… 22 Abs. 2 UStG 1994 ist für Getränke, die innerhalb der Betriebsräume einschließlich der Gastgärten (Buschenschank) ausgeschenkt werden, die Zusatzsteuer zu entrichten. Laut Auszug aus dem Zentralen Gewerberegister hat die Abgabenpflichtige zwischen 2001 und 2010 eine Buschenschank in der Gemeinde H***** angemeldet. Nach Mitteilung der…
…dass Umsätze aus Land- und Forstwirtschaft mit einem Steuersatz von 10 % regelbesteuert werden sollen. Das Finanzamt habe in den Jahren 2009 und 2010 auch ohne Vorliegen eines formellen Antrages nach § 22 Abs. 6 UStG veranlagt. Ein Abgehen von dieser Praxis und zwar mit der Begründung…
…schriftliche Einreichung hiefür ist vom Beschwerdeführer zu führen. Der Beschwerdeführer konnte keinen schriftlichen Nachweis - weder eine Aufgabebestätigung bei der Post noch einen Eingangsstempel des Finanzamtes - darüber vorlegen, dass er im Jahr 2012 eine Erklärung gemäß § 22 Abs 6 UStG 1994 gegenüber dem Finanzamt abgegeben hat…
…Mitteilung gemäß § 22 Abs. 6 UStG wirksam auf die pauschale Umsatzbesteuerung verzichten. Ein Verzicht gemäß § 6 Abs. 3 UStG reicht dafür nicht aus. Demnach kommt für den Bf für die Streitjahre 2002, 2003 und 2004 nur eine Besteuerung der Umsätze nach der Bestimmung des § 22…
…seiner Umsätze nach den allgemeinen Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes vornehmen zu wollen und gemäß § 22 Abs. 6 UStG 1994 auf die Anwendung der Pauschalierung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe zu verzichten. Gleichzeitig verzichtete der Bf ab dem Kalenderjahr 2010 gemäß § 6 Abs. 3 UStG 1994 auf…
…beschwerdeführende Gesellschaft ist nach dem Wortlaut des § 22 UStG 1994 zur Anwendung der umsatzsteuerlichen Pauschalbesteuerung für Land- und Forstwirte im Beschwerdezeitraum berechtigt. Sie hat nicht gemäß § 22 Abs. 6 UStG 1994 zur Regelbesteuerung optiert. Keine über den Wortlaut hinausgehende Auslegung von § 22 UStG 1994 In…
…beschwerdeführende Gesellschaft ist nach dem Wortlaut des § 22 UStG 1994 zur Anwendung der umsatzsteuerlichen Pauschalbesteuerung für Land- und Forstwirte im Beschwerdezeitraum berechtigt. Sie hat nicht gemäß § 22 Abs. 6 UStG 1994 zur Regelbesteuerung optiert. Keine über den Wortlaut hinausgehende Auslegung von § 22 UStG 1994 In…
…Der Beschwerdeführer ist nach dem Wortlaut des § 22 UStG 1994 zur Anwendung der umsatzsteuerlichen Pauschalbesteuerung für Land- und Forstwirte im Beschwerdezeitraum berechtigt. Er hat nicht gemäß § 22 Abs. 6 UStG 1994 zur Regelbesteuerung optiert. Keine über den Wortlaut hinausgehende Auslegung von § 22 UStG 1994 In…
…beschwerdeführende Gesellschaft ist nach dem Wortlaut des § 22 UStG 1994 zur Anwendung der umsatzsteuerlichen Pauschalbesteuerung für Land- und Forstwirte im Beschwerdezeitraum berechtigt. Sie hat nicht gemäß § 22 Abs. 6 UStG 1994 zur Regelbesteuerung optiert. Keine über den Wortlaut hinausgehende Auslegung von § 22 UStG 1994 In…
…beschwerdeführende Gesellschaft ist nach dem Wortlaut des § 22 UStG 1994 zur Anwendung der umsatzsteuerlichen Pauschalbesteuerung für Land- und Forstwirte im Beschwerdezeitraum berechtigt. Sie hat nicht gemäß § 22 Abs. 6 UStG 1994 zur Regelbesteuerung optiert. Keine über den Wortlaut hinausgehende Auslegung von § 22 UStG 1994 In…
