…im Inland ausgeübter oder verwerteter Tätigkeit als Künstler oder Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen ist es gleichgültig, an wen die Vergütungen für die genannten Tätigkeiten geleistet werden. c. Für die Zurechnung der in § 100 Abs 1 EStG normierten Einbehaltung und Abfuhr der Abzugsteuer kommt es darauf an…
…Tätigkeit als Schriftsteller, Vortragender, Künstler, Architekt, Sportler, Artist oder Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen die Einkommensteuer beschränkt Steuerpflichtiger durch Steuerabzug erhoben. Gemäß § 100 Abs. 4 EStG 1988 ist der Steuerabzug bei Einkünften iSd § 99 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 vom Schuldner in jenem Zeitpunkt, in dem…
…Tätigkeit als Schriftsteller, Vortragender, Künstler, Architekt, Sportler, Artist oder Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen die Einkommensteuer beschränkt Steuerpflichtiger durch Steuerabzug erhoben. Gemäß § 100 Abs. 4 EStG 1988 ist der Steuerabzug bei Einkünften iSd § 99 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 vom Schuldner in jenem Zeitpunkt, in dem…
…Inland, aus der Gestellung von Arbeitskräften zur inländischen Arbeitsausübung und aus der gewerblichen Tätigkeit als Sportler, Artist oder als Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen im Inland sind jedoch auch dann steuerpflichtig, wenn keine inländische Betriebsstätte unterhalten wird und kein ständiger Vertreter im Inland bestellt ist. Betriebsstätte im…
…selbständiger Tätigkeit als Schriftsteller, Vortragender, Künstler, Architekt, Sportler, Artist oder Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen, wobei es gleichgültig ist, an wen die Vergütungen für die genannten Tätigkeiten geleistet werden. … (2) 1. Der Abzugsteuer unterliegt der volle Betrag der Einnahmen (Betriebseinnahmen) oder Gewinnanteile. Vom Schuldner übernommene Abzugsteuer…
…Inland, aus der Gestellung von Arbeitskräften zur inländischen Arbeitsausübung und aus der gewerblichen Tätigkeit als Sportler, Artist oder als Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen im Inland sind jedoch auch dann steuerpflichtig, wenn keine inländische Betriebsstätte unterhalten wird und kein ständiger Vertreter im Inland bestellt ist. 4. Einkünfte…
…im Inland, - aus der Gestellung von Arbeitskräften zur inländischen Arbeitsausübung und - aus der gewerblichen Tätigkeit als Sportler, Artist oder als Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen im Inland sind jedoch auch dann steuerpflichtig, wenn keine inländische Betriebsstätte unterhalten wird und kein ständiger Vertreter im Inland bestellt ist. 4…
…Artist oder Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen, wobei es gleichgültig ist, an wen die Vergütungen für die genannten Tätigkeiten geleistet werden. […] Z. 5. Bei Einkünften aus im Inland ausgeübter kaufmännischer oder technischer Beratung und bei Einkünften aus der Gestellung von Arbeitskräften zur inländischen Arbeitsausübung. […] (2…
…Einkünfte aus kaufmännischer und technischer Beratung im Inland, aus der Gestellung von Arbeitskräften zur inländischen Arbeitsausübung und aus der gewerblichen Tätigkeit als Sportler, Artist oder als Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen im Inland sind jedoch auch dann steuerpflichtig, wenn keine inländische Betriebsstätte unterhalten wird und kein ständiger…
…Tätigkeit („Abspielen der MPS-Titel und Bedienung der Tonanlage“) eine eigenschöpferische künstlerische Tätigkeit. Es liegen daher keine Einkünfte aus selbständiger Arbeit als Künstler im Sinne § 98 Z 2 EStG iVm § 22 EStG vor.“ Die erstgenannten Personen seien auch keine Mitwirkenden an Unterhaltungsdarbietungen: „Unterhaltung wird laut…
