch auch dann steuerpflichtig, wenn keine inländische Betriebsstätte unterhalten wird und kein ständiger Vertreter im Inland bestellt ist. Gemäß …
…Inland, aus der Gestellung von Arbeitskräften zur inländischen Arbeitsausübung und aus der gewerblichen Tätigkeit als Sportler, Artist oder als Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen im Inland sind jedoch auch dann steuerpflichtig, wenn keine inländische Betriebsstätte unterhalten wird und kein ständiger Vertreter im Inland bestellt ist. Z. 4…