…Die nicht für den Materialabbau vorgesehenen Flächen werden wie bisher vom Verkäufer landwirtschaftlich genutzt. Die landwirtschaftliche Nutzung durch den Beschwerdeführer erfolgt unentgeltlich. Es besteht kein Naheverhältnis zwischen dem Beschwerdeführer und der Käuferin des Grundstücks. Vertragsgegenstand Als Vertragsgegenstand war in Punkt 3 des Vertrages folgendes vereinbart…
…Dabei wurden unter Berücksichtigung der nach Ansicht des Bundesfinanzgerichts heranzuziehenden Ansätze (Anteil für Fahrrechte sowie sonstige Rechte 20%; Aufteilung des auf den Materialabbau bzw. die Deponierung entfallenden Anteils im Verhältnis 70:30) die fiktiven Anschaffungskosten des ***A.B.*** zuzurechnenden Kies- und Schottervorkommens nach der Berechnungsweise…
…Tz 3, und die dort angeführten Judikate). d) Verhältnis Substanzabbau / Deponie Das Finanzamt hat in den angefochtenen Bescheiden das Pachtentgelt (nach Abzug des auf die Abgeltung des Fahrrechtes und der sonstigen Rechte entfallenden Anteils) zu 59% dem Materialabbau und zu 41% der Deponierung zugerechnet. Dieses…
…verwiesen). Unter Berücksichtigung der nach Ansicht des Senates wie oben dargelegt heranzuziehenden Ansätze (Anteil Fahrrecht sowie sonstige Rechte 20%; Aufteilung des auf den Materialabbau bzw. die Deponierung entfallenden Anteils im Verhältnis 70:30) errechnen sich die fiktiven Anschaffungskosten des Kies- und Schottervorkommens entsprechend der Vorgangsweise…
…einer funktionsfähigen Land- und Forstwirtschaft sowie zur vorausschauenden Vermeidung von Nutzungskonflikten. § 3 Zielsetzungen 1. Abstimmung des Materialabbaues auf den mittelfristigen Bedarf, auf die ökologischen Grundlagen und auf andere Nutzungsansprüche. 2. Festlegung siedlungstrennender Grünzüge und Siedlungsgrenzen zur Sicherung regionaler Siedlungsstrukturen und typischer Landschaftselemente sowie zur vorausschauenden…
…einer Liegenschaft, der wie die verwandten Abbauverträge ein gemischter Vertrag sei, indem das Materialentsorgungsgeschäft (beim Abbauvertrag wäre es der Materialkauf) kombiniert sei mit einer Liegenschaftsnutzung für die Dauer der Einbringung der Abfälle (beim Abbauvertrag wäre es für die Dauer des Materialabbaues). Nur diese Liegenschaftsnutzung, die…