…beschwerdeführende Gesellschaft ist nach dem Wortlaut des § 22 UStG 1994 zur Anwendung der umsatzsteuerlichen Pauschalbesteuerung für Land- und Forstwirte im Beschwerdezeitraum berechtigt. Sie hat nicht gemäß § 22 Abs. 6 UStG 1994 zur Regelbesteuerung optiert. Keine über den Wortlaut hinausgehende Auslegung von § 22 UStG 1994 In…
…beschwerdeführende Gesellschaft ist nach dem Wortlaut des § 22 UStG 1994 zur Anwendung der umsatzsteuerlichen Pauschalbesteuerung für Land- und Forstwirte im Beschwerdezeitraum berechtigt. Sie hat nicht gemäß § 22 Abs. 6 UStG 1994 zur Regelbesteuerung optiert. Keine über den Wortlaut hinausgehende Auslegung von § 22 UStG 1994 In…
…beschwerdeführende Gesellschaft ist nach dem Wortlaut des § 22 UStG 1994 zur Anwendung der umsatzsteuerlichen Pauschalbesteuerung für Land- und Forstwirte im Beschwerdezeitraum berechtigt. Sie hat nicht gemäß § 22 Abs. 6 UStG 1994 zur Regelbesteuerung optiert. Keine über den Wortlaut hinausgehende Auslegung von § 22 UStG 1994 In…
…beschwerdeführende Gesellschaft ist nach dem Wortlaut des § 22 UStG 1994 zur Anwendung der umsatzsteuerlichen Pauschalbesteuerung für Land- und Forstwirte im Beschwerdezeitraum berechtigt. Sie hat nicht gemäß § 22 Abs. 6 UStG 1994 zur Regelbesteuerung optiert. Keine über den Wortlaut hinausgehende Auslegung von § 22 UStG 1994 In…
…beschwerdeführende Gesellschaft ist nach dem Wortlaut des § 22 UStG 1994 zur Anwendung der umsatzsteuerlichen Pauschalbesteuerung für Land- und Forstwirte im Beschwerdezeitraum berechtigt. Sie hat nicht gemäß § 22 Abs. 6 UStG 1994 zur Regelbesteuerung optiert. Keine über den Wortlaut hinausgehende Auslegung von § 22 UStG 1994 In…
…beschwerdeführende Gesellschaft ist nach dem Wortlaut des § 22 UStG 1994 zur Anwendung der umsatzsteuerlichen Pauschalbesteuerung für Land- und Forstwirte im Beschwerdezeitraum berechtigt. Sie hat nicht gemäß § 22 Abs. 6 UStG 1994 zur Regelbesteuerung optiert. Keine über den Wortlaut hinausgehende Auslegung von § 22 UStG 1994 In…
…beschwerdeführende Gesellschaft ist nach dem Wortlaut des § 22 UStG 1994 zur Anwendung der umsatzsteuerlichen Pauschalbesteuerung für Land- und Forstwirte im Beschwerdezeitraum berechtigt. Sie hat nicht gemäß § 22 Abs. 6 UStG 1994 zur Regelbesteuerung optiert. Keine über den Wortlaut hinausgehende Auslegung von § 22 UStG 1994 In…
…bestehe gemäß § 6 UStG 1994 keine Umsatzsteuerpflicht. Vorläufige Bescheide Die Umsatzsteuer wurde gegenüber dem Bf zunächst wie folgt gemäß § 200 Abs. 1 BAO vorläufig festgesetzt, da der Umfang der Abgabepflicht von den Ergebnissen des noch nicht beendeten Rechtsmittelverfahrens abhängig sei: 2006: Bescheid vom 29. 1…
…Beschwerdeführerin und Ehegattin des zustellbevollmächtigten Ehegatten und dem anderen Gesellschafter der Beschwerdeführerin verweigert worden ist, und die RSb-Briefe vom Zusteller an der Abgabestelle zurückgelassen worden sind. Nach § 22 Abs. 2 ZustG hat der Übernehmer des Dokuments die Übernahme auf dem Zustellnachweis durch seine Unterschrift…
…Hingegen hat der Bf bei der Umsatzsteuer gemäß § 22 Abs. 6 UStG 1994 zur Regelbesteuerung optiert. Im Beschwerdezeitraum wurden Umsatzsteuergutschriften infolge Umsatzsteuervoranmeldungen und Umsatzsteuerjahresbescheiden von 14.110,13 € (2011), 14.501,17 € (2012) und von 4.520,49 € (2013) auf dem Abgabenkonto…