…die von der ***Arbeitgeberin 1*** via ELDA übermittelten, den Zeitraum 1.1.2022 bis 31.5.2022 umfassenden Lohnzetteldaten und zum anderen das im Zeitraum 25.6.2022 bis 30.9.2022 bezogene Arbeitslosengeld zugrunde. Die festgesetzte Einkommensteuer belief sich auf - 2.451,00 Euro …
…eine Grundvergütung an den Arbeitgeber geleistet. Die Betriebskosten und Heizkosten seien von den Arbeitnehmern getragen worden. Über den Sachbezug seien am 19.5. bzw 20.5.2019 vom x1x Lohnzettel für 2014 und 2015 übermittelt worden, die in beiden Jahren eine Wiederaufnahme des Verfahrens gem. …
…dem die Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers eingetreten und das Dienstverhältnis aufgelöst worden ist. Die Lohnsteuer ist im Zeitpunkt der Zahlung einzubehalten. Für das abgelaufene Kalenderjahr ist ein Lohnzettel gemäß § 84 an das Finanzamt zu übermitteln. Bei einem vorzeitigen Austritt aus wichtigem Grund gebührt dem Arbeitnehmer gemäß …
…5. Jänner 2017 legte die X GmbH mit Schreiben vom 19. Jänner 2017 den berichtigten Lohnzettel für das Jahr 2010 vor (KZ 210: 7.913,46 €; KZ 245: 5.200,74 €). Ein Berechnungsblatt mit den korrigierten Beträgen betreffend Einkommensteuer 2010 wurde dem Bf…
…nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Der nunmehrige Bf hatte im beschwerdegegenständlichen Jahr mehrere Arbeitsverhältnisse und wurden entsprechende Lohnzettel dem Finanzamt übermittelt, das demgemäß eine Arbeitnehmerveranlagung durchführte. In der dagegen rechtzeitig eingebrachten Beschwerde wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass der…
…2011 den Einkommensteuerbescheid 2009 mit einer Steuernachforderung von insgesamt € 7.076,97 erhalten. Ich berufe gegen diesen Bescheid wie folgt: Es wurden von der U D E GmbH und von der Fa. T P GmbH unrichtige Lohnzettel übermittelt. Von der Fa. U E GmbH…
…im wieder aufgenommenen Verfahren gemäß § 303 Abs. 4 BAO vom 26. Juli 2011 wurde auf Grund der berichtigten Lohnzettel, welche dem Bescheid beigelegt wurden und hier auszugsweise dargestellt werden, die Einkommensteuer neu berechnet: | Zeitraum: | | € | 01.01. – 31.05.2010 |…
…2009 im wieder aufgenommenen Verfahren gemäß § 303 Abs. 4 BAO vom 26. Juli 2011 wurde auf Grund der berichtigten Lohnzettel, welche dem Bescheid beigelegt wurden und hier auszugsweise dargestellt werden, die Einkommensteuer neu berechnet: | Zeitraum: | | € | 01.01. – 13.02.2009 …
… 41 Abs. 1 Z 11 EStG 1988 eine Pflichtveranlagung und kann daher auch nicht zurückgezogen werden. Aus diesem Grunde stimmt der gespeicherte Lohnzettel der Firma ***1*** GmbH, welcher Auslöser für die Wiederaufnahme war und war die Beschwerde daher als unbegründet abzuweisen." Daraufhin erhob der Beschwerdeführer…
…Wiederaufnahmebescheides lautet: "Das Verfahren war gemäß § 303 (1) BAO wiederaufzunehmen, weil dem Finanzamt auf Grund eines berichtigten oder neuen Lohnzettels oder einer (geänderten) Mitteilung über progressionswirksame Transferleistungen (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe etc.) erst nachträglich Umstände bekannt wurden, die im betreffenden Veranlagungszeitraum bereits existent waren und aus denen…
…folgt begründet: "Das Verfahren war gemäß § 303 (1) BAO BAO wiederaufzunehmen, weil dem Finanzamt auf Grund eines berichtigten oder neuen Lohnzettels oder einer (geänderten) Mitteilung über progressionswirksame Transferleistungen (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe etc.) erst nachträglich Umstände bekannt wurden, die im betreffenden Veranlagungszeitraum bereits existent waren und aus…
