IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. R. in der Beschwerdesache A., A-Straße 1, 2XXX A-Stadt, vertreten durch Rothenbuchner & Partner Wirtschaftstreuhand GmbH, 1040 Wien, Schwindgasse 4/7, gegen I) die mit der Beschwerde vom 15.06.2011 angefochtenen vorläufigen…
…den Vermieter zur Einholung von derartigen Informationen ermächtigen oder solche „Empfehlungsschreiben“ selbst vorlegen. Aufgrund der Aktenlage sprachen die Leerstehungszeiten des sanierten A-Hauses für die Außerachtlassung der gebotenen Sorgfalt des Bf. bei der Mieterprüfung, die jedem einzelnen der mit den Mietinteressenten abgeschlossenen Verträge vorausgegangen war…
…festzustellen, dass den Angaben der Bf zufolge mit Vermittlungsauftrag vom 13.4.2009 eine Maklerin mit der Suche von geeigneten Mietinteressenten für die Wohnung "im DG" beauftragt worden sei und Besichtigungsscheine ausgestellt worden seien. Bei einer sorgfältigen Mieterprüfung sollte der Mietinteressent persönliche Daten (Name, Anschrift…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch seinen Richter Dr. Alexander Hajicek über die Beschwerde (vormals Berufung) des DI H**** E****, [Adresse], StNr **_***/****, vertreten durch Keber & Keber Steuerberatungs-GmbH, 1010 Wien, Börsegasse 9/2, vom 6.7.2010 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien…
Die belangte Behörde beantragte im Vorlagebericht vom 29.9.2010, eingelangt am 1.10.2010, die Abweisung der Beschwerden betreffend die Bescheide des Finanzamtes Linz vom 15. 4. 2010, 19. 4. 2010 und 20.4.2010, betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich der Umsatzsteuer 2005, 2006…
Dem ist entgegenzuhalten, dass das Baurecht gemäß § 1 Abs. 1 BauRG das dingliche, veräußerliche und vererbliche Recht darstellt, auf oder unter der Bodenfläche ein Bauwerk zu haben. Das Baurecht selbst stellt keine Sache, sondern ein dingliches Recht sui generis dar. Von seinem Inhalt her ist…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Erwin Luggauer und die weiteren Senatsmitglieder Mag.a Ingrid Enengel, Mag. Herwig Draxler und Joachim Rinösl in der Beschwerdesache Bf., Adresse1, vertreten durch X-GmbH, Adresse1, über die Beschwerde vom 14.07.2011 gegen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke über die Beschwerde der Miteigentümergemeinschaft ***1*** ***2*** und ***19*** ***14*** ***39***, ***3***, ***4***, vertreten durch Dr. Peter Stempfer, Wirtschaftstreuhänder, Steuerberater, 5061 Elsbethen, Stanzingstraße 7/1, vom 9. Oktober 2017 gegen die Bescheide…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin MMag. Elisabeth Brunner über die Beschwerde der E***M*** und Mitbesitzer, Xstraße***NÖ***, gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 9.5.2017 betreffend die Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache des BF vertreten durch V gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 15. April 2009 betreffend Feststellung des Einheitswertes zum 1. Jänner 2008 (Wertfortschreibung gemäß § 21 Abs…
In der Gebührenmaske ist lediglich ein Mietvertrag vom 1.1.1996 angeführt. Dr.NN wird den Mietvertrag für Top 10 suchen. (Auch) dieser Mietvertrag wurde im Prüfungsverlauf nicht vorgelegt. Im diesbezüglichen Aktenvermerk vom 16.04.2012 ist zu lesen: "Der alte MV ist leider verloren…
Gemäß § 279 Abs. 1 2. Satz BAO ist das Verwaltungsgericht berechtigt, sowohl im Spruch als auch hinsichtlich der Begründung ihre Anschauung an die Stelle jener der Abgabenbehörde zu setzen und demgemäß den angefochtenen Bescheid nach jeder Richtung abzuändern, aufzuheben oder die Beschwerde als unbegründet abzuweisen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch Mag. Werner Obermüller, Maderspergerstrasse 22 A, 4020 Linz , über die Beschwerde vom 21.03.2013 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glückspiel zu ErfNr.: xxx…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache BF, über die Beschwerde gegen den Einheitswertbescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 30. August 2010, betreffend Feststellungsbescheid (Artfortschreibung gem. § 21 Abs. 1 Z 2 BewG 1955 zum 1…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter *** Mag. R. *** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Halbwachs Schmitt & Partner Steuerberatung GmbH, Mariahilfer Straße 126 Tür 24, 1070 Wien, über die Beschwerde vom 12. September 2019 gegen die Bescheide des Finanzamtes ***1…
Leicht verständlich wird dieser Gedankengang, wenn man einen Verkauf bzw. eine Übergabe an Dritte fingiert. Bleiben die Mieterinvestitionen erhalten, bleibt auch das Mietverhältnis nach § 1120 ABGB bis zu dessen wie auch immer gearteten Beendigung mit dem dritten Käufer bzw. Übernehmer aufrecht. Erst mit dieser Beendigung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***RI*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Adr***, über die Beschwerde vom 2. Oktober 2018 gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 18. Mai 2018 betreffend Gebühren 2018, Steuernummer ***StNr***, Erfassungsnummern ***ErfNrn***, zu…
Nichtsdestotrotz ist meiner Meinung nach eindeutig und unstrittig aus der beigefügten Prognoserechnung ersichtlich, dass die Unternehmung der V+V dem (langfristig positiven) Einkommen meiner Person in fortgeschrittenem Alter dienen wird. Die Nachkalkulation und Kurskorrektur zur Prognoserechnung würde letztendlich die eindeutige Tendenz zum positiven Einkommen bestätigen…
2.4. Dass die Wohnung Top (9 und) 10, nach Zusammenlegung und umfassender Sanierung ab 1995 auf Kategorie A gebracht, zunächst (bis 12/1999) an H und auf Grund des Mietvertrages vom 10.1.2000 ab 2000 an E vermietet wurde, war dem Finanzamt bei…
Gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG i.V.m. § 25a Abs. 1 VwGG ist eine Revision unzulässig. Es handelt sich um keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung, da das Bundesfinanzgericht in rechtlicher Hinsicht der in der Entscheidung dargestellten Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes und des Verfassungsgerichtshofes folgt…