…Eine Klausel, wonach diese strikte Verschwiegenheitspflicht auch für einen etwaigen Vertreter gelten soll, findet sich im Werkvertrag nicht. § 4: Die verpflichtende Beistellung von Fach- und Hilfspersonal sowie die erforderlichen Räumlichkeiten gelten stets als Merkmal für das Vorliegen eines Dienstverhältnisses. Gemäß § 79 Abs. 7 ASchG kann…
…der Arbeitnehmer dem Überlasser zur "Leistung an einen Dritten" (§ 881 ABGB) verpflichtet ist (Vgl Floretta - Spielbüchler: Arbeitsrecht, 121). Die klassischen Merkmale eines Dienstverhältnisses sind dabei in Anlehnung an § 4 AÜG dergestalt modifiziert, dass sich das Weisungsrecht des Gestellers in der Anordnung der Arbeitsverrichtung für den…
…6.2016, 2013/15/0281 ). Da aufgrund der obigen Sachverhaltsfeststellungen die belangte Behörde bei Beurteilung des Gesamtbildes der strittigen Tätigkeiten zu Recht von einem Überwiegen der Merkmale eines Dienstverhältnisses und somit einer nichtselbständigen Tätigkeit bei den im Streitzeitraum vom Beschwerdeführer beschäftigten Personen ausgegangen ist, kann…
…Personen, die an Kapitalgesellschaften nicht wesentlich im Sinne des § 22 Z 2 EStG 1988 beteiligt seien, auch dann, wenn bei einer sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses aufweisenden Beschäftigung die Verpflichtung, den Weisungen eines anderen zu folgen, auf Grund gesellschaftsvertraglicher Sonderbestimmung fehle. Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften…
…Leiter ausgeübt hat). Erklärt sich jemand bereit, über einen längeren Zeitraum die gerade anfallenden Befundungen/Untersuchungen vorzunehmen, so überwiegen in entscheidender Weise die Merkmale eines Dienstverhältnisses. Der ärztliche Leiter schuldete nicht bloß einen bestimmten Arbeitserfolg, sondern für eine bestimmte Zeit seine Arbeitskraft. Er unterlag daher…
…Als Begründung wurde ua ausgeführt, dass aus den vorliegenden Erklärungen einzelner Werkvertragsnehmer ersichtlich sei, dass die Merkmale eines Dienstverhältnisses überwiegen würden, sodass aus den persönlichen und wirtschaftlichen Zusammenhängen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer eine Dienstnehmereigenschaft abzuleiten sei. Weiters habe die Beschwerdeführerin im Jahr 2011 nur über…
…Personen, die an Kapitalgesellschaften nicht wesentlich im Sinne des § 22 Z 2 EStG 1988 beteiligt seien, auch dann, wenn bei einer sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses aufweisenden Beschäftigung die Verpflichtung, den Weisungen eines anderen zu folgen, auf Grund gesellschaftsvertraglicher Sonderbestimmung fehle. Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften…
…1 in den Fällen des § 1 Abs 1 Z 1 und 2 der leistende Unternehmer die Steuer. Zulässigkeit einer Revision Da keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung zu lösen war und zur Frage der Merkmale eines Dienstverhältnisses Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes vorliegt, war eine ordentliche Revision nicht…
…der Betätigung ihres geschäftlichen Willens unter der Leitung des Arbeitgebers steht oder im geschäftlichen Organismus des Arbeitgebers dessen Weisungen zu folgen verpflichtet ist. Die wesentlichen Merkmale eines Dienstverhältnisses seien Dauerschuldverhältnis: Der Arbeitnehmer schuldet für eine bestimmte Zeit oder auf Dauer seine (persönliche) Arbeitskraft. Weisungsgebundenheit: Der…
…die an Kapitalgesellschaften nicht wesentlich iSd § 22 Z 2 EStG 1988 beteiligt sind, auch dann, wenn bei einer sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses (§ 47 Abs 2 EStG 1988) aufweisenden Beschäftigung die Verpflichtung, den Weisungen eines anderen zu folgen, auf Grund gesellschaftsvertraglicher Sonderbestimmung fehlt. Vorweg ist…
…usw) an. Vielmehr sind die tatsächlich verwirklichten Sachverhalte maßgebend (vgl zB VwGH 20.12.2000, 99/13/0223). Der verwirklichte Sachverhalt ist dahingehend zu würdigen, ob überwiegend die Merkmale eines Dienstverhältnisses, somit der Unselbständigkeit, oder überwiegend jene einer anderen Einkunftsart, somit gegenständlich der Selbständigkeit, vorliegen…
… hiezu gehörten auch Personen, bei deren Beschäftigung die Merkmale persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit überwiegen würden. Entscheidungswesentlich für die Qualifikation als "Dienstnehmer" sei die Frage, ob jemand in einem Verhältnis persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit beschäftigt sei. Wesentliche Merkmale eines Dienstverhältnisses seien, dass es sich um ein…
…die Stunden abzuhalten wäre dieser verpflichtet gewesen, den Obmann des Vereins zu verständigen und der Verein hätte einen anderen gleichwertigen Trainer des Studios (die Merkmale eines Dienstverhältnisses wären gegeben gewesen, ebenso die Weisungsgebundenheit gegenüber dem Verein und nicht den Studios). Aus angeführtem Sachverhalt handle es…
…über einen längeren Zeitraum (der ärztliche Leiter war nach deren eigenen Angaben ab Mai 2006 als solcher für die Beschwerdeführerin tätig) die gerade anfallenden Befundungen/Untersuchungen vorzunehmen, so überwiegen in entscheidender Weise die Merkmale eines Dienstverhältnisses. Der ärztliche Leiter schuldete nicht bloß einen bestimmten Arbeitserfolg…
…dem DB, DZ und der Kommunalsteuer unterzogen worden seien, gelegt. Die AP hielt fest, dass die Geschäftsführerin, aufgrund des Vorliegens der Merkmale eines Dienstverhältnisses, ausgenommen der persönlichen Weisungsgebundenheit, als Dienstnehmerin zu beurteilen sei. Es sei die Eingliederung in den betrieblichen Organismus der Bf. gegeben und…
…Bezüge und Vorteile von Personen, die an Kapitalgesellschaften nicht wesentlich im Sinne des § 22 Z 2 beteiligt sind, auch dann, wenn bei einer sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses (§ 47 Abs. 2) aufweisenden Beschäftigung die Verpflichtung, den Weisungen eines anderen zu folgen, auf Grund gesellschaftsvertraglicher Sonderbestimmung…
…auszuschließen sei. Nach Durchführung der Arbeiten sei eine Honorarnote gelegt worden. Pro Stunde sei ein Satz in Höhe von € 15,00 bis € 20,00 verlangt und ausbezahlt worden. Wesentliches Merkmal eines Dienstverhältnisses sei, dass fortlaufende, im Wesentlichen gleich bleibende Arbeiten mit einem fortlaufenden…
…Jahre hinweg ausgeübt haben. Erklärt sich jemand bereit, über einen längeren Zeitraum die gerade anfallenden Behandlungen vorzunehmen, so überwiegen in entscheidender Weise die Merkmale eines Dienstverhältnisses. Die Vertretungsärzte schuldeten somit nicht einen bestimmten Arbeitserfolg, sondern für eine bestimmte Zeit ihre Arbeitskraft. Sie unterlagen mit der…
…über einen längeren Zeitraum (der Arzt war in den Jahren 2008 bis 2011 und somit zumindest vier Jahre lang für die Beschwerdeführerin tätig) die gerade anfallenden Behandlungen vorzunehmen, so überwiegen in entscheidender Weise die Merkmale eines Dienstverhältnisses. Der Arzt schuldete nicht bloß einen bestimmten Arbeitserfolg…
…liege keine Anstellung im Sinne des Arbeitsrechts vor. Es lägen auch keine typischen Merkmale eines Dienstverhältnisses nach § 47 Abs 2 EStG vor. Die Beschwerde wurde dem Bundesfinanzgericht - wie beantragt - ohne Erlassung einer Beschwerdevorentscheidung zur Entscheidung übermittelt. In der mündlichen Verhandlung legte der Geschäftsführer der Bf…