Zur von der belangten Behörde ins Treffen geführten Mischverwendung von Arbeitnehmern auf den beiden hier gegenständlichen Baustellen wird zunächst allgemein darauf hingewiesen, dass das Einkommensteuerrecht zwischen der Ausübung mehrerer (gleichrangiger) Tätigkeiten und der Ausübung von Nebentätigkeiten unterscheidet. Nur voneinander unabhängige, abgrenzbare Tätigkeiten sind einkommensteuerlich getrennt…
…Aufwendungen, die nicht den Kernbereich der Lebensführung betreffen, können bei Mischverwendung im Ausmaß des beruflichen Nutzungsanteiles berücksichtigt werden, der allenfalls im Schätzungsweg festzulegen ist. Ohne klare Quantifizierbarkeit des beruflichen Nutzungsanteiles ist die Abgabenbehörde jedoch nicht zu einer Schätzung anteiliger Kosten verpflichtet (VwGH 27.1.2011…
…Aufwendungen, die nicht den Kernbereich der Lebensführung betreffen, können bei Mischverwendung im Ausmaß des beruflichen Nutzungsanteiles berücksichtigt werden, der allenfalls im Schätzungsweg festzulegen ist. Ohne klare Quantifizierbarkeit des beruflichen Nutzungsanteiles ist die Abgabenbehörde jedoch nicht zu einer Schätzung anteiliger Kosten verpflichtet (VwGH 27.1.2011…
…im Wesentlichen folgende Themenkreise betrafen: Gewährleistung der ***Y***, Vertragsverhältnisse mit den Bauherren, faktische Einflussnahme der Poliere der ***Bf-GmbH*** auf die Arbeiter der ***Y*** sowie Mischverwendung von Arbeitern. Überdies wurde die ***Bf-GmbH*** dazu aufgefordert, die bereits im Akt befindlichen Vertragsunterlagen (betreffend das Vertragsverhältnis der **…
…allem dann nicht, wenn durch die Art der Tätigkeit eine Abgrenzung der in Mischverwendung von Stammarbeiten und ausländischen Arbeitskräften der im Betrieb der Bf zu erstellenden Arbeitsergebnisse nicht möglich ist. Die organisatorische Eingliederung in den Betrieb der Bf zeigt sich vor allem darin, dass die…
…Die Nutzung der Autos wäre 2 Monate und für das andere Fahrzeug 7 Monate. Unter Berücksichtigung der Mischverwendung seien die Autos fast zu 100 % als Miet- und Vorführwagen genutzt worden. Es werde beantragt, die Vorsteuer für den Leasingzeitraum zu gewähren. Würde die Beschwerde vorgelegt werden…
…in das als privat gekennzeichnete WC zu gehen, wenn unmittelbar an die Küche angrenzend ein weiteres WC liegt. Daher wird - wie seitens des Berichterstatters am 1.4.2025 vorgetragen - von einer Mischverwendung dieser Toilette ausgegangen. Der Rüge der Bf, es gebe somit kein betriebliches WC…
…der Amtspartei: Die Amtspartei weist darauf hin, dass diese Mischverwendung entgegen der beantragten Beschäftigungsbewilligung verwaltungsrechtlich strafbar ist. 3.) Frage des Vorsitzenden/der Berichterstatterin: An die Amtspartei: In der Stellungnahme des Prüfers zur Berufung wird zum Vorwurf, dass der GF nicht zur Beschäftigungsdauer der Dienstnehmer befragt…
…der Amtspartei: Die Amtspartei weist darauf hin, dass diese Mischverwendung entgegen der beantragten Beschäftigungsbewilligung verwaltungsrechtlich strafbar ist. 3.) Frage des Vorsitzenden/der Berichterstatterin: An die Amtspartei: In der Stellungnahme des Prüfers zur Berufung wird zum Vorwurf, dass der GF nicht zur Beschäftigungsdauer der Dienstnehmer befragt…
…wolle. Weiters habe der Bf dem Finanzamt mitgeteilt, dass bis zur Scheidung die beiden Zimmer im Obergeschoß von den Kindern bewohnt gewesen seien bzw es eine Mischverwendung für den Stiefsohn und Mitarbeiter der GmbH gegeben habe. Ab der Scheidung konnten die Mitarbeiter das Haus bei…
…und insofern, durch die (nach dem Ausmaß) als geringfügig einzustufende berufliche (Mit-)Nutzung, eine Mischverwendung vorliegt. Für derartige Fälle gemischter Aufwendungen aus dem Bereich der privaten Lebensführung des Stpfl ergibt sich aus § 20 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 ein letztlich auf Gründe der allgemeinen…
…ein „lebenswichtiges“ Hilfsmittel, welches natürlich nur mit den dazugehörigen Batterien funktioniert. Eine Mischverwendung (wie zum Beispiel beim Internetanschluss) ist hier nicht zu erkennen. Es ist ein Hilfsmittel welches in unmittelbarem Zusammenhang mit der Behinderung des Beschwerdeführers zu sehen ist (119,80 Euro; 14,90 Euro…