…4 BAO mit der Begründung wieder aufgenommen, die berichtigten oder neu übermittelten Lohnzettel würden eine geänderte Einkommensteuerfestsetzung ergeben. Die gleichfalls mit 4. Juni 2013 ergangenen Einkommensteuerbescheide führten für 2010 zu einer Abgabennachforderung von 2.450,00 Euro und für 2011 zu einer solchen von 2…
…zu Recht erfolgt. Der Umstand, dass Aufzeichnungen über nicht versteuerte Lohnzahlungen gefunden wurden, worauf berichtigte, im gegenständlichen Einkommensteuerverfahren zu berücksichtigende Lohnzettel ausgestellt wurden, stelle sehr wohl eine neu hervorgekommene Tatsache dar. Die stattgebende Erledigung der Berufung sei daher rechtsgrundlos erfolgt. Der Arbeitnehmer könne gemäß § 83…
…Der nunmehr vorliegende Lohnzettel vom Bundesministerium für Landesverteidigung stellt neue Tatsachen und Beweismittel dar. Wir haben das Verfahren nach § 303 Abs. 1 Bundesabgabenordnung wiederaufgenommen, da es nachträglich eine oder mehrere der folgenden Änderungen gegeben hat: - Ein Lohnzettel wurde berichtigt oder neu übermittelt - Eine Mitteilung über…
…enthalten. Die Ermessensübung ist ebenfalls entsprechend zu begründen. Das bedeutet für den Beschwerdefall: Die Begründung der angefochtenen Wiederaufnahmebescheide - jeweils vom 24.05.2019 - erschöpft sich im Verweis auf das Einlangen "eines berichtigten oder neu übermittelten Lohnzettels oder einer Mitteilung über progressionswirksame Transferleistungen (Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe)"…
…Vielmehr habe er, wie dem Vorlageantrag zu entnehmen sei, den Wiederaufnahmsantrag auf den von der Rechtsanwaltskammer Wien am 04.10.2018 ausgestellten berichtigten Lohnzettel gestützt, der ein neu hervorgekommenes Beweismittel darstelle. Damit gehe aber die Argumentation des Finanzamtes, dass eine geänderte Rechtsprechung keinen Wiederaufnahmegrund darstelle…
…2015 nur den Hinweis, dass es nachträglich eine oder mehrere Änderungen gegeben hätte. Dabei wird auf einen berichtigten oder neu übermittelten Lohnzettel und eine Mitteilung über berichtigte oder neu übermittelte progressionswirksame Transferleistungen wie Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe verwiesen. Eine nähere Konkretisierung erfolgte nicht. Erst in der…
…dass sich aus dem vom Finanzamt herangezogenen Wiederaufnahmegrund der berichtigten Lohnzettel auch die bereits zum Zeitpunkt der Erlassung der Erstbescheide existente Tatsache höherer Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit ableiten lasse, ist Folgendes entgegenzuhalten: "Neu hervorgekommene Tatsachen" und "neu hervorgekommene Beweismittel" sind zwei für sich eigenständig zu…
…Einkommensteuer 2007, 2008 und 2009, weil ein berichtigter oder neuer Lohnzettel übermittelt worden sei, aus dem sich eine geänderte Einkommensteuerfestsetzung ergebe; zur näheren Begründung werde auf die Begründung des im wiederaufgenommenen Verfahren neu erlassenen Einkommensteuerbescheides verwiesen; die Wiederaufnahme sei im Rahmen der Ermessenserwägung gemäß § 20…
…zum Wiederaufnahmebescheid lautet: „Das Verfahren war gemäß § 303 (1) BAO wiederaufzunehmen, weil dem Finanzamt auf Grund eines berichtigten oder neuen Lohnzettels oder einer (geänderten) Mitteilung über progressionswirksame Transferleistungen (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe etc.) erst nachträglich Umstände bekannt wurden, die im betreffenden Veranlagungszeitraum bereits existent waren und aus…
…zur Begründung der Wiederaufnahme auf die Übermittlung eines berichtigten oder neuen Lohnzettels verwiesen, aus dem sich eine geänderte Einkommensteuerfestsetzung ergebe. Zur näheren Begründung wurde auf die Begründung des im wiederaufgenommenen Verfahren neu erlassenen Einkommensteuerbescheides verwiesen. Der berichtigte Lohnzettel weist einen anderen Betrag an anrechenbarer Lohnsteuer…