…oder Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen, wobei es gleichgültig ist, an wen die Vergütungen für die genannten Tätigkeiten geleistet werden. Das BFG hat erwogen Im Beschwerdefall ist von der Bf. unstrittig Abzugssteuer gem. § 98 Z 3 iVm § 99 Abs 1 Z 1 EStG 1988 einzubehalten und abzuführen…
…B.: Ungarn,...... ) ansässige und in Österreich gastierende Mitwirkende an einer Unterhaltungsdarbietung ist in Österreich auf Grundlage des Abkommens von der Einkommensteuer freizustellen. Die Steuerfreistellung in Österreich setzt allerdings die Vorlage einer von der im Ansässigkeitsstaat zuständigen Steuerverwaltung ausgestellten Ansässigkeitsbescheinigung voraus. Eine solche Ansässigkeitsbescheinigung (nicht eine…
…im Inland, - aus der Gestellung von Arbeitskräften zur inländischen Arbeitsausübung und - aus der gewerblichen Tätigkeit als Sportler, Artist oder als Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen im Inland sind jedoch auch dann steuerpflichtig, wenn keine inländische Betriebsstätte unterhalten wird und kein ständiger Vertreter im Inland bestellt ist." Gemäß …
…Vortragender, Künstler, Architekt, Sportler, Artist oder Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen, wobei es gleichgültig ist, an wen die Vergütungen für die genannten Tätigkeiten geleistet werden. (...) (2) 1. Der Abzugsteuer unterliegt der volle Betrag der Einnahmen (Betriebseinnahmen) oder Gewinnanteile. Vom Schuldner übernommene Abzugsteuer unterliegt als weiterer Vorteil ebenfalls…
…Künstler, Architekt, Sportler, Artist oder Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen, wobei es gleichgültig ist, an wen die Vergütungen für die genannten Tätigkeiten geleistet werden. [...]" § 70 EStG in der im Beschwerdefall maßgeblichen Fassung (BGBl I 2004/180) vor dem Budgetbegleitgesetz 2007 lautete auszugsweise: "(1) Beschränkt lohnsteuerpflichtig sind Arbeitnehmer…
…ständiger Vertreter bestellt ist. Einkünfte aus der gewerblichen Tätigkeit als Sportler, Artist oder als Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen im Inland sind jedoch auch dann steuerpflichtig, wenn keine inländische Betriebsstätte unterhalten wird und kein ständiger Vertreter im Inland bestellt ist. Gemäß § 99 Abs. 1 Z 1 EStG…
…das Entgelt auf einen inländischen und ausländischen Teil aufzuteilen (mit Verweis auf die Richtlinien der Finanzverwaltung (EStR 7916 mit Beispiel)) (vgl Marschner in Jakom EStG, 17. Aufl. (2024), § 98, II. Einkunftsarten iRd beschränkten Steuerpflicht Rz 29). Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen ist nach Auffassung der Finanzverwaltung jeder…
…als Schriftsteller, Vortragender, Künstler, Architekt, Sportler, Artist oder Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen, wobei es gleichgültig ist, an wen die Vergütungen für die genannten Tätigkeiten geleistet werden, durch Steuerabzug erhoben (Abzugsteuer). Gemäß § 100 Abs 2 EStG 1988 ist Schuldner der Abzugsteuer der Empfänger der Einkünfte gemäß § 99…
…im Inland, - aus der Gestellung von Arbeitskräften zur inländischen Arbeitsausübung und - aus der gewerblichen Tätigkeit als Sportler, Artist oder als Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen im Inland sind jedoch auch dann steuerpflichtig, wenn keine inländische Betriebsstätte unterhalten wird und kein ständiger Vertreter im Inland bestellt ist. Gemäß …
…im Inland, - aus der Gestellung von Arbeitskräften zur inländischen Arbeitsausübung und - aus der gewerblichen Tätigkeit als Sportler, Artist oder als Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen im Inland sind jedoch auch dann steuerpflichtig, wenn keine inländische Betriebsstätte unterhalten wird und kein ständiger Vertreter im Inland bestellt ist. Gemäß …