…1 BAO erforderlich machten. So habe der Bf während des Jahres 2011 gleichzeitig von mehreren auszahlenden Stellen Bezüge erhalten. Dem FA sei dies durch die Übermittlung eines Lohnzettels des Arbeitgebers "***1***, ***5***" bekannt geworden, wonach der Bf im Zeitraum 15.02.2011 bis 12.05…
…da es nachträglich eine oder mehrere der folgenden Änderungen gegeben hat: - Ein Lohnzettel wurde berichtigt oder neu übermittelt. - Eine Mitteilung über progressionswirksame Transferleistungen wie Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe wurde berichtigt oder neu übermittelt. Die nähere Begründung finden Sie im neuen Einkommensteuerbescheid." Mit Einkommensteuerbescheid für das Jahr…
…steuerpflichtige Einkünfte von seinem Arbeitgeber erhalten habe, welche erst durch eine GPLA-Prüfung festgestellt worden und dem Finanzamt erst am 5.9.2019 durch die Lohnzettelübermittlung bekannt geworden wären und daher erst im wiederaufgenommenen Verfahren berücksichtigt werden haben könnten. Diese Einkünfte seien als neue Tatsachen…
…da dieser keine Begründung aufweist. Ein Vergleich mit dem Erstbescheid betreffend Einkommensteuer legt den Schluss nahe, dass ein Lohnzettel hinzugefügt worden ist. "Tatsachen" im Sinne des § 303 BAO sind ausschließlich die mit dem Sachverhalt des abgeschlossenen Verfahrens zusammenhängenden tatsächlichen Umstände. "Beweismittel" dagegen sind Mittel zur…
…Verwendung einer Standard-begründung des Bundesweiten Fachbereiches Bescheide über die Wiederaufnahme der Verfahren betreffend Einkommensteurer 2013, 2014 und 2015 erlassen. Als Wiederaufnahmsgrund wurden dabei die "nunmehr vorliegenden Lohnzettel vom Bundesministerium für Landesverteidigung" angeführt, welche "neue Tatsachen und Beweismittel" darstellen. Dem bescheiderlassenden FA waren zum Zeitpunkt…
…begründet: Das Verfahren wäre gemäß § 303 Abs. 1 BAO wieder aufzunehmen gewesen, weil dem Finanzamt auf Grund eines berichtigten oder neuen Lohnzettels oder einer (geänderten) Mitteilung über progressionswirksame Transferleistungen (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, etc.) erst nachträglich Umstände bekannt geworden wären, die im betreffenden Veranlagungszeitraum bereits existent gewesen…
…der als Sachbezug zu versteuern gewesen wäre. Das Ministerium stellte daher im Mai 2019 für die betroffenen (ehemaligen) Bediensteten des Bundesministeriums für ***5*** Lohnzettel über die in den einzelnen Fällen festgestellten steuerpflichtigen Sachbezüge aus. Die für den Bf. am 9.5.2019 für 2013 und…
…folgt begründet: "Das Verfahren war gemäß § 303 (1) BAO BAO wiederaufzunehmen, weil dem Finanzamt auf Grund eines berichtigten oder neuen Lohnzettels oder einer (geänderten) Mitteilung über progressionswirksame Transferleistungen (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe etc.) erst nachträglich Umstände bekannt wurden, die im betreffenden Veranlagungszeitraum bereits existent waren und aus…
…die Erlassung eines neuen Bescheides, mit dem der korrigierte Jahreslohnzettel der Firma ***3*** berücksichtigt wird." Mit Berufungsvorentscheidung vom 06.11.2013 wurde der Bescheid vom 30.07.2013 abgeändert und der Veranlagung ein geänderter Lohnzettel der Firma ***3*** zugrunde gelegt. Die Einkommensteuer wurde mit €…