…auch der zeitliche Ablauf nunmehr keinen Zweifel an den Vermietungsabsichten begründet, der Missbrauchsverdacht ausgeräumt werden konnte und auch die unternehmerische Nutzung vorliegt, war der Beschwerde stattzugeben und die angefochtenen Bescheide insofern abzuändern als der geltend gemachte Vorsteuerabzug zu gewähren und im Jahr 2009 der erklärte…
…höheres Potential für eine Teilwertabschreibung gegeben. Insofern kann sich aus diesem Umstand auch kein Missbrauchsverdacht ergeben. Der Beschwerde war daher Folge zu geben und der angefochtene Bescheid ersatzlos aufzuheben. Revisionszulassung Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer…
…A-AG zwischenzuschalten. Mit Hilfe dieser indirekten Beteiligung sollte ihre Eigenschaft als die wahrhaft wirtschaftlich Berechtigten verschleiert werden. Nach Ansicht des FA führe diese Form der Zwischenschaltung eines in Liechtenstein errichteten Rechtsvehikels als Gesellschafterin der A-AG zu einem begründeten Missbrauchsverdacht im Sinne des § 22…
…eine Vielzahl von Wohnungen in diesem Haus vermietet worden seien. Sie ergänzte, es könne sich bei dem Missbrauchsverdacht lediglich um Missbrauch im umsatzsteuerlichen Sinn handeln, weil es im einkommensteuerlichen Sinne zu keiner Nachforderung gekommen sei. In diesem Zusammenhang werde auf die Rechtsprechung des EuGHs und…
…Englisch, Europäisches Steuerrecht, 2. Auflage 2020, Rz 14.3). 5. Zur Frage des Missbrauchsverdachts allgemein: a. EuGH 26.2.2019, C-116/16, Rs "T Danmark und Y Denmark": Aus dem Grundsatz, dass man sich nicht betrügerisch oder missbräuchlich auf das Unionsrecht berufen kann, folgt…
…mindestens 10% am Stammkapital. Die Kapitalerträge resultieren aus Dividenden. b. Besondere Voraussetzung Substanznachweis gemäß § 2 Z 1 KESt-VO: (1) Der Missbrauchsverdacht nach § 1 der VO BGBl. 56/1995 kann durch schriftliche Erklärungen bezüglich einer über die Vermögensverwaltung hinausgehenden Betätigung, die Beschäftigung von Arbeitskräften und…
…und zwar der Gegenleistung für eine Anteilsverschiebung, die erst nach Gründung der OG erfolgte - gewählt, weshalb ein steuerlicher Missbrauchsverdacht nicht im Raum steht und idF nicht weiter zu behandeln ist. Es war aus den angeführten Gründen spruchgemäß zu entscheiden Eine Revision an den…
…Beteiligungserträge gem. § 10 Abs. 1 Z 7 KStG 1988 aus internationalen Schachtelbeteiligungen iSd § 10 Abs. 2 KStG 1988 von der österreichischen Körperschaftsteuer befreit, sofern kein Missbrauchsverdacht gem. § 10 Abs. 4 KStG 1988 besteht. 3.6.1. Details Die Definition "internationale Schachtelbeteiligung" iSd § 10 Abs. 2…
…Vielmehr zeigt der Sachverhalt, dass es einen genuinen Bezug zu Luxemburg gibt mit lokalen Mitarbeitern und Büroräumlichkeiten. Für einen Missbrauchsverdacht besteht somit kein Raum, weshalb die Beschwerdeführerin das Zurechnungsobjekt der Dividende der L AG und zur Vollentlastung österreichischer Quellensteuer, die mit dem angefochtenen Bescheid abgewiesen…
…so ist dazu auszuführen, dass diese Bestimmungen, die nunmehr die materiell-rechtliche Anknüpfung auf bestimmte definierte Fälle mit Missbrauchsverdacht beschränken, auf den gegenständlichen Berufungsfall keine Anwendung finden. V Abschließendes Auch im Hinblick auf die RS Stauffer bleibt keine andere Schlussfolgerung übrig, als von einer EU…
