…Investitionsvornahme durch den Mieter in Höhe der Investitionskosten eine Mietvorauszahlung vor, die ebenfalls zur Gänze als Einnahme zu versteuern ist. Freiwillige Mietereinbauten und Investitionen des Mieters gehören grundsätzlich nicht zu den Mieteinnahmen des Vermieters. Beim Vermieter liegt nach der Judikatur aufgrund der Vornahme von freiwilligen…
…keine "Korrektur" vorgenommen. Rechtliche Beurteilung: Im Anlassfall war der Mieter nicht zu den Mieterinvestitionen verpflichtet, die Mieterinvestitionen wurden vom Vermieter lediglich erlaubt und geduldet. "Freiwillige Mietereinbauten und Investitionen des Mieters gehören grundsätzlich nicht zu den Mieteinnahmen des Vermieters; sie stehen im wirtschaftlichen Eigentum des Mieters (…
…§ 3 Tz 227 mwN). Eine Überführung von Gegenständen in die Privatsphäre ist somit für das Vorliegen eines Eigenverbrauches nicht zwingend erforderlich Bei der unentgeltlichen Überlassung von unter Inanspruchnahme des Vorsteuerabzuges vorgenommenen getätigten Mietereinbauten an den Vermieter handelt es sich um einen Eigenverbrauch iSd § 3 Abs…
…ausschließlich von der Bf genutzt. Eine Privatnutzung oder Nutzung durch andere Mieter sei nicht gegeben. Instandsetzungsarbeiten seien aus wirtschaftlichen Überlegungen nur im geringst notwendigen Ausmaß im Umbaubereich durchgeführt worden. Die Mietereinbauten seien ein spezielles Cafe mit einer Spielgerätehalle und einer Kegelbahn. Im Falle einer anderen…
…und würden zu einem Teil des Gebäudes werden, sodass sie von der IZP ausgeschlossen seien. In der Literatur wird hiezu abweichend zu den Einkommensteuerrichtlinien die Ansicht vertreten, dass Mietereinbauten im Normalfall IZP begünstigt sind, da sie nicht für sich Gebäudecharakter haben (Hofstätter/Reichel, EStG-Kommentar, …
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden ***Vo***, die beisitzende ***Ri*** Richter und die fachkundigen Laienrichter L1 und L2 in der Beschwerdesache des ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch fp steuerberatung gmbh & co kg, Karl-von-Lutterotti-Straße 2, 6460 Imst, über die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch seinen Richter Dr. Alexander Hajicek über die Beschwerde (vormals Berufung) des DI H**** E****, [Adresse], StNr **_***/****, vertreten durch Keber & Keber Steuerberatungs-GmbH, 1010 Wien, Börsegasse 9/2, vom 6.7.2010 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin I. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Schäning & Stocker Wirtschaftstreuhand GmbH, Poststraße 5, 8530 Deutschlandsberg, I. über die Beschwerde vom 14. November 2016 gegen die Bescheide vom 27. Oktober 2016 betreffend a. Umsatzsteuer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Armin Treichl in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 30. Dezember 2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 17. Dezember 2015 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2014 Steuernummer zu Recht erkannt: Der…
2.4. Dass die Wohnung Top (9 und) 10, nach Zusammenlegung und umfassender Sanierung ab 1995 auf Kategorie A gebracht, zunächst (bis 12/1999) an H und auf Grund des Mietvertrages vom 10.1.2000 ab 2000 an E vermietet wurde, war dem Finanzamt bei…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die vorsitzende Richterin V und die weiteren Senatsmitglieder R, B1 und B2 in der Beschwerdesache A.B. und B.B., Adr., vertreten durch PKF Centurion Wirtschaftsprüfungs GmbH, Hegelgasse 8, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 17.05…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Erwin Luggauer und die weiteren Senatsmitglieder Mag.a Ingrid Enengel, Mag. Josef Bramer und Heinz Jürgen Hengl im Beisein der Schriftführerin Melanie Zuschnig in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch K M U WTH und…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Claudia Mauthner in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch "WTJ" Steuerberatungs GmbH & Co KG, Bundesstraße 70, 6830 Rankweil, gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 4. November 2014 betreffend Einkommensteuer 2012 zu Recht erkannt: Der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Volker Mayer in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Glatzhofer & Matschek Steuerberatungsgesellschaft mbH, Bahnhofstraße 45, 9020 Klagenfurt/Wörthersee, über die Beschwerde vom 28. November 2020 gegen den Bescheid des damaligen Finanzamtes Klagenfurt vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter Mag.Dr. Thomas Leitner in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. Wolfgang Brandstätter, Tauernstraße 5, 5630 Bad Hofgastein, über die Beschwerde vom 16. Jänner 2020 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern…