…nicht aufgrund anderer Nachweise davon überzeugen, dass das Arbeitszimmer für mehr als die Hälfte der Übersetzungsarbeiten benutzt wurde. Das im Wohnungsverband gelegene streitgegenständliche Arbeitszimmer bildet nach Ansicht des Bundesfinanzgerichts nicht den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit der Beschwerdeführerin. Damit im Zusammenhang stehende Ausgaben…
…mangels Mittelpunkts der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit nicht berücksichtigt (ausgenommen Telefonkosten). Dagegen richten sich die rechtzeitig eingebrachten Beschwerden, denen teilweise stattgegeben wurde.“ Die Begründung des Einkommensteuerbescheides 2004 lautet wie folgt: „Die Kosten für Wirtschaftsmagazine gehören zu den nicht als Werbungskosten anzuerkennenden Aufwendungen der privaten…
…2006, 2002/13/0106). Diese Kriterien gelten für den betrieblichen und für den außerbetrieblichen Bereich gleichermaßen (VwGH 17.9.1997, 93/13/0033). Die Prüfung, ob ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit im Sinne des § 20 Abs. 1…
…dann, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen bildet. Ein Arbeitszimmer liegt dann "im Wohnungsverband", wenn es einen Teil der Wohnung oder eines Eigenheimes darstellt und über einen gemeinsamen Eingang mit den Wohnräumlichkeiten verfügt (VwGH 29.07.2010, 2006…
…lit b UStG 1944 und berechtigten daher nicht zum Vorsteuerabzug. Die geltend gemachten Aufwendungen für ein Arbeitszimmer wurden nicht anerkannt, da es sich bei dem Arbeitszimmer nicht um den Mittelpunkt der gesamten beruflichen oder betrieblichen Tätigkeit handelte. Der Mittelpunkt der unterrichtenden Tätigkeit liege am Unterrichtsort…
…gelegenes Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen, sind die darauf entfallenden Aufwendungen und Ausgaben einschließlich der Kosten seiner Einrichtung abzugsfähig. Vor diesem Hintergrund ist eine Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nur dann zu bejahen, wenn der dazu bestimmte…
…da es sich bei der Wohnung und dem Büro um eine wirtschaftliche Einheit handle. Die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer seien nur dann als Werbungskosten abzugsfähig, wenn es den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bilde. Der Mittelpunkt einer Tätigkeit sei nach ihrem materiellen…
…und für dessen Einrichtung gemäß § 20 Abs 1 Z 2 lit. d EStG 1988 nicht abgezogen worden seien. Bilde ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen bzw. beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen, seien die darauf entfallenden Ausgaben nur dann abzugsfähig, wenn ein beruflich…
…den "Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit" des Beschwerdeführers dar. Im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung steht dem Beschwerdeführer deshalb für das Arbeitszimmer kein Werbungskostenabzug zu. Zu einer allfälligen Home-Office Pauschale nach § 16 Abs. 1 Z. 7a lit. b EStG 1988 konnte der…
…ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer und dessen Einrichtung sowie für Einrichtungsgegenstände der Wohnung nicht abgezogen werden. Bildet ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen, sind die darauf entfallenden Aufwendungen und Ausgaben einschließlich der Kosten seiner Einrichtung abzugsfähig…
…Physiotherapeutin in der Behandlung der Patienten in einer Praxis liegt. Das im Wohnungsverband gelegene Arbeitszimmer wird nicht zwangsläufig zum Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit, wenn das Arbeitszimmer lediglich zur Aufbewahrung von Unterlagen und Erledigung von Verwaltungsagenden in Zusammenhang mit einer außerhalb der Wohnung…
…Arbeitszimmer und dessen Einrichtung sowie für Einrichtungsgegenstände der Wohnung. Bildet ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen, sind die darauf entfallenden Aufwendungen und Ausgaben einschließlich der Kosten seiner Einrichtung abzugsfähig. Für die Bestimmung des Mittelpunktes einer Tätigkeit…
…Arbeitszimmer und dessen Einrichtung sowie für Einrichtungsgegenstände der Wohnung nicht abgezogen werden. Bildet ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen, sind die darauf entfallenden Aufwendungen und Ausgaben einschließlich der Kosten seiner Einrichtung abzugsfähig. 2. Nach der hg…
…ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer und dessen Einrichtung sowie für Einrichtungsgegenstände der Wohnung nicht abgezogen werden. Bildet ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen, sind die darauf entfallenden Aufwendungen und Ausgaben einschließlich der Kosten seiner Einrichtung abzugsfähig…
…habe daher die Vortragstätigkeit und somit die Vermittlung von Wissen ausschließlich in seinem privaten Arbeitszimmer stattfinden müssen, woraus sich auch dessen Notwendigkeit ergebe. Der Mittelpunkt seiner gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit als Vortragender sei aufgrund der Corona-Pandemie auf das häusliche Arbeitszimmer übergegangen. Im Zuge…
…werden, wenn das Arbeitszimmer Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit ist. Erforderlich ist eine entsprechende Auslastung des Raumes. Verfügt die Abgabepflichtige über ein jederzeit zugängliches Arbeitszimmer an der Arbeitsstätte (dies wurde nie bestritten) steht dies der Notwendigkeit eines häuslichen Arbeitszimmers entgegen (2001/15/0197)…
…Voraussetzungen für ein beruflich veranlasstes Arbeitszimmer nach § 20 Abs. 1 Z 2 lit. d EStG 1988 (zweiter Satz: "Bildet ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen, sind die darauf entfallenden Aufwendungen und Ausgaben einschließlich der Kosten seiner…
…im Wohnungsverband gelegenes (das heißt häusliches) Arbeitszimmer samt dessen Einrichtung kraft Gesetzes nur abgezogen werden können, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt "der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit" bildet, und der Mittelpunkt der Tätigkeit der Bf. im Jahr 2013 außerhalb des in Rede stehenden Büroraums war…
…Abs. 5 und § 16 Abs. 1 Z 9 nicht abzugsfähig sind. d) Aufwendungen oder Ausgaben für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer und dessen Einrichtung sowie für Einrichtungsgegenstände der Wohnung. Bildet ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen…
…oder Ausgaben für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer und dessen Einrichtung sowie für Einrichtungsgegenstände der Wohnung. Bildet ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen, sind die darauf entfallenden Aufwendungen und Ausgaben einschließlich der Kosten seiner Einrichtung abzugsfähig. …