…Diesbezüglich hat das BFG im zitierten Beschluss ausgeführt, dass es nicht nachvollziehbar ist, „warum der Gesetzgeber einen derartigen Missbrauchsverdacht lediglich im außerbetrieblichen Bereich vermute". Auch im gegenständlichen Fall lässt sich nicht nachvollziehen, warum lediglich Selbstanzeigen iZm Privatkonten einer Abgabenerhöhung unterliegen und Selbstanzeigen iZm betrieblichen Konten…
…Diesbezüglich hat das BFG im zitierten Beschluss ausgeführt, dass es nicht nachvollziehbar ist, „warum der Gesetzgeber einen derartigen Missbrauchsverdacht lediglich im außerbetrieblichen Bereich vermute". Auch im gegenständlichen Fall lässt sich nicht nachvollziehen, warum lediglich Selbstanzeigen iZm Privatkonten einer Abgabenerhöhung unterliegen und Selbstanzeigen iZm betrieblichen Konten…
…der Luft gegriffen, dass österreichische Banken Modelle entwickeln würden, die Depotkosten in Transaktionskosten „umwidmen“ würden. Andererseits erscheine es darüber hinaus nicht nachvollziehbar, warum der Gesetzgeber einen derartigen Missbrauchsverdacht lediglich im außerbetrieblichen Bereich vermute. Wie oben ausgeführt, wenngleich zwar in der Realität unwahrscheinlich, wäre eine theoretische…
…steuerliche Vertreterin der Bf. begehrte dagegen, der Beschwerde zur Gänze Folge zu geben, zumal auch kein Missbrauchsverdacht vorliege. Letzteres räumte auch die Finanzamtsvertreterin ein, die abschließend auch noch die Endgültigerklärung der Umsatzsteuerbescheide für 2008 und 2009 beantragte. Letzterem setzte die Vertretung der Bf. nichts entgegen.…
…in seinen Eingaben zitierten Entscheidungen des Unabhängigen Finanzsenats lagen Sachverhalte zugrunde, die mit dem gegenständlichen nicht zu vergleichen sind (UFS 23.3.2010, RV/02148-W/10: Heimunterbringung wegen Missbrauchsverdachts, gemeinsame Aufenthalte von Eltern und Kindern im Monatsschnitt von rund 12,5 Stunden; UFS 21…
…Zinsenabzugs für konzerninterne Beteiligungserwerbe kritisiert, da es sich bei konzerninternen Beteiligungserwerben nicht generell um Steuerumgehungsmodelle handelt“ (Wolf/Kauba, Neues Zinsenabzugsverbot verfassungswidrig?‚ Schlagartiger Eingriff, Unwiderlegbarkeit des Missbrauchsverdachtes, SWK 2011/14 S 704; Marchgraber, Die Einschränkung des Fremdkapitalzinsabzuges bei konzerninternen Beteiligungserwerben auf dem Prüfstand, SWK 2011/14…
3. Das Überschreiten der räumlichen, sachlichen und zeitlichen Grenzen der Hausdurchsuchungsanordnung sei nach der (nicht einheitlichen) Rechtsprechung nicht als Akt unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehl- und Zwangsgewalt anfechtbar, sondern im Rahmen der Beschwerde gegen die Durchsuchungsanordnung selbst. Sowohl bei der Durchsuchung, als auch bei der Beschlagnahme wären…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Gerhard Groschedl in der Finanzstrafsache gegen Frau ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Thomas Hofer-Zeni, Landstraßer Hauptstraße 82/11, 1030 Wien, wegen des Verdachts des Finanzvergehens des Schmuggels gemäß § 35 Abs. 1 lit…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch seinen Richter Dr. Alexander Hajicek über die Beschwerde vom 22.4.2014 des zwischenzeitig verstorbenen H**** R**** sen., StNr **-***/****, zuletzt [Adresse], nunmehr der Verlassenschaft nach H**** R**** sen., vertreten durch Mag. Xe**** No****, öffentliche Notarin, [Adresse], als…
Dass dabei dann Zweifel auftreten ist mehr als logisch. Bezeichnend ist auch nachstehende Anmerkung im Schreiben der Behörde vom 15.7.2019: ,Falls es sich bei den in der Liste angeführten Daten um unrichtige Daten ihrer Ansicht handelt, werden sie gebeten dies mitzuteilen. Ebenso bei…