…rechtlichen Vertreter der Bf., vorgelegten, Luftverkehrsbetreiberzeugnis-Verordnung 2008 wird die Vermietung von Luftfahrzeugen, die im Betrieb eines österreichischen Luftverkehrsunternehmen eingesetzt werden, zur Durchführung eines nicht gewerblichen Flugbetriebes eigens geregelt. Im zu beurteilenden Fall sind erst im Zuge der Betriebsprüfung der Bf. von der Betankungsfirma AOCs…
…Replik auf die Ausführungen im bekämpften Bescheid die Personen, die richtigerweise als Zollschuldner in Betracht kämen, nämlich der Flughafenbetreiber, das Luftverkehrunternehmen und drei weitere, näher genannte Personen. In einem ersten Schritt müsse die Behörde darüber entscheiden, ob sie einen bestimmten Zollschuldner in Anspruch nehmen wolle…
…lautete auszugsweise wie folgt: "Definitionen § 1. In dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck 1. […] [...] 4. ,Luftfahrtunternehmen' Luftverkehrsunternehmen im Sinne des Luftfahrtgesetzes sowie sonstige Unternehmen, die über eine Berechtigung zur entgeltlichen Erbringung von Luftfahrt-Dienstleistungen verfügen: [...] Vergütung § 5. (1) Zur Geltendmachung einer Vergütung nach § 5 Abs…
…auszugsweise wie folgt: "Definitionen § 1. In dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck 1. (...) (...) 4. "Luftfahrtunternehmen" Luftverkehrsunternehmen im Sinne des Luftfahrtgesetzes sowie sonstige Unternehmen, die über eine Berechtigung zur entgeltlichen Erbringung von Luftfahrt-Dienstleistungen verfügen: 5. "Freischein Luftfahrt" (§ 2 Abs. 2) die Bewilligung zur steuerfreien Verwendung von…
…185/2017, lautete auszugsweise wie folgt: "Definitionen § 1 In dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck 1. [...] [...] 4. ,Luftfahrtunternehmen' Luftverkehrsunternehmen im Sinne des Luftfahrtgesetzes sowie sonstige Unternehmen, die über eine Berechtigung zur entgeltlichen Erbringung von Luftfahrt-Dienstleistungen verfügen: 5. ,Freischein Luftfahrt' (§ 2 Abs. 2) die Bewilligung zur…
…II Nr. 185/2017, lautete auszugsweise wie folgt: "Definitionen § 1 In dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck [...] 4. ,Luftfahrtunternehmen' Luftverkehrsunternehmen im Sinne des Luftfahrtgesetzes sowie sonstige Unternehmen, die über eine Berechtigung zur entgeltlichen Erbringung von Luftfahrt-Dienstleistungen verfügen: 5. ,Freischein Luftfahrt' (§ 2 Abs. 2) die Bewilligung…
…bestätigt, dass die A. GmbH mit dem Sitz des Unternehmens O.. O.-Z in die Liste der begünstigten Luftverkehrsunternehmen (Liste der Unternehmen mit Sitz im Inland, die im entgeltlichen Luftverkehr überwiegend grenzüberschreitende Beförderungen oder Beförderungen auf ausschließlich im Ausland gelegenen Strecken durchführen - § 9 Abs. 2…
…Unter Beförderungsunternehmen sind solche zu verstehen, die der gewerblichen Personenbeförderung dienen [zB ÖBB-Personenverkehr AG, ÖBB-Postbus GmbH, Straßenbahn-, Autobus- oder Luftverkehrsunternehmen; Kuprian in Wiesner/Grabner/Wanke, EStG § 3 Anm 143 (Stand 1.9.2013, rdb.at)]. Der Gesetzgeber knüpft an den "Arbeitnehmer" im Sinne…
…Geschäftsleitung des Unternehmens befindet. Gleichzeitig erfolge damit aber keine Einschränkung des Besteuerungsanspruches Österreichs. Denn nach Art 15 Abs 3 DBA-Malta werde zwar dem Geschäftsleitungsstaat des Luftverkehrsunternehmens das Besteuerungsrecht an den in Frage stehenden Einkünften zugeteilt, allerdings nicht in ausschließlicher Weise, wie dies bei der…
…(Vgl. Doralt, Einkommensteuergesetz, TZ 16 und 17 zu § 24). Als wesentliche Betriebsgrundlage eines Luftverkehrsunternehmens wie der Bf. ist das Flugzeug anzusehen. Mit der Veräußerung des Flugzeuges im Jahr 2007 waren somit der Bf. alle wesentlichen Betriebsgrundlagen bzw. die letzte wesentliche Betriebsgrundlage entzogen. Mit diesem Veräußerungsvorgang…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden V und die weiteren Senatsmitglieder R1, R2 und R3 im Beisein der Schriftführerin S in der Beschwerdesache der AAA, Adresse, vertreten durch Ve Wirtschaftsprüfungs GmbH & Co KG, Adresse1, gegen die Bescheide des Zollamtes Salzburg vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende Dr. Anna Radschek, die Richterin Mag. Sonja Stradner sowie die fachkundigen Laienrichter Manfred Fiala und Dipl.Ing. Wolfgang Weichselbraun in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, über die nachfolgend angeführten Beschwerden der beschwerdeführenden Partei gegen die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***1*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch PKF CENTURION Wirtschaftsprüfungs- gesellschaft mbH, Hegelgasse 8, 1010 Wien, über die Beschwerden vom 29. September 2020 gegen die Bescheide des Zollamtes Eisenstadt Flughafen Wien vom 15…
Ist eine Betätigung nur zum Teil steuerlich anzuerkennen (hier: hinsichtlich der Bannerwerbung und Schleppdienste an Dritte), so ist die Liebhabereibeurteilung auf die steuerlich anzuerkennenden Teile der Betätigung zu beschränken, wobei vor der Liebhabereibeurteilung die Ausgaben für die steuerlich nicht anzuerkennenden Teile der Betätigung auszuscheiden sein…