…in den Beschwerdevorentscheidungen. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Sachverhalt Der Beschwerdeführer übte in den Streitjahren und davor den Beruf eines Lokführers bei den ÖBB aus. Er machte pro Streitjahr Reisekosten als Werbungskosten in Höhe von € 528 geltend, das sind 120 Tage mal € 4…
…hätte können. Mit Eingabe vom 18.09.2012 beantragte der Beschwerdeführer die Vorlage der Berufung (Beschwerde). Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Sachverhalt Der Beschwerdeführer wohnt in Wohnort. Er war im Jahr 2007 durchgehend als Lokführer bei der OeBB angestellt. Seine Arbeitsstätte ist der Bahnhof Bahnhof_L…
…Der Beschwerdeführer (in der Folge kurz: Bf.) war im Jahr 2011 bei der X. AG in B. in der Schweiz als Lokführer unselbständig beschäftigt. Seinen Wohnsitz hatte er in F., N.. Mit Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung 2011 machte er das große Pendlerpauschale in Höhe von 1…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Der Beschwerdeführer erzielte in den Jahren 2010 bis 2013 als Lokführer Einkünfte aus nicht selbständiger Tätigkeit. In den Erklärungen betreffend die Arbeitnehmerveranlagung für die Streitjahre beantragte der Bf. die Berücksichtigung des großen Pendlerpauschales für Wegstrecken…
…weiteren) Mittelpunkt der Tätigkeit begründen würde, wenn die Fahrtätigkeit innerhalb des von einem Verkehrsunternehmen als Arbeitgeber ständig befahrenen Liniennetzes oder Schienennetzes erfolgen würde (z.B. Lokführer oder Zugbegleiter der ÖBB, Kraftfahrer eines Autobusliniendienstes und zwar hinsichtlich des gesamten Netzes, das vom jeweiligen Verkehrsunternehmen als Arbeitgeber…
…wie in der Beschwerde. II. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1. Sachverhalt Herr ***Bf1***, Beschwerdeführer, war in den Jahren 2020, 2021, 2022 und 2023 bei den ÖBB beschäftigt. Er war als Lokführer, Verschubleiter, Verschubkoordinator, Tunnelretter, Zugvorbereiter, Fahrzeugprüfer und Verladekontrolleur tätig. Im beschwerdegegenständlichen Zeitraum 2020, 2021, 2022…
…die Anfangsphase von 5 Tagen zu bis ein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet wird. Die Fahrtätigkeit innerhalb des von einem Verkehrsunternehmen als Arbeitgeber ständig befahrenen Liniennetzes oder Schienennetzes (zB Lokführer oder Zugbegleiter, Kraftfahrer eines Autobusliniendienstes) begründet nach ständiger Verwaltungspraxis und Rechtsprechung einen Mittelpunkt der Tätigkeit…
…Allgemeinheit, dass selbst die schönste betrieblich veranlasste Zugfahrt erst bzw nur dann steuerlich abzugsfähig ist, wenn Namen und des Zugpersonals (bis hin zum Lokführer) bekannt sind und von der ÖBB bzw bei Auslandsreisen auch von den ausländischen Bahnverwaltungen Nachweise wie "Arbeitsprotokolle, Stundenaufzeichnungen" vorgelegt werden können…
…dessen Existenz behauptet. Anzumerken ist, dass in den allermeisten Regionalzügen keine Schaffner mehr im Einsatz sind und daher der Lokführer ebenfalls alleine „auf sich“ gestellt ist. Aus der Beschwerdeschrift geht ebenso wenig hervor, ob jene angeführten und nach Ansicht des Beschwerdeführers vergleichbaren Arbeitnehmergruppen (Buslenker, Lokomotivführer)…
…Zugführer (Triebfahrzeugführer), Arbeitszugführer, Rangiererin, Nebenfahrtleiterin etc. Laut Berufslexikon (ua des AMS) steuern Triebfahrzeugführerin (Lokführerin) Lokomotiven und Triebwagen (Diesel, Elektro und teilweise auch Dampfloks) auf Strecken die sie kennen. Vor der Abfahrt des Zuges bzw. der Aufnahme des Rangierbetriebs nehmen Sie die schriftlichen Anweisungen der Fahrdienstleitung…