… 303 Abs. 4 BAO wiederaufzunehmen, weil ein berichtigter oder neuer Lohnzettel übermittelt wurde, aus dem sich eine geänderte Einkommensteuerfestsetzung ergibt. Zur näheren Begründung wird auf die Begründung des im wiederaufgenommenen Verfahren neu erlassenen Einkommensteuerbescheides verwiesen. Die Wiederaufnahme wurde im Rahmen der Ermessensabwägung gemäß § 20 BAO…
…Einkommensteuerfestsetzung ergibt. Zur näheren Begründung wird auf die Begründung des im wiederaufgenommenen Verfahren neu erlassenen Einkommensteuerbescheides verwiesen.“ Im mit der Wiederaufnahme verbundenen Einkommensteuerbescheid lautete die Begründung: „Die Berichtigung gemäß § 303 (1) BAO erfolgte, da ein berichtigter Lohnzettel übermittelt wurde“. In den dagegen eingebrachten Beschwerden, die…
…303 (4) BAO wiederaufzunehmen, weil ein berichtigter oder neuer Lohnzettel übermittelt wurde, aus dem sich eine geänderte Einkommensteuerfestsetzung ergibt. Zur näheren Begründung wird auf die Begründung des im wiederaufgenommenen Verfahren neu erlassenen Einkommensteuerbescheides verwiesen. Die Wiederaufnahme wurde im Rahmen der Ermessensabwägung gemäß § 20 BAO verfügt…
…über progressionswirksame Transferleistungen wie Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe berichtigt oder neu übermittelt worden ist. Der Verweis auf die Begründung des Einkommensteuerbescheides geht ins Leere, da dieser keine Begründung aufweist. Ein Vergleich mit dem Erstbescheid betreffend Einkommensteuer legt den Schluss nahe, dass ein Lohnzettel hinzugefügt worden ist. …
…dem FA durch einen zusätzlichen Lohnzettel zusätzliche Einkünfte des Bf in Höhe von 1.281,97 € (Kennzahl 245) bekannt. Mit Bescheid vom 14.5.2019 wurde das Verfahren betreffend ESt 2014 wiederaufgenommen. Als Wiederaufnahmsgrund wurde genannt: Ein Lohnzettel sei berichtigt oder neu übermittelt worden…
…BAO betreffend die Einkommensteuer 2010 mit der Begründung, dass ein berichtigter Lohnzettel übermittelt worden sei, aus dem sich eine geänderte Einkommensteuerfestsetzung ergäbe. Zur näheren Begründung werde auf die Begründung des im wieder aufgenommenen Verfahren neu erlassenen Einkommensteuerbescheides verwiesen. Die Wiederaufnahme sei im Rahmen der Ermessensabwägung…
…BAO betreffend die Einkommensteuer 2009 mit der Begründung, dass ein berichtigter Lohnzettel übermittelt worden sei, aus dem sich eine geänderte Einkommensteuerfestsetzung ergäbe. Zur näheren Begründung werde auf die Begründung des im wieder aufgenommenen Verfahren neu erlassenen Einkommensteuerbescheides verwiesen. Die Wiederaufnahme sei im Rahmen der Ermessensabwägung…
…5100181/2021), in denen wie im gegenständlichen Fall sowohl in den Wiederaufnahmebescheiden als auch in neu erlassenen Einkommensteuerbescheiden nur allgemein auf nachträgliche neu übermittelte/berichtigte Lohnzettel oder Transfermitteilungen verwiesen wurde) hob das Bundesfinanzgericht die Wiederaufnahmebescheide ersatzlos auf. Die Aufhebungen wurden darauf gestützt, dass das Finanzamt…
…berichtigten Lohnzettels erfolgte und definiert damit klar den konkreten Umstand, welcher zu der Wiederaufnahme des Verfahrens führt. Es ist für die Beschwerdeführerin damit aus dem Spruch und der Begründung des Bescheides klar erkennbar, dass es sich um eine Tatsache handelt, die im abgeschlossenen Verfahren neu…
…da es nachträglich eine oder mehrere der folgenden Änderungen gegeben hat: • Ein Lohnzettel wurde berichtigt oder neu übermittelt • Eine Mitteilung über progressionswirksame Transferleistungen wie Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe wurde berichtigt oder neu übermittelt. Die nähere Begründung finden Sie im neuen Einkommensteuerbescheid." In den Einkommensteuerbescheiden 2014 und…