IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, Wohnanschrift, vertreten durch NameSteuerberater, gegen die Bescheide des Finanzamtes vom 22. Februar 2011 betreffend Einkommensteuer 2005, 2006 und 2007 nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 1. September 2016, zu Recht…
10. Zurechnungssubjekt von Einkünften ist derjenige, der aus der Tätigkeit das Unternehmerrisiko trägt, der also die Möglichkeit besitzt, die sich ihm bietenden Marktchancen auszunützen, Leistungen zu erbringen oder zu verweigern. Die rechtliche Gestaltung ist dabei nur maßgebend, wenn sich in wirtschaftlicher Betrachtungsweise nichts anderes ergibt…
…2007." Anm. des Richters: "Es wird eine vorläufige Korrekturberechnung der Betriebsausgaben anhand dieser Blätter vorgenommen, woraus sich für alle 3 Streitjahre, unter Eliminierung des Pauschales für Steuerberatertätigkeit und Ansatz der in der Tabelle verzeichneten noch nicht berücksichtigten Betriebsausgaben (Mitarbeiterstunden, Gemeinkosten), anstelle des Betrages, der zunächst…
…dass D. um zumindest 40% mehr Mitarbeiterstunden verrechnete, als ihre Dienstnehmer tatsächlich geleistet hatten. Dennoch bezahlte der Viertangeklagte im Zeitraum von Jänner 2013 bis März 2013 vom Firmenkonto der KG in acht Angriffen jeweils den vollen Rechnungsbetrag von insgesamt 32.698,05 Euro an D…
…für ihn nicht nachvollziehbar oder einleuchtend gewesen und er bedauere sich dabei geirrt zu haben. Wie er es verstanden habe, hätte er anstelle der Telefonrechnungen die Mitarbeiterstunden der Kinder als Aufwand bezahlen sollen. Bezüglich Arbeitskleidung könne es sein, dass es sich ausdrücklich um Barbelege handle…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden ***Senatsvorsitzender***, die Richterin ***Ri*** sowie die fachkundigen Laienrichter ***LRi-1*** und ***LRi-2*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch Baumgartner & Grienschgl GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Elisabethstraße 40, 8010 Graz, über die Beschwerde vom…