IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Maga. Ulrike Nussbaumer LL.M. M.B.L. in der Beschwerdesache H GmbH als Gesamtrechtsnachfolgerin der ***Bf1***, AA Adresse, vertreten durch Glatzhofer & Matschek Steuerberatungsgesellschaft mbH, Bahnhofstraße 45, 9020 Klagenfurt/Wörthersee, über die Beschwerde vom 31…
Für dieses Jahr wurde eine vgA iHv Euro 19.000,00 rechtskräftig festgestellt, im gegenständlichen Verfahren aber - im Unterscheid zum hier nicht gegenständlichen Jahr 2013 - nicht berücksichtigt. Nachdem ein und derselbe Betrag nicht gleichzeitig ertragssteuerlich erfasst und auch der DB bzw. DZ-Pflicht unterliegen kann…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Maga. Ulrike Nussbaumer LL.M. M.B.L. in der Beschwerdesache 5 GmbH als Rechtsnachfolgerin der Gesamtunternehmen Bf. GmbH, ***Bf1-Adr*** vertreten durch Glatzhofer & Matschek GmbH, Bahnhofstraße 45, 9020 Klagenfurt/Wörthersee, über die Beschwerde vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Maga. Ulrike Nussbaumer LL.M. M.B.L. in der Beschwerdesache EE GmbH als Gesamtrechtsnachfolgerin der Bf. GmbH, ***Bf1-Adr*** vertreten durch Glatzhofer & Matschek Steuerberatungsgesellschaft mbH, Bahnhofstraße 45, 9020 Klagenfurt/Wörthersee, über die Beschwerde vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Maga. Ulrike Nussbaumer LL.M. M.B.L. in der Beschwerdesache ***Bf1***, Bf. Adresse, vertreten durch Glatzhofer & Matschek Steuerberatungsgesellschaft mbH, Bahnhofstraße 45, 9020 Klagenfurt/Wörthersee, über die Beschwerde vom 19. Feber 2019 gegen die Bescheide…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Maga. Ulrike Nussbaumer LL.M. M.B.L. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch Glatzhofer & Matschek GmbH, Bahnhofstraße 45, 9020 Klagenfurt/Wörthersee, über die Beschwerde vom 31. März 2014 gegen die Bescheide des…
Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit stellen nach § 25 Abs. 1 lit b EStG 1988 Bezüge und Vorteile von Personen dar, die an Kapitalgesellschaften nicht wesentlich im Sinne des § 22 Z 2 beteiligt sind, auch dann, wenn bei einer sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses (§ 47 Abs…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Maga. Ulrike Nussbaumer LL.M. M.B.L. in der Beschwerdesache ***Bf1***, Bf. Adresse, Ort in Kärnten, vertreten durch Glatzhofer & Matschek Steuerberatungsgesellschaft mbH, Bahnhofstraße 45, 9020 Klagenfurt/Wörthersee, über die Beschwerde vom 6. Oktober 2016…
Rücksichtlich dieser gesetzlichen Vorgaben hat der VwGH in der vorgenannten Entscheidung festgehalten, dass die Zahlungen unmittelbar den die Leistungen erbringenden unbeschränkt haftenden Gesellschaftern als "sonstige Vergütungen" iSd § 22 Z 2 2 TS EStG 1988 zuzurechnen sind. Nach letzterer Norm fallen unter Einkünfte aus sonstiger selbständiger…
…2010 nachstehende Feststellungen getroffen (vgl. dazu auch die Niederschrift über die Schlussbesprechung gemäß § 149 Abs 1 BAO vom 15.12.2009 [siehe Seiten: 4 - 10/17): "... Sachverhaltsdarstellung Managementvergütungen An der Firma Bf ist Frau VN1 NN zu 100 % beteiligt. Gem. § 41 FLAG 1967 ist der…
…ist, entspricht ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH vom 29. März 2017, Ro 2015/15/0030). Im verwiesenen Bericht gibt es als einzige Feststellung hinsichtlich DB und DZ die Sachverhaltsdarstellung betreffend die Managementvergütungen, welche als Entgelte iSd § 22 Z 2 EStG 1988 gewertet worden waren. Vor…
Anders verhält es sich jedoch im Jahr 2013: Nach der für diesen Zeitraum maßgeblichen vertraglichen Regelung vom xx.xx.2006 war die Zahlung von € xxxx/m, sohin € xxxx pa (exkl. Ust, die ein reiner Durchlaufposten ist: vgl. dazu auch UFS RV/0722-L…
…für Mailing, Personal, Versand DE und Porto tatsächlich angefallen sind. Tz. 18 Stundung Managementvergütungen: Lt. Vereinbarung zwischen der Beschwerdeführerin und der deutschen Gesellschaft vom 1. April 2012 zahlt die deutsche Gesellschaft einen Betrag von netto 5.000,00 € monatlich an die Beschwerdeführerin. Für den…
…nach Prag (Tschechische Republik, in der Folge C) für zwei Jahre mit einem Jahresgehalt von € 137.284,00 sowie einer Managementvergütung von € 82.370,00 vereinbart. Weiters sind darin Aufwandsentschädigungen (pre-assignment allowance von € 23.111,00 und international service allowance) vereinbart…
… 22 Z 2 EStG 1988 zu vermeiden. Die Managementvergütungen seien somit den Lohnnebenkosten zu unterwerfen. Die belangte Behörde schloss sich der Rechtsansicht der Betriebsprüfung an und erließ je am 14.09.2016 die verfahrensgegenständlichen Bescheide, mit denen sowohl der Dienstgeberbeitrag als auch der Zuschlag zum…
… die zwischengeschaltete OG könne Marktchancen nicht selbst nutzen und verfüge über keinen eigenständigen, sich von den natürlichen Personen abhebenden geschäftlichen Betrieb. Die Managementvergütungen seien somit als Gehälter bzw. Vergütungen iSd § 22 Z 2 EStG 1988 anzusehen und folglich den Lohnnebenkosten zu unterwerfen. Die belangte Behörde…
… die zwischengeschaltete OG könne Marktchancen nicht selbst nutzen und verfüge über keinen eigenständigen, sich von den natürlichen Personen abhebenden geschäftlichen Betrieb. Die Managementvergütungen seien somit als Gehälter bzw. Vergütungen iSd § 22 Z 2 EStG 1988 anzusehen und folglich den Lohnnebenkosten zu unterwerfen. Die belangte Behörde…
…4a EStG direkt den wesentlich beteiligten Gesellschaftern zuzurechnen seien. Die Managementvergütungen seien somit den Lohnnebenkosten zu unterwerfen. Die belangte Behörde schloss sich der Rechtsansicht der Betriebsprüfung an und erließ je am 05.02.2019 die verfahrensgegenständlichen Bescheide, mit denen sowohl der Dienstgeberbeitrag als auch der…
… 22 Z 2 EStG 1988 zu vermeiden. Die Managementvergütungen seien somit den Lohnnebenkosten zu unterwerfen. Die belangte Behörde schloss sich der Rechtsansicht der Betriebsprüfung an und erließ datierend mit 23.01.2014 den verfahrensgegenständlichen Bescheid, mit dem sowohl der Dienstgeberbeitrag als auch der Zuschlag zum…
… 22 Z 2 EStG 1988 zu vermeiden. Die Managementvergütungen seien somit den Lohnnebenkosten zu unterwerfen. Die belangte Behörde schloss sich der Rechtsansicht der Betriebsprüfung an und erließ je am 13.09.2016 die verfahrensgegenständlichen Bescheide, mit denen sowohl der Dienstgeberbeitrag als auch der Zuschlag zum…