…§ 8 Abs. 1 Z 2 AlkStG stelle auf den Beginn der Herstellung des Alkohols ab. Dies könne bestenfalls nur die erste Kanne mit 50 l Maische betreffen. Für die restlichen fünf Kannen könne schon demnach keine Steuerschuld entstanden sein. Dem Bf. sei es nicht darum…
| 78.122,99 | -15.008,23 | 2017 | 83.945,04 | -9961,77 1) Alkoholabgabe Die Bf. brennt Schnaps für Kunden aus Maische, die von den Kunden zur Verfügung gestellt wird. Das Zollamt schreibt hierfür der Bf. als Hersteller die Alkoholabgabe…
§ 4. (1) Der Gewinn aus Weinbau (zB Wein, Weintrauben, Maische, Traubensaft, Traubenmost und Sturm sowie alkoholfreie Getränke und Speisen im Rahmen des Buschenschankes) ist durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung gesondert zu ermitteln. Beträgt die weinbaulich genutzte Grundfläche höchstens 60 Ar, hat die gesonderte Ermittlung des Gewinnes…
…KG (in der Folge Bf.) fand im Jahr 2019 eine Betriebsprüfung statt. Im BP-Bericht vom 1.10.2019 finden sich folgende streitgegenständlichen Feststellungen: "Tz. 1 Alkoholabgabe: Die Name brennt Schnaps für Kunden aus der Maische von diesen. Das Zollamt schreibt hierfür die Alkoholabgabe vor…
…ist und nicht erkennen lässt, warum mit diesem Bescheid gerade jener Alkohol zu diesem Zeitpunkt vorgeschrieben wird. Die manipulative Rückrechnung von 100 lt Schnaps in eine Maischemenge und Umrechnung in 197,65 lt Reinalkohol ist reine Behördenwillkür ohne jegliche Grundlage. 100 lt Schnaps in 197…
…Zweck der Genossenschaft ist im Wesentlichen die Förderung des Erwerbes oder der Wirtschaft ihrer Mitglieder, insbesondere durch: a) gemeinsame Verwertung des in den Betrieben der Mitglieder geernteten Lesegutes (Trauben, Maische, Most, Wein) unter möglichst sorgfältiger Auslese nach Lage und Güte, b) einheitliche Behandlung bestgepflegte Weine…
…wenn der Geschäftsbetrieb der Genossenschaft ausschließlich auf die Verwertung von Wein (auch Perlwein), Most, Maische oder Trauben ausgerichtet ist. Es dürfen nur selbstgewonnene Produkte der Mitglieder zur Verwertung übernommen werden. Die Verwertungstätigkeit muss im Bereich der Landwirtschaft liegen. RZ 204 Zum Bereich der Landwirtschaft zählen…
…1) ... ... Weinbau § 4. (1) Der Gewinn aus Weinbau (zB Wein, Weintrauben, Maische, Traubensaft, Traubenmost und Sturm sowie alkoholfreie Getränke und Speisen im Rahmen des Buschenschankes) ist durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung gesondert zu ermitteln. Beträgt die weinbaulich genutzte Grundfläche höchstens 60 Ar, hat die gesonderte Ermittlung…
…Betriebes im Inland erzeugt wurden, soweit der Erzeuger die Getränke im Rahmen seines landwirtschaftlichen Betriebes liefert. Dies gilt nicht für die Lieferungen von Getränken, die aus erworbenen Stoffen (zB Trauben, Maische, Most, Sturm) erzeugt wurden oder innerhalb der Betriebsräume, einschließlich der Gastgärten, ausgeschenkt werden (Buschenschank…
…nicht durchgeführt werden, da die Gefahr einer Kontamination durch Milchsäurebakterien besteht. Darüber hinaus wurde die bestehende Brauanlage als eine Kombinationsbrauanlage (Maischepfanne und Sudpfanne sind die gleichen Gefäße) konzipiert und daher ist diese mit der gegebenen Spezifikation von 450 Liter aus Kapazitätsgründen nicht geeignet, eine zusätzliche…
…u.a. Spritze, Fräse, Häcksler, Stockräumgerät, Laubschneider, Säulendrücker, Weinpresse, Entrapper, Maischepumpe, Tiefkühltruhen, Tiefkühlschrank, Küchenmöbel, Schankanlage, Traktor und Pflug. Nach Ansicht des erkennenden Gerichts handelt es sich jedenfalls bei diesen Wirtschaftsgütern um solche, die typischerweise in einem Weinbaubetrieb bzw. in einem Buschenschank Verwendung finden. Dass deren…