IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache Bf. über die Beschwerde vom 02.07.2014 gegen den Einkommensteuerbescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 23.06.2014, betreffend Einkommensteuer 2013 zu Recht erkannt: I. Der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri. in der Beschwerdesache Bf., Adr., StNr., vertreten durch Engelbrecht Rechtsanwalts GmbH, Annagasse 3, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 24.04.2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 22.03.2017 betreffend Einkommensteuer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter Mag. Daniel Philip Pfau in der Beschwerdesache der Beschwerdeführerin gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 2/20/21/22, 1. vom 18.03.2016, betreffend Einkommensteuer 2012 und 2. vom 6.7.2016, betreffend Einkommensteuer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 17.12.2013 gegen den Bescheid des Finanzamtes X vom 28.11.2013, Steuernummer , betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2012 zu Recht erkannt: Der Beschwerde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 7. Dezember 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 8. November 2022 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2020, Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter GK in der Beschwerdesache Bf über die Beschwerde vom 23.07.2012 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt FA vom 09.07.2012, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2011 zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Anna Mechtler-Höger in der Beschwerdesache NameBf, AdresseBf, über die Beschwerde vom 08.11.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 05.10.2016 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch Ri in der Beschwerdesache Bf , über die Beschwerde vom 05.03.2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes FFF vom 05.02.2014 betreffend Einkommensteuer für 2013 zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird stattgegeben. Der angefochtene Einkommensteuerbescheid…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch seine Richterin MMag. Elisabeth Brunner über die Beschwerde des Bf***, D-Bf-Adr*** vertreten durch Ernst & Young Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungs GmbH, 1220 Wien, Wagramer Straße 19 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 betreffend…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Armin Treichl in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 27. September 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 25. September 2025 betreffend Einkommensteuer 2024 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I…
Schillerstraße 2 6800 Feldkirch www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache XY, gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 12. September 2011 betreffend Abweisung eines Antrages auf Rückerstattung von Lohnsteuer zu Recht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke über die als Beschwerde weiterwirkende Berufung des A B, Adresse_Ö, vom 10.3.2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22, 1220 Wien, Dr. Adolf Schärf-Platz 2, vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R über die Beschwerde des Bf., gegen den Bescheid des FA vom 23.09.2014, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2012 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird…
……ESt nach Absetzbeträgen 360,86………………...Steuer sonstige Bezüge 12.576,18 €…………ESt vor Lohnsteueranrechnung -11.229,62 €……….Lohnsteuer 1.346,56 €…………..festgesetzte Einkommensteuer 2010 …
"Ich bin Kleinunternehmer und daher unecht Steuerbefreit lt. § 6 Abs 1 /27 UStG. Für alle Abgaben und Steuern komme ich selbst auf" Mit Unterfertigung dieser Rechnungen musste selbst einem rechtlich nicht versierten Arbeiter bewusst sein, dass die Aufnahme einer Tätigkeit unter diesen Vorgaben nicht zu…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. R. in der Beschwerdesache N.N. über die Beschwerde vom 4.12.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Baden Mödling vom 11.11.2016, mit dem der Antrag vom 3.11.2016…
…Der Haftungsbescheid sei relevant für die im Rahmen der Veranlagung vorzunehmende Lohnsteueranrechnung und im Ergebnis für die Steuerfestsetzung. Korrigierter Lohnzettel vom 06.05.2021. Auf Grund der oben genannten neuen Beweismittel habe sich für die bescheidfestsetzende Stelle im Finanzamt Österreich (Anm.: Dienststelle ***2*** des Finanzamt…
…Soziales und Konsumentenschutz vor, welchem zu entnehmen ist, dass der Steuerpflichtige als Dienstnehmer zu qualifizieren wäre und somit nichtselbständige Einkünfte vorliegen. Es kann jedoch keine Lohnsteueranrechnung erfolgen, da auch keine Lohnsteuer einbehalten wurde. Berechnung Folgende Berechnung war beigeschlossen: [...] Unzuständigkeitsanzeige Die Vorlage wurde am 17…
……ESt nach Absetzbeträgen 360,86………………….Steuer sonstige Bezüge 12.576,18 €…………ESt vor Lohnsteueranrechnung -11.229,62 €……….Lohnsteuer 1.346,56 €…………..festgesetzte Einkommensteuer…
…Alleinerzieherabsetzbetrag gemäß § 33 Abs. 8 EStG gegebenenfalls zu einer negativen Einkommensteuer (vor Lohnsteueranrechnung) führen kann (hier nicht relevant). Darüber hinaus sind im Abgabenrecht keine direkten Auszahlungen in Zusammenhang mit Behinderten ersichtlich. Insbesondere ist es kein Regelungsgegenstand des Einkommensteuerrechtes, als Hauptfrage die Höhe bzw. den Umfang…